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: Schweden beantragt neuen Haftbefehl gegen Assange

Eingestelltes Ermittlungsverfahren wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung wird wieder aufgenommen. Das schwedische Auslieferungsbegehren steht gegen das der USA

Das Neue

Die schwedische Justiz nimmt das Ermittlungsverfahren gegen Julian Assange wegen des Verdachts der Vergewaltigung wieder auf und wird einen neuen Haftbefehl beantragen. Das teilte die zuständige Oberstaatsanwältin Eva-Marie Persson am Montag in Stockholm mit.

Der Kontext

Im August 2010 hielt sich Assange zu einer Vortragsreise in Schweden auf. Nach Aussagen der Pressemitarbeiterin der Organisation, die ihn eingeladen und bei der er gewohnt hatte, sowie einer anderen Frau, die er kennengelernt hatte, eröffnete die Staatsanwaltschaft gegen den Wikileaks-Gründer ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Nötigung, der sexuellen Belästigung in zwei Fällen und der Vergewaltigung. Doch Assange verließ Schweden vor einem Verhör und wurde über einen Europäischen Haftbefehl im Dezember 2010 in London festgenommen.

Sein Versuch, sich vor britischen Gerichten gegen eine Auslieferung nach Schweden zu wehren, scheiterte, worauf er im Juni 2012 in die Botschaft von Ecuador floh. Im August 2017 stellte die schwedische Anklagebehörde das Ermittlungsverfahren ein. Ohne direktes Verhör durch schwedische Staatsanwälte könnten die Ermittlungen nicht weitergeführt werden, hieß es. Zum damaligen Zeitpunkt waren Tatvorwürfe auf Nötigung und sexuelle Belästigung bereits verjährt. Es steht jetzt nur noch der Vergewaltigungsvorwurf im Raum.

Die Reaktionen

Elisabeth Massi Fritz, Anwältin der Schwedin, deren Aussagen das Verfahren wegen Vergewaltigung in Gang gesetzt hatten, begrüßte den Beschluss. Sie hatte einen Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens bereits am 11. April gestellt, dem Tag, als Assange von der britischen Justiz in der Botschaft Ecuadors in London festgenommen wurde. Sie und ihre Mandantin erwarteten jetzt, dass die schwedische Staatsanwaltschaft „Handlungskraft zeigt“ und Recht gesprochen werden könne, „ganz unabhängig davon, wer der Beschuldigte ist“, erklärte Fritz.

Die Konsequenz

Schwedens Justiz läuft die Zeit davon. Der Vergewaltigungsvorwurf „in einem minder schweren Fall“, für den eine Höchststrafe von bis zu vier Jahren Haft droht, verjährt im August 2020. Bis dahin müsste eine Anklage erhoben sein. Als nächsten Schritt der Staatsanwaltschaft kündigte Persson ein Verhör entweder per Videolink oder im Rahmen einer persönlichen Anhörung mit Assange an.

Ein schwedisches Auslieferungsbegehren würde in Konkurrenz zu dem der USA stehen. Laut der Vorschriften zum Europäischen Haftbefehl obliegt es in einem solchen Fall der Justiz des fraglichen Mitgliedslands, welchem Begehren der Vorrang eingeräumt wird. Dabei sei Rücksicht auf Tatort, Tatzeitpunkt, Schwere des Tatvorwurfs und Datum der beiden Begehren zu nehmen. Letztendlich wird also die britische Justiz entscheiden, ob die USA oder Schweden mit ihrem Antrag zum Zug kommen. Assange hätte die Möglichkeit, die Entscheidung in einer höheren Instanz zu überklagen. Reinhard Wolff, Stockholm