Urheberrechtsreform und VG Wort: Lecker Tantiemen für Verlage

Seit 2016 durften Autorinnen und Autoren die Tantiemen der VG-Wort komplett behalten. Was sich nach der EU-Urheberrechtsreform ändern wird.

Mandarinenstücke auf einem Teller, Hand nimmt eine weg

Wie groß wird der Anteil für Verlage künftig sein? Das musst neu ausgehandelt werden. Foto: dpa

Die Verleger werden bald wieder fest an den Einnahmen der Verwertungsgesellschaft (VG) Wort beteiligt. Das ist eine Folge der EU-Urheberrechtsreform, die im Europäischen Parlament vorige Woche beschlossen wurde und über die der EU-Ministerrat vor­aussichtlich am 15. April abstimmt. Die Verlegerbeteiligung war in der öffentlichen Wahrnehmung ganz vom Streit über die sogenannten Uploadfilter überdeckt worden.

Konkret geht es um Ansprüche für Nutzungen, die gesetzlich erlaubt sind, für die aber die VG Wort eine gesetzlich vorgesehene Vergütung einzieht, etwa bei Bibliotheken oder den Herstellern von Pressespiegeln. Als Ausgleich für das Recht auf private Kopien zahlen auch die Produzenten von Kopiergeräten eine Abgabe an die VG Wort. Im Jahr 2017 hat die VG Wort so rund 292 Millionen Euro eingenommen. Sie vertritt über 400.000 Autoren und mehr als 10.000 Verlage.

Bis 2016 erhielten neben den Urhebern auch ihre Verlage jeweils einen Anteil von bis zu 50 Prozent an den VG-Wort-Erlösen. Dann entschied jedoch der Bundesgerichtshof (BGH), dass die Einnahmen allein den Autoren zustehen, denn nur sie sind die Urheber. Erstritten hatte das Urteil der Jurist Martin Vogel, der hier als Urheber klagte, weil er auch schon Sachbücher veröffentlicht hat. Die VG Wort musste daraufhin den (nur unter Vorbehalt ausbezahlten) Verlegeranteil für die Jahre 2012 bis 2015 zurückfordern. Insbesondere kleinere Verlage sahen ihre Existenz bedroht.

Vor allem der Börsenverein des Deutschen Buchhandels forderte die schnellstmögliche Rückkehr zur Verlegerbeteiligung. Unterstützt wurde er von den meisten Autoren- und Journalistenverbänden. Sie fürchteten, dass sich die Verlage aus der VG Wort zurückziehen und diese dann stark an Bedeutung verlieren würde. „Wir können deutlich bessere Ergebnisse erzielen, wenn Urheber und Verlage Schulter an Schulter verhandeln“, sagte etwa Verdi-Vize Frank Werneke. Dagegen forderten Martin Vogel und der Verband „Freischreiber“, der freie Journalisten vertritt, dass die VG Wort-Einnahmen weiter nur den Autoren zustehen sollen.

Unliebsames Urteil

Der Bundestag hat zwei Jahre zur Umsetzung – die Verlegerbeteiligung könnte aber schon früher kommen

Der Bundestag hätte das BGH-Urteil am liebsten sofort durch eine Änderung des Urheberrechtsgesetzes ausgehebelt. Das ging aber nicht, weil das Urheberrecht weitgehend durch EU-Recht vorgegeben ist. Und der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte schon 2015 entschieden, dass die gesetzlichen Vergütungsansprüche nur den Urhebern zustehen.

Ende 2016 beschloss der Bundestag daher nur eine Behelfslösung im Gesetz über die Verwertungsgesellschaften (Paragraf 27a), die heute noch gilt. Danach können Autoren zustimmen, dass die Verleger an den gesetzlichen Ansprüchen beteiligt werden. Innerhalb der VG Wort wurde aber ein anonymes Verfahren beschlossen, sodass die Verlage nicht erfahren, welcher Autor ihnen einen Anteil abtritt und wer die VG-Wort-Erlöse für sich behält. Wohl nur bei kleinen Verlagen hat ein relevanter Anteil von Autoren von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht. Bei Zeitungsjournalisten gibt es das so gut wie nie.

Auf Initiative der Bundesregierung findet sich nun aber in der geplanten EU-Richtlinie über das „Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt“ eine Art Öffnungsklausel (Artikel 16, ehemals Artikel 12). Danach dürfen die Mitgliedstaaten in ihren nationalen Gesetzen eine Beteiligung der Verleger an den gesetzlichen Vergütungsansprüchen erlauben.

Die Bundesregierung wird davon ziemlich sicher Gebrauch machen. Im Koalitionsvertrag ist von einer „zeitnahen Regelung“ der Verlegerbeteiligung die Rede. Der Bundestag hat zwei Jahre Zeit zur Umsetzung der komplizierten Reform, es kann aber gut sein, dass die Verlegerbeteiligung vorweg in einem separaten Gesetz beschlossen wird. Konkrete Ankündigungen gibt es aber noch nicht. Wie hoch der Verleger-Anteil in den einzelnen Sparten (Presse, Belletristik, Sachbücher, Kinderbücher) jeweils sein wird, werden vermutlich wie früher Autoren und Verleger in den Gremien der VG Wort aushandeln.

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