Abschaffung des Bürgergelds: Noch mehr Härten, noch mehr Demütigungen
Der Bundestag beschäftigt sich mit der Verschärfung der Sanktionen beim Bürgergeld. Im Zentrum der Debatte steht die Figur des „Totalverweigerers“.
Von der Abschaffung der Karenzzeit für die Schonung von Angespartem bis zur Komplettstreichung der Leistungen für vermeintliche „Totalverweigerer“: Auf die rund 5,5 Millionen Bezieher:innen des bisherigen Bürgergeldes kommen deutlich härtere Zeiten zu.
Nachdem das Kabinett Mitte Dezember den Weg frei gemacht hat für die „neue Grundsicherung“, wird sich an diesem Donnerstag erstmals der Bundestag mit dem dazugehörigen Gesetzentwurf von Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) beschäftigen. Absehbar ist, dass nicht zuletzt Union und AfD erneut das alte Lied der Taiga vom massenhaften Sozialmissbrauch anstimmen werden.
Die Debatte wird bestimmt vom Bild der angeblich so vielen Faulen, die arbeiten könnten, aber lieber Freizeit auf Kosten des Staates machen: den sogenannten Totalverweigerern, die dauerhaft unkooperativ sind und Termine beim Jobcenter schwänzen. Selbst das Arbeitsministerium betont, dass es sich hierbei um ein Zerrbild handelt. Weniger als ein Prozent der Bürgergeldempfänger:innen galten zuletzt als „Totalverweigerer“.
Tatsächlich seien häufig psychische Erkrankungen der Grund, weshalb Betroffene nicht zu Terminen beim Jobcenter erscheinen, sagt Nils Wohltmann. Er ist Berater des Berliner Arbeitslosenzentrums der evangelischen Kirchenkreise, kurz BALZ. „Der Anteil von Menschen mit psychischen Erkrankungen in unserer Beratung nimmt zu“, berichtet Wohltmann.
Irren ist amtlich
Mit einem Bus stehen Wohltmann und seine Kolleg:innen vom BALZ regelmäßig vor den Berliner Jobcentern. Unter dem Motto „Irren ist amtlich“ bieten sie Beratung auf Augenhöhe an, sagt er zur taz. Wenn Betroffene direkt aus einem Termin zu ihm in die Sprechstunde in den Bus kommen, seien sie nicht selten auf 180. Wohltmann sagt mit Blick auf die Arbeitsvermittler:innen: „Es passiert zu viel Demütigung.“
Das BALZ berät, so Wohltmann, „eine sehr heterogene Gruppe“, die eines vereint: prekäre Lebensbedingungen. „Wir begegnen Alleinerziehenden, Personen, die ihre Angehörigen pflegen, chronisch Kranke, Menschen mit Suchtproblemen.“ In der Sprache der Behörden sind das die sogenannten Vermittlungshemmnisse.
Wohltmann legt Wert darauf, dass alle Menschen, denen er begegnet, arbeiten wollen: „Bei uns am Bus sagen die Leute immer: ‚Ich will eine Arbeit finden, ich will ohne Jobcenter leben.‘“ Es seien letztlich persönliche Gründe, die verhindern, dass sie schließlich auch wirklich arbeiten gehen können.
Auf genau diese Gruppe zielt die schwarz-rote Rückabwicklung des Bürgergelds. Menschen sollten „ihren Lebensunterhalt vollständig und möglichst dauerhaft aus eigenen Kräften bestreiten“, heißt es im Gesetzentwurf der Bundesregierung. Dementsprechend werden auch die „Mitwirkungspflichten“ der Betroffenen verschärft, inklusive der Sanktionsdrohungen.
Panik bei Betroffenen
Nach den derzeitigen Regelungen wird man aktuell bei Pflichtverletzungen gestaffelt sanktioniert. Nach der ersten Pflichtverletzung, etwa einem verpassten Termin, kann das Jobcenter das Bürgergeld für einen Monat um 10 Prozent senken. Beim zweiten Verstoß entfallen 20 Prozent für zwei Monate, beim dritten Verstoß 30 Prozent für drei Monate.
Künftig sollen die Gelder bereits nach dem zweiten versäumten Termin um 30 Prozent gekürzt werden. Beim dritten Nichterscheinen werden die Zahlungen für mindestens einen Monat komplett gestrichen. Auch wer eine Fördermaßnahme abbricht oder sich nicht bewirbt, muss mit einer stärkeren Kürzung der Geldleistung rechnen als bislang. Der Regelbedarf soll dann um 30 Prozent für jeweils drei Monate gemindert werden können.
Arbeitsministerin Bas versichert zwar, dass alle, die mit den Jobcentern zusammenarbeiten oder Termine aus wichtigen Gründen nicht wahrnehmen können, nicht mit Kürzungen rechnen müssen. Auch sollen Schutzmechanismen bei Leistungsminderungen für Menschen mit psychischen Erkrankungen gestärkt werden. Betroffene dürfte das wenig beruhigen, zumal CDU und CSU unverändert auf Härte setzen.
Schon eine 30-prozentige Kürzung sei eine sehr hohe Strafe, sagt Berater Wohltmann. „Von so wenig Geld kann man eigentlich gar nicht leben.“ Zugleich beobachtet er, „dass Sanktionen noch nie zur Motivation geführt haben, sondern nur zu Angst“. Die aktuelle Verschärfung der Regeln versetze viele, die sich beim BALZ beraten lassen, schon jetzt in Panik. „In aller Regel löst das eher noch mehr Krisen in den Menschen aus.“
Unverständliche Bescheide
Auch Andreas Wallbaum sagt, er spüre immer wieder den Stress und die Angst bei den Menschen, die in seine Sprechstunde kommen. Im „Südblock“, einer Bar am Kottbusser Tor in Berlin-Kreuzberg, berät Wallbaum jeden Dienstagnachmittag ehrenamtlich Bürgergeldempfänger:innen. Im Kiez ist er als „Hartzer Roller“ bekannt.
Anfang des Jahrtausends hatte er selbst als „Kunde“ mit Jobcentern zu tun. Nach dieser Erfahrung wurde er zum Berater, zunächst beim Arbeitslosenverband. Als bald darauf die Projektmittel ausblieben, machte er sich selbstständig. Mit einem motorisierten Dreirad tourte er durch die Gegend und bot seine mobile Sozialberatung an. Er wurde zum „Hartzer Roller“. Heute ist er Rentner, die Beratung findet nur noch stationär im „Südblock“ statt.
Die Sorgen, mit denen Menschen in seine Sprechstunde kommen? „Die Menschen erhalten Bescheide, die sie nicht verstehen“, sagt Wallbaum zur taz. „Wir schauen dann gemeinsam darauf und prüfen, was jetzt zu tun ist.“ Etwa, ob ein Widerspruch Sinn ergibt. Denn zum Teil seien die Bescheide „auch einfach fehlerhaft oder unvollständig“.
Behördenkommunikation ist selten einfach verständlich. Nur geht es für Menschen, die auf Leistungen des Jobcenters angewiesen sind, hierbei um die Existenz. Da macht es eben einen großen Unterschied, ob eine Anlage vermeintlich falsch ausgefüllt wurde oder nicht.
Wallbaum berichtet, dass mit der Einführung des Bürgergelds der Stress und die Angst bei Betroffenen etwas nachgelassen habe, weil sie nicht mehr fürchten mussten, in einen prekären Job gedrängt zu werden. Insofern sei es besonders brisant, dass der ursprünglich mit Hartz IV eingeführte und mit dem Bürgergeld abgeschaffte Vermittlungsvorrang nun erneut eingeführt werden soll.
Geht es nach den Plänen der Koalition, werden die Verschärfungen im Frühjahr im Bundestag beschlossen. Nicht nur aufseiten der Linkspartei und der Sozialverbände, auch an der SPD-Basis gibt es große Widerstände gegen die Reformpläne.
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