CDU und das Geld: Alles nur geklaut?
Bundestagsabgeordnete Caroline Bosbach wehrt sich gegen den Vorwurf, die CDU bestohlen zu haben. Ihr Anwalt spricht von einer „Rachekampagne“.
Sie ist die Tochter des selbst für CDU-Verhältnisse als rechtskonservativ geltenden Partei-Urgesteins Wolfgang Bosbach. Im Februar ist sie als Nachnachfolgerin ihres Vaters frisch in den Bundestag gewählt worden – und sieht sich heute als Opfer einer „Schmutzkampagne“: Die Abgeordnete Caroline Bosbach wehrt sich gegen Vorwürfe, sie habe in die Parteikasse ihrer Christdemokrat:innen gegriffen.
Genau das wirft ein mittlerweile gefeuerter Auszubildender ihres CDU-Kreisverbands der 35-Jährigen in einer Selbstanzeige vor. Caroline Bosbach habe ihn in der heißen Wahlkampfphase im Januar gebeten, der Partei eine Scheinrechnung über 2.500 Euro für nie erbrachte Social-Media-Leistungen zu präsentieren. Die CDU im tiefschwarzen Rheinisch-Bergischen Kreis habe prompt gezahlt, versichert der Ex-Azubi offenbar an Eides statt. Danach habe er das Geld bei der Bank bar abgehoben – und die 2.500 Euro Bosbach in ihrer Wohnung in Anwesenheit eines Zeugen ausgehändigt.
Caroline Bosbach, die wie ihr Vater rechtskonservative Positionen vertritt, die Migration begrenzen und auf Fachkräfte konzentrieren will, die Atomkraftwerke und Fracking positiv bewertet und den Grünen „Staatsdirigismus“ vorwirft, wehrt sich mit allen Mitteln. Die Bundestagsabgeordnete, die in Berlin Wirtschaftskommunikation und in Amsterdam Management studierte, hat den renommierten Ralf Höcker mit der Vertretung ihrer Interessen beauftragt. Und Höcker, der auch schon für die AfD gegen die Beobachtung durch den Verfassungsschutz klagte, dementiert die Vorwürfe gegen Bosbach auf das Härteste.
Seine Mandantin, schreibt Höcker in einer Stellungnahme, sei das „Ziel einer Verleumdungskampagne“. Schlicht „falsch“ seien die Vorwürfe, hinter denen in erster Linie gar nicht der gefeuerte Ex-Azubi, sondern ein weiterer Gegner Caroline Bosbachs stehe: „Sie wurden von einem kriminellen, fristlos gekündigten früheren Mitarbeiter der Mandantin als Teil einer perfiden Rachekampagne konstruiert.“
Der wie der Ex-Azubi gefeuerte Mitarbeiter habe „aufgrund seiner Straftaten Unterlassungserklärungen gegenüber unserer Mandantin abgegeben, seinen fristlosen Rauswurf widerstandslos akzeptiert und die Anwaltskosten unserer Mandantin ersetzt“, erklärt Anwalt Höcker. Worum es bei den vorgeworfenen Straftaten gehen soll, bleibt in Höckers Stellungnahme unklar – der Kölner Stadtanzeiger schreibt dazu, der Mann solle „mit vermeintlichen intimen Einzelheiten über Bosbach hausieren gegangen sein“.
Dennoch wirft auch die Verteidigungsstrategie Bosbachs Fragen auf. Einerseits, erklärt ihr Anwalt Höcker, habe es gar keine Scheinrechnung gegeben – die Leistungen des Ex-Azubis seien gut dokumentiert. Außerdem habe sich die frisch gewählte Abgeordnete „von ihr persönlich ausgelegte Wahlkampfkosten im Umfang von mehreren Tausend Euro“ nie von der CDU erstatten lassen – der Partei also Geld geschenkt. Allerdings: Dass sie die 2.500 Euro von dem Ex-Azubi angenommen hat, bestreitet Bosbach nicht. Und das Geld an ihre Partei zurücküberwiesen habe sie nur, „um jegliche Zweifel zu beseitigen“, erklärt ihr Anwalt Höcker. Trotzdem bleibt selbst die CDU skeptisch: Zwar hat der Kreisvorstand keine eigene Strafanzeige gestellt – aber „alle dem Sachverhalt zuzuordnenden Unterlagen“ am 17. Juli „an die Staatsanwaltschaft Köln zur unabhängigen Prüfung übersandt“. Dort heißt es nur, die rechtliche Bewertung könne „geraume Zeit in Anspruch nehmen“.
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