Richter prüfen Kükentöten

Erlaubt das Tierschutzgesetz, Hähne kurz nach dem Schlüpfen umzubringen? Das will das Bundesverwaltungsgericht bis Donnerstag entscheiden

Von Julia Springmann

Das Bundesverwaltungsgericht prüft seit gestern, ob das massenhafte Töten männlicher Küken mit dem deutschen Tierschutzrecht vereinbar ist. Eine Entscheidung will das Gericht am kommenden Donnerstag fällen. Das sagte die Vorsitzende Richterin Renate Philipp bei der Verhandlung in Leipzig.

Auslöser des Verfahrens war ein Urteil des Oberlandesgerichts Münster 2016, das der Klage zweier Brütereien stattgab. Sie hatten sich gegen die Kreisverwaltungen Gütersloh und Paderborn gewehrt, die ihnen das Kükentöten verbieten wollten. Das Gericht sah in den wirtschaftlichen Bedingungen der Brütereien einen „vernünftigen Grund“, der das Töten rechtfertige. Gegen das Urteil haben die Kreise nun vor dem höchsten deutschen Verwaltungsgericht Revision eingelegt.

Männliche Küken kurz nach dem Schlüpfen zu töten ist in der Eierbranche aus ökonomischen Überlegungen üblich. Denn sie legen keine Eier und setzen aus Sicht der Mastbetriebe nicht genug Fleisch an, damit sich ihre Aufzucht lohnt. Allein 2018 wurden etwa 42,1 Millionen Hahnenküken kurz nach dem Schlüpfen meist mit Kohlendioxid erstickt. Tierschützer laufen seit Langem Sturm gegen dieses ihrer Meinung nach ethisch verwerfliche Vorgehen.

Alternativen zum Kükentöten wie die Geschlechtsbestimmung im Ei sind noch nicht serienreif, weshalb die Geflügelbranche vor einem Verbot des Kükentötens warnt. „Das würde alle deutschen Brütereien treffen“, sagte Friedrich-Otto Ripke, Präsident des Zentralverbands der Deutschen Geflügelwirtschaft (ZDG). Viele Betriebe würden ins Ausland abwandern, wenn sie keine Genehmigungen mehr für das Töten bekämen. Die Branche wolle die Praxis beenden, brauche aber eine Übergangszeit.

Dem widerspricht Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. „Die Branche hatte jahrzehntelang Zeit, etwas zu ändern, blieb aber untätig“, sagt Schröder. Auch die größte deutsche Tierrechtsorganisation Peta spricht sich gegen das Massenschreddern aus. Das Beenden des tierquälerischen Kükentötens dürfe nicht verschoben werden, bis wirtschaftliche Alternativen einsatzbereit sind, heißt es in einer Pressemitteilung.