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Peter Rabe
[Re]: Wenn der Antrag mit der skizzierten Argumentation Erfolg hätte, dann hätte die Bundesregierung den Staat Israel bei schweren Verbrechen unterstützt. Dann muss die Unterstützung eingestellt werden. Für Israel könnte und dürfte dann keine Extrawurst gebraten werden. Wobei ich es für ziemlich unwahrscheinlich halte, dass der Antrag Erfolg hat. Denn schon die Verfahren vor dem IGH legen nahe, dass systematische Kriegsverbrechen nicht offensichtlich sind.
Selbst wenn der Antrag Erfolg hat: Damit ist Israel aber nicht wehrlos. Es dürfte ja Waffen zu anderen Zwecken erhalten. Insbesondere für seine legitimen Interessen zur Verteidigung. Wozu das bombardieren von Botschaften freilich nicht zählt.
Ich finde es aber ziemlich ermüdend, dass selbst jeder sachlich und rechtsförmige Widerstand gegen den Krieg gleich damit gekontert wird, eigentlich bezweckte man damit die Vernichtung Israels. Und dass das Plätten des Gazastreifens die derzeit klügere Lösung ist.
zum BeitragPeter Rabe
[Re]: Unzutreffend. Die Grenzen meiner Meinungsfreiheit bestimmen die Gesetze und die berücksichtigen auch die Interessen der Menschen, die der Meinung ausgesetzt sind. Meist müssen die die Meinung halt hinnehmen. Und danach dürfte ich sogar jeder Schwangeren meine Meinung zu einem Abbruch mitteilen und ihre Entscheidung kritisieren. Das tun ja auch nicht wenige. Deshalb muss ja auch wegen der Gehsteigbelästigungen ein Gesetz her.
Aber hier geht es um die Vorbereitung einer Neuregelung der Abbrüche. Und damit um eine politische Diskussion und nicht konkret um
zum BeitragEinzelne Entscheidungen von Schwangeren. Und da stört mich einzig und allein, dass Personengruppen von der Diskussion ausgeschlossen werden sollen. Wir leben in einer demokratischen Gesellschaft. Da kann jeder seine Meinung äußern und muss im Gegenzug mit dem politischen Ergebnis der Diskussion leben. Und was das eigentliche Thema angeht - abgesehen von Spätabbrüchen wäre ich mit einer grundsätzlichen Freigabe einverstanden. Ob das BVerfG das mitgeht, muss man dann sehen. Denn damit ist der Weg hoffentlich auch frei für genetische Untersuchungen und Forschung an älteren Föten.
Peter Rabe
[Re]: Sehr geehrte Frau Inazea, Sie bauen eine Strohfrau nach der anderen auf um sie dann abzuräumen. Nichts davon, was Sie schrieben, habe ich behauptet. Und statt Ihre Behauptung zu begründen, greifen Sie ziemlich locker zur persönlichen Attacke.
Was Sie nämlich behauptet haben ist, dass „uns“ das nichts angeht. Und zwar offenbar in dem Sinn, dass 1. „wir“ den Sachverhalt nicht regeln dürfen und 2. „wir“ erst recht nicht besprechen dürfen. Und da liegen Sie falsch. Soweit es die Grundrechte der Betroffenen zulassen - und das sind, nach derzeitigem Verständnis des GG, die „Leibesfrucht“ und die Schwangere Person - darf der Staat regelnd eingreifen. Vermutlich muss er das ab einem bestimmten Entwicklung der „Leibesfrucht“ auch. Und besprechen können „wir“ im Rahmen der Meinungsfreiheit, was wir wollen.
zum BeitragPeter Rabe
[Re]: Es. Geht. Uns. Sehr. Wohl. Was. An!!! Drei Ausrufezeichen. Also gewonnen. Auf dem Niveau läuft die Debatte.
Nach derzeitiger Auslegung der Verfassung (Art. 1, 2 GG insbesondere) hat die „Leibesfrucht“ eben ein Recht auf Leben und angemessenen Schutz des Staates. Und damit durch „uns“. Also geht es „uns“ was an. Es ist „uns“ auch nicht egal, ob genetische Veränderungen vorgenommen werden - wenn man z. B. die sexuelle Orientierung nach Belieben ändern könnte, wäre „uns“ das egal? Müsste es eigentlich, wenn „uns“ schon die Abtreibung egal sein soll. Es ist „uns“ anscheinend auch nicht egal, ob gezielt „behinderte“ Föten oder Föten eines bestimmten biologischen Geschlechts ins Visier genommen werden.
zum BeitragPeter Rabe
Den Träumen von sozialen Wohltaten per Volksentscheid steht der Haushaltsvorbehalt entgegen. In allen Ländern können Abstimmungen nicht stattfinden, wenn damit direkt oder (zu sehr) indirekt in den Haushalt oder die Erhebung Steuern und Abgaben eingegriffen wird. Dieses sei Kern des parlamentarischen Systems und ist damit auch nicht änderbar. Außer, man schafft das GG ab. Würde es Volksentscheide auf Bundesebene geben, würde es also auch die gleichen Einschränkungen geben.
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[Re]: Die Freiheit endet in den Grenzen, die die Gesetze setzen. Der Kommentator und Sie beziehen sich allenfalls auf moralische Grenzen. Deren Einhaltung aber eine freiwillige Entscheidung ist. Statt aber die eigenen Vorstellungen mit den anderen abzuwägen und neue Grenzen auszuhandeln und in eine verbindliche Gesetzesform zu bringen, wird mit Tricks und Selbstjustiz (Luft ablassen) die eigene Vorstellung einfach mal durchgesetzt. Das wird meines Erachtens nicht funktionieren.
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[Re]: Mehr Konsum etwa durch Investitionen in eine (möglichst) klimaneutrale Wirtschaftsinfrastruktur oder den Umbau der öffentlichen Verkehre erfordert eine Kreditfinanzierung. Allerdings, wie ich unten schon schrieb, würde ich Sondervermögen bevorzugen. Damit mit den Schulden auch wirklich nur das finanziert wird, was vorher ausgehandelt wurde.
zum BeitragPeter Rabe
Wenn es um Investitionen geht, dann geht das mit der Sondervermögen. Die brauchen eine Grundgesetzänderung und sind damit beständig und stehen auf einer breiten politischen Basis. Zudem könnte auf alle Ebenen des Staates direkt Einfluss genommen werden, die das Geld bekommen sollen - was gerade bei der Bildung notwendig ist. Außerdem sind die Ausgaben zweckgebunden. Ansonsten würde ich die Gefahr sehen, dass einfach mal Geld für Soziales geborgt wird, was nicht nachhaltig ist. Dann kann die Schuldenbremse bleiben, wie sie ist.
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[Re]: Wie viel der ÖPNV bekommt, weiß niemand genau. Es scheinen mehrer Dutzend Milliarden zu sein. Aber jeder Euro ist bereits eine üppige weil unverdiente Förderung - der ÖPNV in Hamburg scheint ohne Zuschüsse auszukommen. Und damit sollten alle ÖPNV keinen bekommen. Wo sich der ÖPNV nicht lohnt, sollen sich die Menschen was einfallen lassen oder in die Metropolen ziehen. Ihnen müsste das doch zusagen - mehr Natur und weniger CO2.
Zu den Zahlen: www.zdf.de/nachric...afesearch=moderate
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[Re]: Sie wollen also eigentlich Autos - jedenfalls denen im „Privatbesitz“ - den Garaus machen. Dann steigt bei bestimmten Strecken für Pendler aber der Zeitverlust so an, dass diese nicht mehr gefahren werden. In der Folge werden wir als Gesellschaft die Infrastruktur - z. B. Krankenhäuser- entsprechend zentralisieren müssen, damit das Personal vertretbar ankommt. Den Willen sehe ich derzeit nicht. Oder soll in begründeten Fällen ein Auto erlaubt sein oder gefördert werden?
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[Re]: Warum neben dem ÖPNV noch für das Auto zahlen? Weil meine Frau mit dem ÖPNV nach in eine andere Stadt gut eine Stunde länger braucht für die einfache Fahrt. Und zwar „netto“ und im Idealfall. Also wenn während der drei Umstiege nichts dazwischen kommt und man alle Anschlüsse erreicht. Wenn Notfälle zu versorgen sind, dann geht ÖPNV schon zeitlich nicht. Carsharing ist teurer und funktioniert in der Konstellation auch nicht.
Da ich innerhalb der Stadt arbeite , reicht mir selbst ÖPNV. Aber nur, weil ich Richtung Zentrum fahre. Von Bergedorf nach Wandsbek z. B. etwa wäre das Auto wieder deutlich schneller.
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[Re]: Wenn Klimaschutz eine Gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist, dann sollen auch alle zahlen. Nicht nur Autofahrer.
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[Re]: Für Leute, die nicht mal 5€ aufbringen können, ist der HVV nicht verantwortlich. Selbst wenn alle 32.000 Obdachlosen von Hamburg unter den täglichen 780.000 Fahrgästen sein sollten, dann machen sie weniger als 5 % aus. Für 5 % die Digitalisierung aufhalten ist unverhältnismäßig. Zumal die Probleme dieser Gruppe woanders liegen und die 5€ nur ein Symptom sind. Wenn wir immer warten, bis auch wirklich jeder mit dem Fortschritt zurecht kämmt - m. E. weigern sich viele einfach -, dann sind wir am Ende.
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[Re]: Warum sollten allein Autofahrer zahlen? Warum nicht alle, die den ÖPNV nutzen oder nutzen könnten? Abgesehen davon, dass ich die öffentlichen Zuschüsse schon für üppig genug halte, wie sie schon sind.
zum BeitragPeter Rabe
Obdachlose sollten dann eine mit 5 € aufgeladene Karte in der Unterkunft erhalten. Und die sollte dort immer wieder aufgeladen werden können.
Dafür ist aber nicht der HVV zuständig. Für alle anderen Kritikpunkte habe ich kein Verständnis. Für 5 % der Nutzer unnötig Material und Zeit verbrauchen ist doch nicht zu rechtfertigen.
zum BeitragPeter Rabe
Wenn die Existenz Israels und das Hegen einer antisemitischen Gesinnung so wichtige Fragen sind, dann sollte das im Grundgesetz und den einfachen Bundesgesetzen geregelt werden. Insbesondere wüsste man dann auch verbindlich was die „Staatsräson“ und „Antisemitismus“ im rechtlichen Sinn überhaupt bedeuten und welche Konsequenzen es gibt. Wobei ich doch mal in Frage stellen wollte, ob „Gesinnung“ allein schon verfolgt werden kann und sollte, soweit sie sich nicht nach außen äußert.
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[Re]: Sollte der SUV meiner Frau während ihres Hintergrunddienstes mal Opfer einer so lustigen Aktion werden, haben der Herzinfarktpatient oder seine Angehörigen hoffentlich auch Ihren Humor.
zum BeitragPeter Rabe
[Re]: Gesetze sind nur die halbe Miete. Auch die Verwaltung- was anderes sind Lehrer rechtlich nicht- müsste auf den Bund übergehen. Das wären dann aber zwei Änderungen im Staatsgefüge, die sicherlich nicht passieren werden. Besser über geschickte Geldzahlungen nachdenken, die sind eher machbar.
zum BeitragPeter Rabe
Wie schlagen eigentlich die Aufenthalte wegen der Emissionen zu Buche? Ich verstehe, dass eine durchgehende Zugfahrt von Singapur nach Italien weniger CO2 benötigt als ein Flug. Aber wenn man für die Ganzen Übernachtungen usw. noch Unterkünfte bereit halten muss, die bei einem Flug entfallen, lohnt es sich dann immer noch? Auf die Schnelle habe ich dazu keine Antwort im Netz gefunden.
zum BeitragPeter Rabe
[Re]: Dann sollten die ü70 aber auch erkennen, dass man Kriege gerne eindämmen sollte. Dazu muss man klare Kante zeigen, wenn es die Situation erfordert. Kann die gegenwärtige Strategie im nächsten Weltkrieg enden? Möglicherweise. Aber Russlands gewähren zu lassen führt mit höherer Wahrscheinlichkeit dazu - weil nach dem bisherigen Verhalten Russlands „zum Schutz der Russen in der Diaspora“ dann früher oder später auch NATO-Staaten (oder Teile davon) mit Russland „wiedervereinigt“ würden. Und spätestens dann haben wir den großen Krieg.
zum BeitragPeter Rabe
[Re]: Eine neutrale Ukraine und keine Aussicht auf NATO-Mitgliedschaft war der status quo vor 2014 und 2022. Das „Angebot“ ist für Russland erkennbar nicht attraktiv. Warum sollte es jetzt attraktiv sein? Und warum sollte sich die Ukraine derzeit darauf einlassen und der Westen sie in diese Richtung „motivieren“? Und warum sollte Russland nach dem gezahlten Blutzoll und dem wirtschaftlichen Schaden
zum Beitragmit einem status quo ante zufrieden sein? Falls letzterer überhaupt erreichbar ist - die Ukrainer werden irgendwas an Entschädigung haben wollen, ggf. auch „Rückgabe“ von Gebieten, die Russland bereits mit viel Trara als Gliedstaaten „aufgenommen“ hat.
Peter Rabe
"Sexpflicht" besteht auch in Deutschland und auch für den Ehemann, daher ist die Rechtslage nicht diskriminierend. Man kann Sex aber nicht erzwingen - man müsste ohnehin gem. § 1353 BGB darauf klagen und könnte ein Urteil dann aber nicht vollstrecken.
Allerdings kann die Sexverweigerung eine Kürzung des ehelichen Unterhaltsanspruchs rechtfertigen.
vgl. BeckOK BGB/Hahn, 57. Ed. 1.2.2021, BGB § 1353 Rn. 10
zum BeitragPeter Rabe
Die Kernforderung des Kommentars, § 218 StGB abzuschaffen, ist unrealistisch. § 218 StGB kann nur unter zwei Umständen abgeschafft werden: 1. Das Bundesverfassungsgericht ändert seine Rechtsprechung, wonach die Menschenwürde nach Art. 1 GG den Schutz der Föten bedinge oder 2. nach Art. 146 GG wird eine neue Verfassung verabschiedet, denn Art. 1 GG kann gem. Art. 79 GG nicht geändert werden.
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