Quälerische Tierhaltung: Eine Sauerei
Aufnahmen von Aktivisten sollen Schweine zeigen, die lange in Käfige gesperrt wurden oder kein Wasser bekamen. Kritik gibt es auch an legaler Haltung.
Eine Sau liegt eingepfercht in einem Käfig aus Metall, der kaum größer ist als sie selbst. Dieser „Kastenstand“ ist so schmal, dass ihre ausgestreckten Beine in den anliegenden Käfig ragen. Ihr Körper quillt zwischen den Stäben hervor. Zu sehen ist das in einem heimlich aufgenommenen Video, das der Tierrechtsverein Uncover exklusiv der taz vorgelegt hat. Es zeigt nur eines der Probleme in der industriellen Schweinehaltung in Deutschland.
„Im Kastenstand können die Sauen stehen, fressen, liegen und sonst nichts. Das ist absolute Tierquälerei“, sagt Matthias Schönborn, Vorstandsmitglied von Uncover. Die Aufnahmen aus drei Nächten im August 2024 und 2025 würden aus einer Schweinezucht im sächsischen Landkreis Mittelsachsen stammen, sagt er. Das Rohmaterial zeigt GPS-Geräte, auf deren Displays die Koordinaten der Anlage stehen.
Die Sauen werden im Kastenstand künstlich besamt. Das geht schneller als der natürliche Deckakt, lässt sich besser planen und ist deshalb Standard in der industriellen Schweinezucht. Außerdem verhindert das Metallgestell Rangkämpfe zwischen den Sauen. Es spart auch Platz. „Ihre grundlegenden Verhaltensweisen können die Sauen in diesen Käfigen jedoch nicht oder nur sehr eingeschränkt ausführen“, stellt die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung fest. In einem Kastenstand kann eine Sau sich nicht umdrehen und nur langsam hinlegen.
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Unter Druck von Gerichten hat der Bund deshalb 2021 in der Verordnung zum Tierschutz in der Nutztierhaltung die zulässige Zeit im Kastenstand auf wenige Tage reduziert. In Anlagen aber, die vor Februar 2021 genehmigt worden sind, dürfen Sauen bis 2029 „bis maximal 4 Wochen nach der Besamung im Kastenstand“ gehalten werden.
Angekündigte Überprüfung
„Doch nach abgefilmten Unterlagen des Betriebs in Sachsen wurden dort 2024 und 2025 Hunderte Sauen länger als erlaubt in diesen Kastenständen gehalten, manche acht Wochen“, sagt Schönborn. Als Beleg nennt er die in den Videos gezeigten „Sauenkarten“, A4-Blätter, die über jedem Tier hängen und etwa das erwartete Datum der Geburt der Ferkel festhalten. Mithilfe dieser Infos haben die Tierschützer nach eigenen Angaben errechnet, wie lang die Sauen schon im Kastenstand eingesperrt waren.
Dabei gingen sie davon aus, dass die Tiere zwischendurch nicht mit mehr Platz gehalten wurden. Denn: „Praktisch ist das nicht üblich“, sagt Anne Hamester, Agrarwissenschaftlerin und Schweinehaltungsexpertin der Umweltorganisation Greenpeace. Schließlich würde es „super viel Arbeit“ bereiten, die Sauen mehrmals in die Einzelkäfige zu treiben.
Die taz hat das umfangreiche Material stichprobenartig überprüft und den Betrieb zu den Vorwürfen befragt. Der wollte sich aber nicht äußern, dementierte also auch nicht.
Das zuständige Landratsamt Mittelsachsen teilte der taz mit, es habe nach einer anonymen Anzeige, unter anderem zu möglichen Überschreitungen der Fristen für die Haltung im Kastenstand, den Betrieb am 19. August überprüft. Die Vorwürfe „konnten nicht bestätigt werden“.
Schönborn hat allerdings Zweifel daran, wie aussagekräftig dieses Ergebnis ist. Denn die Behörde hatte die Kontrolle nach eigenen Angaben am Tag davor angekündigt. Zudem verriet das Amt trotz mehrmaliger Nachfrage nicht, wie viele Sauenkarten es tatsächlich überprüft hat. Als die taz ihm daraufhin Screenshots der fraglichen Karten zur Verfügung stellte, behauptete es, die Bilder seien aus einem Bereich der Anlage mit offenen Kastenständen, also mit nicht arretierten Türen.
„Kein Zugang zu Trinkwasser“
Hat das Amt also kontrolliert, ob die Gänge so breit sind wie in einer Anlage mit offenen Kastenständen vorgeschrieben? Diese Frage der taz bejahte die Behörde nicht, sondern versprach nur, das später zu überprüfen.
Nicht nur deshalb stellt Tierschützer Schönborn die Darstellung des Amtes infrage. „Es würde überhaupt keinen Sinn ergeben, Sauenkarten aufzuhängen, wenn die Sauen sowieso die Position selbstständig wechseln. Im Nu wäre die Zuordnung dahin“, sagt Schönborn. Und: „Auf den Videos ist zu keinem Zeitpunkt eine Sau im Gang zu sehen.“
Das Agrarunternehmen in Mittelsachsen ist nicht das einzige, in dem Tierschützer recherchiert haben. Einer Schweinemastanlage in Sachsen-Anhalt wirft Uncover vor, die Tränken „dauerhaft abgestellt“ zu haben. „Die Tiere hatten in mindestens drei Nächten 2024 und 2025 keinen Zugang zu Trinkwasser“, sagt Schönborn. Tatsächlich zeigen Videos Tränken, die kaum oder kein Wasser abgeben, wenn sie gedrückt werden.
Dabei verlangt die entsprechende Verordnung, dass „jedes Schwein jederzeit Zugang zu Wasser in ausreichender Menge und Qualität hat“. Der Betrieb schalte die Tränken vermutlich ab, damit die Tiere mehr Flüssignahrung zu sich nehmen und schneller Gewicht zulegen, sagt Schönborn. Anders als vorgeschrieben habe es nachts auch kein Licht in den Ställen gegeben. Das brauchen die Schweine, um sich orientieren zu können.
Auch der zweite Betrieb antwortete nicht auf eine Anfrage der taz. Er wird vom Veterinäramt des Landkreises Wittenberg beaufsichtigt, das auf taz-Anfrage antwortete: „Die Behörde kontrolliert nicht in der Nacht. Deshalb liegen hier keine Informationen vor, ob das Tränkwasser in den benannten Nächten abgestellt war.“ Amtssprecher Alexander Baumbach kritisiert aber, dass die Vorwürfe der Tierschützer „sehr wahrscheinlich auf Erkenntnissen aus unbefugten Betretungen der Stallanlagen“ beruhten. Diese Aktionen seien nicht nur strafbar, sondern auch „ein erhebliches Gesundheitsrisiko“, wenn sie die Tiere „potenziellen Krankheitserregern“ aussetzten.
„Gesetze nur tagsüber“
Zudem stellt er infrage, ob solche Informationen verlässlich sein können. „Sollten bei solchen illegalen Aktionen tatsächlich Missstände beobachten worden sein, wäre eine unverzügliche Meldung an die zuständigen Behörden zwingend notwendig gewesen“. Da die unbefugten Betretungen Gegenstand eines Ermittlungsverfahrens sind, werde er die Anfrage der taz an die damit befasste Ermittlungsbehörde weiterleiten.
Tierschützer Schönborn weist diese Vorwürfe zurück. Die „ehrenamtlichen Tierschutzkontrolleure“ würden „einem peniblen Hygieneprotokoll mit unter anderem einmalig verwendeter Schutzkleidung und Desinfektionsschritten“ folgen. Systematisch fehlendes Tränkwasser sei „eine unglaubliche Grausamkeit“ und verletze das im Grundgesetz verankerte Staatsziel Tierschutz. „Dass die Behörde trotz Kenntnis die Kontrolle dieses erheblichen Verstoßes verweigert, ist für mich verstörend. Anscheinend müssen Schweinemäster im Landkreis Wittenberg die Gesetze nur tagsüber einhalten.“ Wegen der Haltung der Behörde hätte es auch nichts gebracht, den Verstoß dort anzuzeigen.
Statt gegen die Aktivisten zu ermitteln, sollte ermittelt werden, warum den Tieren nachts kein Wasser zur Verfügung gestanden habe und warum die Behörde nicht einschreite. Schönborn weist darauf hin, dass Gerichte in der Vergangenheit Tierschützer vom Vorwurf des Hausfriedensbruchs freigesprochen hätten, wenn Anzeigen zuvor wirkungslos geblieben seien.
Im Mai 2025 hatte das MDR-Fernsehmagazin „Exakt“ auf Grundlage von Uncover-Videomaterial über mutmaßlich illegale „Nottötungen“ von Ferkeln in zwei Schweinezuchtanlagen in Thüringen und Sachsen-Anhalt berichtet. Die Betriebe hätten tierschutzwidrig gehandelt, Tiere zum Beispiel bei Bewusstsein getötet.
Das für den sachsen-anhaltischen Betrieb zuständige Veterinäramt Mansfeld-Südharz bestätigte in einem der taz vorliegenden Schreiben an die Firma: „Die Tötung erfolgte nicht sachgerecht und mit Leidenszufügung.“ Das für die Anlage in Thüringen zuständige Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Jena-Saale-Holzland teilte der taz mit, es habe „Strafanzeige bei der Kriminalpolizei wegen des Verdachts auf Verstöße gegen das Tierschutzgesetz gestellt“.
„Wir haben es satt!“
Schweine dürfen allerdings auch legal unter fragwürdigen Bedingungen gehalten werden. Zum Beispiel haben die meisten Schweine nie Auslauf, der Mehrheit wird der geringelte Teil des Schwanzes abgeschnitten. Das soll verhindern, dass sich die Tiere vor lauter Langeweile gegenseitig die Schwänze blutig beißen. Einem 50 bis 110 Kilogramm schweren Mastschwein müssen nur 0,75 Quadratmeter zur Verfügung stehen.
In einer 2024 veröffentlichten Umfrage für das bundeseigene Thünen-Institut gaben 71 Prozent der teilnehmenden Verbraucher an: Die landwirtschaftliche Mastschweinehaltung ist „verbesserungswürdig“. Auch deshalb gehen am 17. Januar in Berlin Tausende auf die Straße unter dem alljährlichen Demomotto „Wir haben es satt!“.
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