Neue Regeln zum Schutz des Wassers: Bauern müssen weniger düngen

Bundesrat billigt umkämpfte Verordnung: In belasteten Gebieten muss 20 Prozent weniger gedüngt werden. Bauern und Wasserwerke sind unzufrieden.

Ein Landwirtschaftlicher Lohnunternehmer fährt mit einem speziellen Fahrzeug Gülle aus

Oft zu viel des Guten: Ein Feld in Niedersachsen wird mit Gülle gedüngt Foto: Philipp Schulze/dpa

BERLIN taz | Deutschland verschärft zum Schutz des Wassers vor der potenziell gesundheitschädlichen Stickstoffverbindung Nitrat die Regeln gegen Überdüngung. Der Bundesrat stimmte am Freitag trotz erbitterten Protests von Bauern der Reform der Düngeverordnung zu. Sie sieht vor allem vor, dass in besonders nitratbelasteten Gebieten 20 Prozent weniger gedüngt werden muss, als bislang erlaubt war. Zudem werden die Schutzstreifen an Gewässern und die Zeiträume vergrößert, in denen nicht gedüngt werden darf.

Im Schnitt bringen die Bauern mehr Stickstoff aus, als die Pflanzen aufnehmen können. So gelangt Nitrat ins Grundwasser, aus dem das meiste Trinkwasser gewonnen wird. Außerdem trägt Überdüngung zu Artensterben und Klimawandel bei. Weil die Nitratgrenzwerte immer wieder überschritten werden, droht Deutschland eine Geldstrafe der EU.

Landwirte befürchten, dass sie wegen der Düngereduzierung weniger ernten, das Getreide schlechtere Qualität hat und sie die Gülle ihrer Tiere nicht mehr so leicht entsorgen können. Die Erträge der Ackerkulturen sinken Experten zufolge im Schnitt um 5 Prozent, wenn sie mit 20 Prozent weniger Stickstoff gedüngt werden.

Deshalb versprach Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) den Landwirten Fördermittel. Verbraucher würden entlastet: „Denn je sauberer das Grundwasser wird, desto weniger kostet die Trinkwasseraufbereitung, die jeder einzelne Haushalt bezahlen muss“.

„Zu viele Ausnahmen und Schlupflöcher“

Der Bauernverband kritisierte, dass die Pflanzen nicht mehr „bedarfsgerecht“ gedüngt werden dürften. Die Bauernprotestbewegung „Land schafft Verbindung“ drohte Klagen an. Nun müssten die Gebiete, in denen weniger gedüngt werden muss, möglichst klein festgelegt werden. Es sei ein Erfolg der Proteste, dass die Regeln erst bis 1. Januar 2021 und nicht wie ursprünglich geplant 3 Monate vorher umgesetzt würden.

Die Deutsche Umwelthilfe dagegen sprach von einem „wichtigen Schritt“. Der Naturschutzbund hält die Verordnung für unzureichend und forderte, die Zahl der Tiere pro Hektar zu verringern, damit sich die stickstoffhaltige Gülle nicht so stark konzentriert. Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft kritisierte, auch die neuen Regeln enthielten „zu viele Ausnahmen und Schlupflöcher“, so dass die Überdüngung in den belasteten Gebieten nicht nachhaltig sinken werde.

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