Ex-Bamf-Chefin unzulässig vorverurteilt

Aus Bremen Benno Schirrmeister

Die Staatsanwaltschaft Bremen hat die ehemalige Chefin der Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bamf), Ulrike B., unzulässig in den Medien vorverurteilt. Zu dieser Einsicht ist das Bremer Verwaltungsgericht in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss gekommen. Auch hätten bislang unbekannte DezernentInnen der Anklagebehörde durch im März auf Zeit-Online veröffentlichte Plaudereien „ein ehrenrühriges Bild“ der Beschuldigten im vermeintlichen Bamf-Skandal gezeichnet. Das sei keineswegs durch das Informationsinteresse der Öffentlichkeit gedeckt gewesen, stellten die Richter klar.

In Bremen ermittelt eine 36-köpfige Ermittlungsgruppe zum „Bamf-Skandal“ – der sich mehr und mehr verflüchtigt. Nachdem sich der Anfangsverdacht zerschlagen hatte, Ulrike B. könnte Asylbescheide gegen Geld ausgestellt haben, tischten anonyme Ermittler einem Zeit-Journalisten im März eine bizarre Lovestory über sie und einen Hildesheimer Anwalt als Motiv auf. Die nicht stimmte. Auch gibt es mittlerweile keine Hinweise auf illegales Verwaltungshandeln mehr. Eine intensive Prüfung der Bremer Bescheide hat eine unterdurchschnittliche Fehlerquote von 0,9 Prozent ergeben.

Die Staatsanwaltschaft Bremen äußerte sich auf Anfrage nicht. „Uns ist kein Fall bekannt, in dem ein Gericht so dezidiert festgestellt hätte, dass die Staatsanwaltschaft Verantwortung dafür trägt, was die Presse schreibt“, teilte die Berliner Kanzlei Eisenberg und König mit, die Ulrike B. vertritt. Die anonymen Ermittler wurden inzwischen angezeigt. Der Verdacht: Verleumdung und üble Nachrede.