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Menschenrechte in LettlandRiga zieht sich aus Istanbul-Konvention zurück

Eine Mehrheit im Parlament stimmt für einen Austritt Lettlands aus dem Frauenschutzabkommen des Europarates. Jetzt ist der Präsident am Zug.

Gewalt und Ungleichheit nicht ignorieren: Protest zum Internationalen Tag der frau am 8. März 2023 in Riga, Lettland Foto: Toms Kalnins/epa

Von

Barbara Oertel aus Berlin

Für all diejenigen, die sich in Lettland den Menschenrechten verpflichtet fühlen, dürfte der Donnerstag dieser Woche ein schwarzer Tag gewesen sein: Nach einer über 13-stündigen Debatte stimmte das Parlament (Saeima) in zweiter Lesung für einen Austritt des baltischen Staates aus dem Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, auch bekannt als Istanbul-Konvention.

Die 2011 vom Europarat verabschiedete Konvention verpflichtet in ihren 81 Artikeln alle Unterzeichnerstaaten zur Prävention und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, zum Schutz der Opfer und zur Bestrafung der Täter*innen.

Für den Austritt aus der Konvention votierten 56 Abgeordnete, dagegen 32, zwei enthielten sich. Zehn Volksvertreter*innen hatten sich für die Abstimmung gar nicht erst registrieren lassen. Zu den Befürworter*innen gehören nicht nur fünf Oppositionsparteien, sondern auch das „Bündnis der Bauern und Grünen“ (ZZS), das mit in der Dreier-Koalition von Ministerpräsidentin Evika Siliņa sitzt.

Eingebracht hatte die Gesetzesvorlage die rechtpopulistische Partei Lettland zuerst (LTV), die sich unter anderem für traditionelle Familienwerte einsetzt. Zur Begründung hieß es, dass die derzeitige Umsetzungspraxis der Istanbul-Konvention kein Vertrauen in staatliche und kommunale Institutionen schaffe, Gewalt und damit verbundene Risiken zu verhindern. Die Regierungspartei ZZS hatte argumentiert, dass die Konvention die Gesellschaft spalte. Um gegen häusliche Gewalt effektiv vorzugehen, reichten bestehende nationale Gesetze aus.

Flaggen der LGBTQ+-Bewegung

Am Mittwochabend fand in der Hauptstadt Riga eine der größten Kundgebungen der vergangenen Jahre statt. Laut Polizeiangaben hatten sich rund 5.000 Demonstrant*innen vor dem Parlament versammelt, um für den Verbleib des Landes in dem internationalen Vertrag zu protestieren. Den hatte Riga bereits 2016 unterschrieben, jedoch erst 2024 ratifiziert. Am 1. Mai vergangenen Jahres trat er in Kraft.

Einige Demonstrierende hatten Flaggen Lettlands, der EU sowie der LGBTQ+-Bewegung dabei. Zu hören waren Slogans, wie: „Hände weg von der Istanbul-Konvention!“, „Lettland ist nicht Russland. Wenn Du liebst, dann schlag nicht zu!“, „Indem wir Russland kopieren, verteidigen wir Lettland nicht!“ sowie „Populismus zerstört, die Konvention schützt!“

Initiatorin des Protestes am Mittwoch war die Nichtregierungsorganisation MARTA-Zentrum. Sie setzt sich für die Rechte von Frauen ein und bietet seit 2000 professionelle soziale, rechtliche und psychologische Unterstützung für Opfer von Gewalt und Menschenhandel an.

Ein Austritt aus der Istanbul-Konvention, warnt das MARTA-Zentrum, käme einer Abkehr von den Prinzipien der Demokratie und der Menschenrechte gleich. Er sende ein gefährliches Signal aus, dass der Staat bereit sei, Gewalt und Ungleichheit zu ignorieren.

„Diese Initiative wird auch als politisches Instrument missbraucht, um Transgender-Personen und andere schutzbedürftige Gruppen ins Visier zu nehmen, indem fälschlicherweise der Eindruck erweckt wird, ihre Rechte bedrohten die Gesellschaft. Tatsächlich stärkt die Inklusion und der Schutz dieser Gruppen die Demokratie und die allgemeine Sicherheit“, heißt es in einer Erkärung des MARTA-Zentrums. Diese Kritik findet offensichtlich Gehör. Auf dem Portal Manabalss.lv haben bereits mehr als 20.000 Personen eine Petition für den Verbleib Lettlands in der Istanbul-Konvention unterschrieben.

Zehn Tage Zeit

Jetzt ist Lettlands Präsident Edgars Rinkēvičs am Zug. Der 52-jährige wurde 2023 gewählt und hatte 2014 als damaliger Außenminister seine Homosexualität öffentlich gemacht. Rinkēvičs hat jetzt zehn Tage Zeit, um das Gesetz mit seiner Unterschrift in Kraft zu setzen. Tut er das nicht, kann er das Gesetz dem Parlament zur erneuten Lesung vorlegen. In diesem Fall leitet die Saeima seine Einwände ohne Debatte an den zuständigen Ausschuss weiter und beschließt über die Frist für die Einreichung von Vorschlägen und eine erneute Prüfung des Gesetzes.

Sollte das Parlament das Gesetz nicht ändern, kann der Präsident keine weiteren Einwände erheben, jedoch die Veröffentlichung des Gesetzes für zwei Monate aussetzen. Dann muss die Zentrale Wahlkommission mit der Sammlung von Unterschriften für ein Referendum zur Aufhebung des Gesetzes beginnen. Innerhalb von 30 Tagen müssten dafür mehr als 154.000 Bürger*innen unterschreiben – wie vorgeschrieben mindestens ein Zehntel der Wahlberechtigten bei der letzten Parlamentswahl.

Zudem besteht die Möglichkeit, das Verfassungsgericht mit der Causa zu befassen. Zwei Regierungsparteien, Progressive und Neue Einheit (JV) haben bereits erkklärt, diese Option zu unterstützen. Dann entscheidet das Senat des Verfassungsgerichts, ob ein Verfahren eingeleitet wird. Dies wäre ein Präzedenzfall, da das lettische Verfassungsgericht bisher noch keinen Fall verhandelt hat, der die Kündigung eines unterzeichneten internationalen Vertrags betrifft.

Appelle aus dem Ausland

Dass sich Rinkēvičs widerständig zeigt, darauf hofft auch das Ausland. Die Mitgliedsstaaten der Organisation Nordisch-Baltisch Acht (NB8) hatten unlängst Lettland aufgefordert, nicht aus der Konvention auszutreten. Ähnlich hatten sich auch 15 Botschafter*innen von EU-Staaten in einem Brief geäußert.

„Lettland ist nun neben der Türkei das zweite Land, das aus der Konvention ausgetreten ist. Auf derselben Stufe der Menschenrechtspolitik wie die Türkei zu stehen, wirft wohl kein gutes Licht auf uns“, heißt es in einem Kommentar des lettischen Nachrichtenportals LSM.lv.

„Lettland wird als rückständiges Land abgestempelt werden, das in Sachen häuslicher Gewalt und Frauenrechte etwas zu verbergen haben muss. Man kann davon ausgehen, dass der vielgeliebte Begriff „post-sowjetisch“ ein Comeback feiern wird. Dreißig Jahre eines sich stetig verbesserten internationalen Ansehens wurden durch das neuartige Verständnis des Völkerrechts der Saeima untergraben.“

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22 Kommentare

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  • Wertegemeinschaft

    Zitat: „Menschenrechte in Lettland. Riga zieht sich aus Istanbul-Konvention zurück“

    Macht nicht’s! Die EUropäischen Werte werden trotzdem im Baltikum verteidigt…

    • @Reinhardt Gutsche:

      Ach ja? Profitgier? Na dann....

    • @Reinhardt Gutsche:

      EU wie NATO. Leider wohl nötig.

  • Das sind die Auswirkungen wenn die Letten ihre nationale Identitätspolitik rein nach ethnokulturellen Kriterien betreiben. Beginnt bei restriktiven Maßnahmen bei ethischen Minderheiten und wirkt sich dann auch auf die Menschenrechte aus.

    Hier in Norwegen wird die Entwicklung in Lettland sehr kritisch beäugt. Als Mitglied der Nordic Baltic Eight hat sich Lettland 1991 zur Wahrung der Rechtsstaatlichkeit und zur Einhaltung der Menschenrechte und des Völkerrechts bekannt. Das schließt auch die Einhaltung internationaler Abkommen und Verträge ein.

    Gegen diese wurde schon hinsichtlich der russischen Minderheit im Land mehrfach verstoßen, die Einschränkung der Frauenrechte wären ein weiterer Verstoß gegen internationale Vereinbarungen.

    Da die Nordic Baltic Eight Kooperationen auf vielen Ebenen betreiben, wäre es wünschenswert wenn in wirtschaftlicher Hinsicht ggf Druck auf die lettische Regierung ausgeübt würde.

    Da Norwegen zu den größten Förderern wirtschaftlicher und kultureller Projekte in Lettland gehört und massive Investitionen in die lettische Wirtschaft getätigt hat, wäre es ein Weg Lettland wieder in die Spur zu verhelfen um sich an demokratische Prinzipien zu halten.

    • @Sam Spade:

      Den Export einstellen, von Adi- und Sanda-, oder was wäre Ihr Vorschlag?

  • Und noch einmal: Ähnliches werden wir auch hier in D erleben, ist erst mal die AgD und die csDU in einer Koalition vereint....

  • Ich habe immer noch nicht verstanden, was aus Sicht der Mehrheitsabstimmer zwingend gegen die Konvention und für diesen Gesichts- wie tatsächlichen Verlust spräche. Auch eine Gleichstellungsallergie erklärte es mir nicht ausreichend.



    Ein echter Mann will doch keine willkürlichen Privilegien, keine Boys-Bevorzugungen.

    • @Janix:

      Man koennte die Frage auch umdrehen. Was spricht denn dafuer? Wenn man der Meinung ist, dass die Vorschriften zum Schutz vor Gewalt schon durch andere Gesetze und Abkommen (EMRK etc) abgedeckt sind, dazu nur fuer ein Geschlecht gelten und Gleichstellung auf Kosten von Gleichberechtigung und Gleichbehandlung gehen, warum dann das Ganze? Was ist der Vorteil von einer Konvention, die in Bezug auf Schutz von Gewalt nicht Neues bringt, dafuer aber Kollektivrecht in Form von Gleichstellung einfuehrt? Darf ich daran erinnern, dass das Grundgesetz aufgrund der Erfahrungen aus dem 3. Reichs aus gutem Grund auf Individualrecht statt auf Kollektivrecht setzt?

      • @elektrozwerg:

        Ich bin ziemlicher Universalist und darf vielleicht auch daher deutlich werden: Ihre steile These am Schluss wackelt, da die Nazis ja den Staat und eine angebliche homogene Volksgemeinschaft gegen die Rechte einzelner ausspielten und die Koalitionsfreiheit als eine der ersten zerlegten (und die Frauen an den Herd drückten).

        Bei sehr ungleichen Startvoraussetzungen ist "Gleichheit" eine Fassade. Die den Privilegierten einredet, sie hätten in diesem Spiel ein anderes Level als "Sehr einfach" voreingestellt.



        Wenn Gleichstellung heißt, dass auch mal z.B. Männer für Erfolg etwas tun müssen, statt aufs XY-Chromosom vertrauen zu können, dann sollte jeder Mann mit Selbstbewusstsein das doch als überfällig begrüßen. Übrigens evtl. auch mal andersherum: Von den Schulleistungen und Universitätsleistungen könnte das in absehbarer Zeit mal der Fall werden. Gegenwärtig sind die Kumpelsnetzwerke jedoch noch ein Relikt mit Auswirkungen. Mehr Mut, Männer!

        • @Janix:

          Da wackelt garnichts. Kollektivstrafen oder Sippenhaft sind nur 2 Beispiele aus dem 3. Reich.



          Was die Konvention betriftt, koennen Sie ausser der Gleichstellung keinen Punkt in Bezug auf Schutz vor Gewalt nennen, der nicht schon durch bestehende Gesetze oder Abkommen abgedeckt ist, korrigieren Sie mich, wenn ich falsch liege.



          Ich kann es auch nicht, deshalb geht es fuer mich bei der Konvention effektiv nicht um Gewaltschutz, sondern um Gleichstellung.



          Gleichstellung als Kollektivrecht ist nicht vereinbar mit Artikel 3 des Grundgesetzes. Gleichstellung heisst eben nicht, dass z.B. Maenner fuer Erfolg etwas tun muessen. Es heisst, dass Individuen diskriminiert werden, weil sie dem falschen Kollektiv angehoeren. Es heisst, den obdachlosen Mann schlechter zu stellen, weil er dem Geschlecht der mehrheitlichen Bosse angehoert. Es heisst ca 30% der Opfer haeuslicher Gewalt nicht mal zu erwaehnen, weil sie nicht dem Geschlecht angehoeren, dass 70% der Opfer stellt. Alle zivilisatorischen Fortschritte wie Menschenrechte, Buergerrechte oder Andisikrimnierungrechte sind Individualrechte, ebenso wie der Grundsatz, dass alle vor dem Gesetz gleich sind. Ich bin nicht bereit daran zu ruetteln.

  • „Indem wir Russland kopieren, verteidigen wir Lettland nicht!“

    Richtig. Und warum sollten Andere solch ein Lettland verteidigen?

    • @warum_denkt_keiner_nach?:

      Verteidigt denn jemand Lettland?

      Wer sollte das sein?

      • @rero:

        Der deutsche Michel! Denn Lettland ist Natomitglied. ... das war gemeint, glaube ich.

      • @rero:

        Lettland ist aus der NATO ausgetreten?

        • @warum_denkt_keiner_nach?:

          Und was hat die Nato Mitgliedschaft damit zu tun? Richtig, gar nix. Und verteidigt werden im Falle eines Angriffs im Übrigen auch die Frauen in Lettland. Wer sich ehrlich um die Rechte von Menschen sorgt, stellt nicht deren Verteidigung im Angriffsfall in Frage.

  • "Eingebracht hatte die Gesetzesvorlage die rechtpopulistische Partei Lettland zuerst (LTV), die sich unter anderem für traditionelle Familienwerte einsetzt."



    Man kann zu dem Schluss kommen, dass es in den Augen der LTV zu den traditionellen Familienwerten gehört, dass Männer ihre Frauen schlagen.

    • @Il_Leopardo:

      "Das Übereinkommen schreibt vor, dass die Gleichstellung der Geschlechter in den Verfassungen und Rechtssystemen der Unterzeichnerstaaten verankert sein muss und sämtliche diskriminierenden Vorschriften abzuschaffen sind." Wikipedia

      Es geht ausdruecklich nicht um Gleichberechtigung oder Gleichbehandlung, sondern um Gleichstellung. Das heisst, es werden nicht Individuen verglichen, sondern Kollektive. Ein bekanntes Beispiel: Eine feministische Frauenpartei mit einem Maenneranteil von 5% muss durch die Gleichstellung 50% Maenner unter den Abgeordneten haben. Infolgedessen werden Frauen aufgrund ihres Geschlechts diskrimiert, da sie deutlich schlechtere Chancen auf einen Platz im Parlament haben.



      Inkompatibel mit GG Artikel 3:



      "(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden."

      Da es in der Konvention nur um Frauen geht, inkompatibel mit GG Artikel 3:



      (2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. ..."

      Zudem gibt es die EMRK und das Strafgesetzbuch.

      • @elektrozwerg:

        Im englischen Text steht "equlity", wo der deutsche von Gleichstellung spricht. Ich glaube, Sie lesen da etwas in den Text hinein, was gar nicht gemeint ist.

      • @elektrozwerg:

        Sie haben den zweiten Satz von Art. 3 Abs. 2 GG vergessen: "Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin."

      • @elektrozwerg:

        "Das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt („Istanbul-Konvention“) von 2011 ist ein völkerrechtlich bindendes Instrument zur umfassenden Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen. Dazu gehören Opferschutz, Prävention und Strafverfolgung sowie die rechtliche Gleichstellung der Geschlechter in den Verfassungen und Rechtssystemen." (UN Women)



        Im Fokus steht geschlechtsspezifische Gewalt. Darunter wird jede Form von Gewalt verstanden, die sich entweder gegen Frauen richtet oder Frauen unverhältnismäßig stark trifft.



        Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf häuslicher Gewalt.

        • @Il_Leopardo:

          Welche Punkte in der Konvention in Bezug auf Schutz vor Gewalt finden sich nicht schon in der EMRK oder dem Strafgesetzbuch?



          Und warum werden ca 30% der Opfer haeuslicher Gewalt aussen vor gelassen?

          • @elektrozwerg:

            Es geht im Istanbul-Abkommen ja nicht nur um Strafverfolgung, sondern um Prävention, die Schaffung von Einrichtungen zum Schutz von Frauen.



            Die Frage ist eigentlich, warum ein Land dieses Abkommen wieder verlässt.