Altonaer Bezirkspolitiker fordern Gnade: Rentner soll Flaschenpfand trotz Sozialhilfe behalten dürfen
Grüne, SPD und FDP in Altona sehen Ermessensspielraum: Stadt muss dem Flaschensammler Hans S. Pfandeinnahmen nicht von Sozialhilfe abziehen.
Eine erregte Debatte gab es wohl vergangene Woche im Sozialausschuss des Bezirks Hamburg-Altona, nachdem bekannt geworden war, dass das Sozialamt in Altona dem Rentner Hans S. seine gesammelten 58 Euro Flaschenpfand von der Grundsicherung abgezogen hatte. Nun bringen die Grünen, die SPD und die FDP am Donnerstag einen Antrag ein, der die Verwaltung auffordert, die Entscheidung zu korrigieren und auch künftig die Bestimmungen „größtmöglich wohlwollend“ auszulegen.
Wie berichtet, war der Fall des 75-Jährigen durch die Januar-Ausgabe des Straßenmagazins Hinz+Kunzt bekannt geworden. Auch die taz ging der Sache nach und sprach mit dem Betroffenen. Der Mann sammelte aus Not das Pfand, nachdem ihm seine Grundsicherung gekürzt worden war. Er ist arm und ernährt sich von nur zwei Mahlzeiten am Tag.
„Wir haben das Thema vergangenen Dienstag im Sozialausschuss des Bezirks besprochen“, sagt Nadine Neumann, die sozialpolitische Sprecherin der Altonaer Grünen. Das Amt habe berichtet, wie es den Fall des Pfandsammelns bei Grundsicherung im Alter sehe. „Wenn man auf der sicheren Seite sein will, rechnet man alles an, aber man hat Ermessensspielraum bis 281 Euro hoch.“
Insgesamt erscheine die Anrechnung der sehr überschaubaren Einnahmen durch Pfandsammeln „sozial schlicht grob unbillig“, heißt es in dem Antrag der Bezirkspolitiker, die in Altona mit wechselnden Mehrheiten regieren. Hinzu komme der Aspekt, dass Pfandsammeln nachhaltig sei, indem es der Vermüllung durch Glas, Plastik und Blech entgegen wirke. „Man kann dies zurecht auch als sinnvollen Dienst an der Gemeinschaft bezeichnen“, schreiben die Politiker.
Einschlägiges Gerichtsurteil
In dem Antrag wird das Bezirksamt aufgefordert, ab sofort „die Einnahmen von Pfandflaschen nicht mehr auf die Grundsicherung anzurechnen“. Auch seien im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten „bereits erfolgte Kürzungen zurückzunehmen“. „Wir fordern in unserem Antrag, dass das Grundsicherungsamt seinen Spielraum ausnutzt“, sagt Nadine Neumann. „Und die Hamburger Sozialbehörde sollte einen Leitfaden für die Ämter in den Bezirken herausgegeben, damit die Sicherheit haben.“
Dass es einen Spielraum gibt, zeigen die unterschiedlichen Antworten der Ämter, wenn man sie danach fragt. Wie berichtet, hörte Hans S., der sich selbst erkundigte, von einigen Ämtern, dass sie Flaschenpfand nicht auf die Grundsicherung anrechnen.
Ein Argument war: Der „Aufwand“ wäre zu groß. Auch hatte das Sozialgericht Düsseldorf 2020 im Fall einer 53-Jährigen entschieden, dass sie ihre 100 Euro gesammeltes Flaschenpfand behalten darf. „Dieses Urteil müsste auch auf die Grundsicherung im Alter übertragen werden“, fordert Nadine Neumann.
Die taz fragte nach, was Bezirk und Sozialbehörde zu den Forderungen sagen. Altonas Pressesprecher Mike Schlink erklärte: „Sollte der Beschluss durch die Altonaer Politik gefasst werden, wird das Bezirksamt Altona prüfen, ob dieser mit Recht und Gesetz vereinbar ist.“ Und Sozialbehörden-Sprecher Wolfgang Arnhold sagte, sein Haus äußere sich dann innerhalb der vorgegeben Frist gegenüber der Bezirksversammlung, wenn der Beschluss gefasst sei. „Dem würde ich hier nicht vorgreifen.“
Die Sozialbehörde hatte sich vergangene Woche hinter die Kürzung des Bezirksamtes gestellt. Sprecher Arnhold erklärte, „diese im Düsseldorfer Urteil geltende 100-Euro-Freigrenze findet in der Grundsicherung im Alter keine Anwendung“. Das Bezirksamt habe nach dem geltendem Gesetz gehandelt. Und das gelte nun mal auch für Einkünfte aus dem „systematischen Sammeln und Einlösen von Pfandflaschen“.
Das Bundessozialministerium (BMAS) in Berlin hatte indes erklärt, „Kleinstbeträge aus Flaschensammeln“ seien nach geltender Rechtssprechung „vollständig anrechnungsfrei“. Vor allem dann, wenn es sich um geringe und unregelmäßige Beträge handele. Ob das Recht im Einzelfall von den Sozialämtern richtig angewendet werde, müssten die Sozialgerichte klären.
Hans S. will nun vor Gericht klagen. Womöglich erhält er dabei Unterstützung von einer gemeinnützigen Organisation, die ihn juristisch vertritt und die Verfahrenskosten übernimmt.
Olga Fritzsche, die Sozialpolitikerin der Linksfraktion in Hamburgs Bürgerschaft, sieht hinter dem Fall ein größeres politisches Problem: „Bei der Bürgergeldreform von 2022 wurde die Grundsicherung im Alter von den Erleichterungen ausgenommen“, sagte sie. „Fehler und Ungerechtigkeiten, die für die Jüngeren beseitigt wurden, behielt man für die Alten bei.“
Besonders ungerecht sei es für Menschen wie Hans S. mit kleiner Rente, die aufstockend Grundsicherung brauchen. „Mir berichtete ein anderer Rentner, der eine kleine Rente von 450 Euro bezieht und zusätzlich Grundsicherung bekommt, dass ihm jeder Cent, den er dazuverdient, von dieser Grundsicherung abgezogen wird“, sagt Fritzsche.
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