Berliner „Kopftuch-Streit“ vor Gericht: Die Krux mit der Neutralität

Ist das Berliner Neutralitätsgesetz, das Lehrerinnen das Tragen eines islamischen Kopftuchs untersagt, verfassungswidrig?

Frau mit Kopftuch macht sich Notizen im Unterricht an einer Berliner Volkshochschule

Bildungsaufstieg mit Kopftuch? In Berlin darf die Frau (noch) keine Lehrerin werden Foto: ap

BERLIN taz | Kaum ein Gesetz birgt so viel politischen Sprengstoff wie das Berliner Neutralitätsgesetz. Dürfen Frauen, die das islamische Kopftuch tragen, als Lehrerinnen Kinder unterrichten? Um das zu verhindern, wurde das Gesetz 2005 im Gefolge der bundesweiten „Kopftuch-Debatte“ beschlossen – damals von Rot-Rot. Denn auch wenn BefürworterInnen seither sagen, das Gesetz fordere weltanschauliche und religiöse Neutralität von allen: de facto ging und geht es um Muslime. Entsprechend emotional – wie alles, was mit Islam zu tun hat – wird das Gesetz bis heute in der Hauptstadt diskutiert. Jedes Mal, wenn eine Lehrerin das Land deswegen verklagt, geht es letztlich um die Frage: Verstößt das Neutralitätsgesetz gegen das Grundgesetz?

An diesem Donnerstag könnte „die Bombe“ platzen. Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt entscheidet in dritter Instanz über einen Berliner „Kopfttuchstreit“. Eine Lehrerin hat das Land verklagt, weil sie wegen ihres Kopftuchs nicht eingestellt wurde. In erster Instanz verlor sie, in zweiter bekam sie Schmerzensgeld zugesprochen. Die Bildungsverwaltung ging in Berufung, nun soll das Urteil fallen. Und so viel ist klar: Verliert Berlin erneut, ist das Neutralitätsgesetz in seiner jetzigen Form nicht zu halten. Aber was dann?

Der rot-rot-grüne Senat ist in der Frage gespalten. Die SPD will – unter der Wortführerschaft des Noch-Regierenden Bürgermeisters Michael Müller und von Noch-Bildungssenatorin Sandra Scheeres – das Gesetz unverändert lassen. Ihr Hauptargument: Bei den sich häufenden Religionskonflikten an Berliner Schulen könnten Kopftuch tragende Lehrerinnen nicht die gebotene überparteiliche Rolle einnehmen; insbesondere Mädchen, die von der Familie und/oder muslimischen MitschülerInnen zum „Tuch“ gedrängt würden, könnten von einer Kopftuch-Lehrerin kaum Hilfe erwarten.

So sieht es auch die Juristin Seyran Ates, die die Bildungsverwaltung seit 2017 in der Causa berät und die den aktuellen Fall ausgewählt hat, um an ihm die Frage der Verfassungsmäßigkeit endlich „höchstrichterlich“ zu klären. Für die bekannte Frauenrechtlerin und Gründerin einer liberalen Moschee in Berlin ist das Kopftuch Symbol eines konservativen bis reaktionären Islam, der weltweit auf dem Vormarsch sei und auch hierzulande Konflikte schon im Kindergarten verursache.

Gutachten: Kopftuch schafft Konflikte

Das ist auch der Kern eines Gutachtens, das die Bildungsverwaltung voriges Jahr veröffentlichte, um die Notwendigkeit und Verfassungsmäßigkeit des Neutralitätsgesetzes zu untermauern. Rechtswissenschaftler Wolfgang Bock von der Uni Gießen stellt darin fest, dass aus einer an Berliner Schulen „verbreiteten islamischen Religionskultur“ Konflikte entstünden, etwa um Bekleidungsgebote, die das ungehinderte Lernen bedrohten oder einschränkten. „Das Tragen eines islamischen Kopftuchs (durch Lehrerinnen) ist aber ein vorhersehbarer Faktor für die Entstehung und Beförderung solcher Konflikte“, so Bock bei der Vorstellung.

Die Grünen, allen voran Justizsenator Dirk Behrendt, vertreten mehrheitlich die Gegenposition. Die besagt im Kern: Das Gesetz bedeutet de facto eine Verletzung der Religionsfreiheit und eine Diskriminierung von Muslima und gehört daher abgeschafft. So argumentieren auch muslimische Vereine und Beratungsstellen wie Inssan oder das Bündnis #GegenBerufsVerbot, die die Klägerin bei ihrem Weg durch die Instanzen begleitet haben. „Ein Sieg für sie wäre ein spürbarer Fortschritt für die Rechte von Frauen* und Minderheiten und für die intersektionale Gerechtigkeit in Deutschland“, erklärte das Bündnis vor dem Urteil.

Die Integrationspolitische Sprecherin der Fraktion im Abgeordnetenhaus, Bettina Jarasch, brachte gegenüber der taz aber auch ein ganz pragmatisches Argument an: „Berliner Schulen müssen endlich lernen, mit der religiösen und weltanschaulichen Vielfalt in diesem Land umzugehen. Dazu kann ein Kollegium, zu dem auch eine Lehrerin mit Kopftuch gehört, beitragen.“ Natürlich gelte für alle LehrerInnen „das Missionierungs- und Überwältigungsverbot“, und sie erwarte auch von allen, „dass sie die Selbstbestimmung ihrer Schü­le­r*in­nen aktiv verteidigen – auch der Schülerinnen, die kein Kopftuch tragen wollen“.

Andere Bundesländer haben kein Problem

Die Linksfraktion, die das Gesetz 2005 mit der SPD beschlossen hatte, ist in der Frage gespalten. Man habe noch keine einheitliche Position, sagte ein Sprecher, für beide Seiten gebe es gute Argumente. Nach dem Urteil von Erfurt werde man weiter sehen.

Auch der rot-rot-grüne Senat kann der Frage, wie es mit dem Neutralitätsgesetz weiter gehen soll, nun kaum weiter ausweichen. Hilfreich wäre womöglich ein Blick auf die anderen Bundesländer. In keinem gibt es ein so weit reichendes Verbot von „weltanschaulichen oder religiösen“ Symbolen und Kleidungsstücken für LehrerInnen wie in Berlin. „Baden-Württemberg, Bayern, Bremen und Nordrhein-Westfalen thematisieren die Frage mehr oder weniger in der vom Bundesverfassungsgericht vorgegebenen Richtung, etwas vager auch Hessen, Niedersachsen und das Saarland“, erklärte der emeritierte Rechtswissenschaftler Christian Pestalozza von der Freien Universität Berlin der taz. „Die anderen Länder schweigen.“

Auch eine taz-Umfrage bei allen Bundesländern, auf die bis Donnerstagmorgen neun Kultus- oder Bildungsministerien geantwortet haben, zeigt: Überall kommt es darauf an, dass LehrerInnen weltanschaulich-religiös neutral agieren und „den Schulfrieden wahren“ – und überall wird dies im Einzelfall geprüft. In einigen Ländern gibt es (sogar) Lehrerinnen mit Kopftuch. Konflikte deswegen sind nicht bekannt.

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