Deutsche Umwelthilfe zieht vor Gericht: Rechtsweg für das Tempolimit
Die Umwelthilfe attestiert der Ampel-Regierung ein „Totalversagen“ im Verkehrsbereich. Sie will eine Höchstgeschwindigkeit für Autobahnen einklagen.
Foto: Jens Büttner/dpa
epd | Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) will ein Tempolimit auf deutschen Autobahnen notfalls vor Gericht einklagen. Ein generelles Tempolimit sei eine Maßnahme, die sofort wirke, so gut wie nichts koste und bis zu acht Millionen Tonnen CO2 pro Jahr einspare, sagte Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch am Mittwoch in Berlin. Zudem erhöhe sich die Verkehrssicherheit.
Die Ampelparteien der neuen Bundesregierung SPD, Grüne und FDP haben sich in ihrem Koalitionsvertrag gegen ein generelles Tempolimit ausgesprochen, obwohl die Grünen zuvor für ein „Sicherheitstempo“ 130 beziehungsweise 120 auf Autobahnen waren. Resch sprach von einem „Totalversagen“ der Ampel im Verkehrsbereich. Er sehe darin einen Verfassungsbruch. „Die Deutsche Umwelthilfe wird das deshalb gerichtlich ändern“, kündigte er an. „Unser wichtigster Erfolg ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 29. April, mit dem der Klimaschutz de facto Verfassungsrang erhalten hat.“ Der nun massiv aufgewertete Artikel 20a des Grundgesetzes habe der Umwelthilfe bereits 17 Verfassungs- und Verwaltungsklagen gegen zehn Bundesländer sowie gegen die Industriekonzerne BMW, Mercedes und Wintershall Dea ermöglicht.
„Mit den ersten Verhandlungen und Entscheidungen rechnen wir noch im Jahr 2022, um Bund, Länder und Unternehmen zu ausreichendem und sofortigem Klimaschutz zu verpflichten“, sagte Resch. Bund und Länder kümmerten sich nicht ausreichend um den Klimaschutz. Gegen die umstrittene Gaspipeline Nord Stream 2 zieht die Umwelthilfe ebenfalls vor Gericht. „Die Inbetriebnahme der klimaschädlichen Mega-Pipeline Nord Stream 2 möchten wir auf dem Rechtsweg und über das laufende Zertifizierungsverfahren verhindern“, sagte Co-Bundesgeschäftsführer Sascha Müller-Kraenner
Die Deutsche Umwelthilfe hat wiederholt mit Klagen Länder, Kommunen und Unternehmen gerichtlich in die Pflicht nehmen lassen. Nach Angaben von Resch führte der Verband in den vergangenen zehn Jahren 40 Verfahren unter anderem wegen der Einhaltung von Stickoxid-Obergrenzen in Kommunen, von denen die DUH die Hälfte gewonnen habe. In 17 Fällen hatte es richterliche Vergleiche gegeben.
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