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Bayerischer Antrag gegen MissbrauchKI soll keine Kinderpornos produzieren

KI-Modelle können auf vieles trainiert werden. Einige auch darauf, Missbrauchsdarstellungen zu kreieren. Bayerns Justizminister will diese nun verbieten.

Auch fiktive Kinderpornographie mittels KI soll bestraft werden, fordert der bayrishe Justizminister Eisenreich Foto: Marcus Brandt/picture alliance, bearbeitet taz
Christian Rath

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Christian Rath aus Freiburg

Bayern will KI-Tools zur Herstellung von Kinderpornografie unter Strafe stellen. Ein entsprechender Antrag von Bayerns Justizminister Georg Eisenreich (CSU) wird an diesem Freitag auf der Justizministerkonferenz (Jumiko) in Leipzig diskutiert. Künstliche Intelligenz (KI) wird immer leistungsfähiger. Mit Hilfe sogenannter LoRAs (Low Rank Adaption) können große KI-Modelle schnell und kostengünstig auf einen spezifischen Inhalt trainiert werden. „Wir nehmen ‚LoRAs‘ in den Blick, die dem Zweck der Erstellung kinder- oder jugendpornografischer Inhalte dienen“, erklärte Minister Eisenreich vor der Jumiko.

Eisenreich verwies auf Zahlen der englischen Internet Watch Foundation, die sich gegen Kinderpornografie im Internet einsetzt. Danach hat sich die Zahl von Webseiten, auf denen im ersten Halbjahr 2025 KI-generierte Missbrauchs-Fotos gefunden gegenüber dem Vorjahreszeitraum auf 210 Webseiten vervierfacht. Bei kinderpornografischen Videos sei der Zuwachs noch viel eklatanter.

Im ersten Halbjahr 2025 wurden 1286 KI-generierte Missbrauchs-Videos gefunden, im Vergleich zu zwei Videos im Vorjahrszeitraum. Schon bisher ist es strafbar, fiktive Kinderpornografie zu verbreiten, also zum Beispiel einen kinderpornografischen Roman oder Comic. Der Besitz fiktiver Kinderpornografie ist zwar nur strafbar, wenn die Missbrauchsdarstellunng „wirklichkeitsnah“ ist. Dies dürfte den Besitz computergenerierter Missbrauchsbilder aber in der Regel erfassen.

Eisenreich will nun schon die Herstellung, Verbreitung und Zugänglichmachung der KI-Tools, mit denen fiktive Kinderpornografie hergestellt werden kann, unter Strafe stellen. Die Nutzung solcher Tools für den Eigengebrauch und die Verbreitung solcher Bilder bliebe unverändert strafbar. „Selbst wenn hinter der KI-generierten Aufnahme kein tatsächlicher Missbrauch eines Kindes steckt, bergen solche Inhalte erhebliche Gefahren“, betont Eisenreich. Der Konsum von KI-generierter Kinderpornografie könne zum Missbrauch in der realen Welt verleiten oder die Hemmschwelle senken.

Kriminalisierung umstritten

Außerdem geht es Eisenreich um eine Arbeitserleichterung für die Er­mitt­le­r:in­nen. „Sie müssen derzeit bei jedem Bild oder Video die Echtheit prüfen, denn echte Bilder erfordern besonders schnelles Handeln, um eventuell noch andauernden Missbrauch zu beenden. Die Prüfung, ob echte oder KI-generierte Kinderpornografie vorliegt, kostet wertvolle Zeit, die fehlen kann, um laufenden Missbrauch zu stoppen“, warnt Eisenreich. Er hofft also, dass es weniger KI-generierte Missbrauchsbilder und Videos gibt, wenn die Herstellung entsprechender Tools strafbar wird.

Sollte Eisenreich in der Justizministerkonferenz eine Mehrheit erhalten, wäre dies nur ein rechtspolitischer Impuls für künftige Gesetzgebung. Die entsprechende Änderung im Strafgesetzbuch müsste vom Bundestag beschlossen werden. Die Kriminalisierung fiktiver Kinderpornografie ist umstritten, weil hier pädophilen Tätern ein Ventil versperrt wird, ihre Neigungen legal und ohne Schädigung realer Kinder auszuleben. Gegen das 2020 eingeführte strafrechtliche Verbot von „Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild“ liegen beim Bundesverfassungsgericht zwei Verfassungsbeschwerden vor, die das Gesetz für unverhältnismäßig halten.

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16 Kommentare

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  • Unabhängig davon was hier sinnvoll ist, dürfte es schwierig sein, den Anbietern aus USA und China irgendwelche Beschränkungen aufzuerlegen.

  • Volker Racho schreibt ganz richtig, dass die entscheidende Frage ja lautet:

    Werden Leute ermutigt, ihre Neigung auch in der Realität umzusetzen, wenn sie solche Bilder/Videos sehen - oder kann es vielleicht sogar der Triebabfuhr dienen, dass man um seine krankhafte Veranlagung weiß und um die Strafbarkeit und sich daher auf "unechte" Kinder beschränkt in KI-Videos.

    Damit würde man sogar Kinder schützen - und Gedanke der Strafbarkeit der Kinderpornografie war immer, das Leid der Kinder zu ahnden, die für diese Bilder "benutzt" wurden.

    Das Argument der schwierigeren Beweisbarkeit bei Existenz von KI-Videos überzeugt mich gar nicht. Da es diese gibt (so der Artikel), besteht das Problem ja schon. Würde man sie legal produzieren dürfen, ggf. mit digitalem Siegel, würde man die Beweislage sogar eher verbessern, weil dann bei diesen Bildern klar wäre, dass kein echtes Kind zu Schaden gekommen ist.

  • KI soll keine Kinderpornos produzieren?



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    So langsam wird es peinlich, wozu immer wieder KINDER NOCH EINMAL missbraucht werden, um die Überwachung des Netzes einzuleiten, zu begründen! :-(

    Btw. Auch ist es verräterisch, dass immer mehr die Möglichkeiten öffentlich werden wie KI/AI benutzt werden kann, um Wirklichkeit zu Fake-News zu verbiegen!

    Mein Fazit: Müssen wir in naher Zukunft mit Putins, Musk, Trumps, uva, "Wahrheiten" leben, die alle Anspruch auf "absolute Wahrheit" erheben, weil KI/AI ja unvermeidlich immer "Wahr" sind, weil diese Technik ja auf dem Wissen "der ganzen Welt" basiert?

    Ps. Bei mir verdichtet sich der Verdacht, dass diese TOOLS massiv geregelt & kontrolliert werden muss!



    Ohne das o.a. bauen wir eine Fake-News-Schleuder, die das Netz unbenutzbar macht! :-(

  • So der Politiker will also kein generiertes Material bei dem Thema "Kinderpornografie". Mir wäre es am liebsten, wenn es gar kein material in diesem Bereich gäbe. Aber wir sind Menschen, da wird alles gemacht was machbar ist, gut oder schlecht. Vor Allem wenn dabei jemand Geld machen kann.



    Wenn es also schon Material geben "muss" (weil man den Markt nicht in den Griff bekommt), dann will ich nicht dass dafür echte Kinder missbraucht werden.



    Für mich handelt so ein Politiker total meschugge.

  • Ich hätte nicht gedacht, dass die Bereitstellung solcher Tools erlaubt ist.

  • Das ist doch wieder nur dummes Geschwurbel aus Bayern. Können die sich nichtmal um die großen Probleme unserer Zeit zuerst kümmern?

  • Muss man Nabokov aus dem Regal werfen?

  • "Einstiegsdroge" oder "Ventil" ist letztendlich eine Frage die wissenschaftlich untersucht werden muss. Auch gut möglich das es von Fall zu Fall verschieden ist.

    Eventuell könnte Straffreiheit für den Besitz fiktiven Materials sinnvoll sein wenn gleichzeitig eine psychiatrische Betreuung mit Präventionsmaßnahmen in Anspruch genommen wird?

    Alles in Allem ein sehr unangenehmes Thema, aber letztendlich sollte man auch hier schauen dass nach Möglichkeit reales Leid minimiert wird.

  • Grundsätzlich sollte KI zu nichts genutzt werden können was in der realen Welt strafbar ist, oder?

    • @Franz Tom:

      Abgesehen davon ob dieses Werkzeug wirklich "intelligent", wer sollte Verbrecher daran hindern es zu nutzen?

    • @Franz Tom:

      Vollkommen richtig !!!

  • „ Der Konsum von KI-generierter Kinderpornografie könne zum Missbrauch in der realen Welt verleiten oder die Hemmschwelle senken.“ Ob es dafür einen Beweis gibt?

    • @Peter Rabe:

      Ich gehe noch weiter und frage:



      Wenn man damit Argumentiert (Der Konsum von KI...), kann ich dann auch z.B. Computerspiele verbieten, wenn sie zum Gesetzesbruch animieren, ein per KI-generierten Film wo es einen Mord gibt...?



      Womöglich ist es so und die Aussage stimmt, aber dann würde ich mich fragen, ab welchen "Verbrechen" es OK ist und ab welchen dann nicht.

    • @Peter Rabe:

      Es gibt ja auch eine Menge Beweise, dass Kiffen zu Heroin führt.



      Dieser Vorschlag ist kompletter Unsinn. Wie will man bitte das Alter einer fiktiven Person in einem generierten Film bestimmen?

      • @Semon:

        Eine Menge Beweise, dass Kiffen zu Heroin führt?

        Ironie bitte als solche kennzeichnen.

  • Das Thema ist sehr, sehr schwierig. Aber das Argument, es sei zu schwer, nachzuprüfen, ob etwas KI-generiert sei oder nicht, trägt aus meiner Sicht nicht. Schließlich löst man dieses Problem nicht, wenn man die entsprechenden KI-Tools unter Strafe stellt, da kaum zu erwarten ist, dass die Benutzung derselben sinnvollerweise unter die gleiche Strafandrohung zu stellen ist, wie der Missbrauch eines echten Kindes - und selbst, wenn dies so wäre, ist die Frage, ob ein realer Missbrauch vorliegt, ja trotzdem von größter Bedeutung, damit das potenziell betroffene Kind Hilfe bekommen kann. Die Arbeitserleichterung sehe ich also nicht.

    Das Argument, der Konsum entsprechender Bilder führe zu einer höheren Wahrscheinlichkeit echter Taten, ist im Zusammenhang mit Pornographie allgemein altbekannt und (ebenso wie das Gegenargument der "Katharsis-Theorie") schlecht belegt. So etwas sollte man aus meiner Sicht gründlich prüfen.