Überweisung zum Facharzt: „Dringlichkeit“ ist das neue Normal
Facharzttermine: Für Ärzt:innen bringen sie Zuschläge, für Krankenkassen nur Mehrkosten - und die Wartezeiten bleiben gleich.
Johannes W., Behördenangestellter, hatte schon seit einigen Tagen unerklärliche Kopfschmerzen. Der ängstliche junge Mann aus Berlin wollte am besten gleich zum Facharzt, eine Computertomografie (CT) des Kopfes machen lassen. Ein Hausarzt in Berlin-Kreuzberg wurde ihm von Freunden empfohlen, denn dieser Hausarzt sei großzügig mit Überweisungen „mit Dringlichkeit“. Dieser Code auf dem Überweisungsschein ermöglicht, zeitnahe freie Termine für dringliche Fälle über die Terminservicestelle zu buchen.
Johannes W. suchte den Hausarzt auf, bekam die Überweisung mit dem Dringlichkeitscode und buchte über die Terminservicestelle, auch als Nummer 116117 bekannt, am übernächsten Tag einen freien Termin bei einem Neurologen am Stadtrand. Das CT erwies sich am Ende als unauffällig. Der Facharzt konnte den Besuch des jungen Mannes als sogenannte extrabudgetäre Leistung abrechnen, also als Honorar jenseits des festgelegten Honorartopfes der Praxis, und bekam überdies auch noch einen Zuschlag für die „dringliche“ Behandlung.
Vermeintliche „Dringlichkeit“ nimmt zu
Die Facharzttermine über echte oder vermeintliche „Dringlichkeit“, die von den Fachärzten höher abgerechnet werden können, haben zugenommen. Das Problem: Sie werden vielerorts zum Normalfall, um überhaupt einen Termin bei eine:r Fachärzt:in zu bekommen.
Dafür stellen Hausärzt:innen entweder Überweisungen mit Dringlichkeit aus, mit denen man bei der Terminservicestelle einen schnellen Termin buchen kann, oder sie vermitteln über die eigene Hausarztpraxis direkt einen Termin bei einem Facharzt, als sogenannter "Hausarztvermittlungsfall", der laut Gesetz auch "dringlich" sein muss. Im letzteren Fall bekommen auch die Hausärzt:innen eine Pauschale von 15 Euro für die Vermittlung. Die Fachärzt:innen können in beiden Fällen extrabudgetär und mit Zuschlägen bis zu 100 Prozent abrechnen.
Im ersten Quartal 2025 wurden von den Fachärzt:innen rund 1.175.000 sogenannte Hausarztvermittlungsfälle abgerechnet, zwei Jahre zuvor waren es nur 710.000 Fälle gewesen, so Zahlen von der Techniker Krankenkasse. Als sogenannter Terminservice-Fall wurden 387.000 Fälle abgerechnet, hier haben sich die Zahlen innerhalb von zwei Jahren verdoppelt.
Bundesrechnungshof: Wartezeiten bleiben gleich
Die geförderte Vermittlung erfolgt aufgrund des sogenannten Terminservice- und Versorgungsgesetzes, dass 2019 in Kraft trat und 2023 aktualisiert wurde. Das Problem: Die Wartezeiten für Facharzttermine haben sich dadurch nicht verkürzt, zeigte schon eine Auswertung des Bundesrechnungshofes. Nur die Kosten sind gestiegen.
„Die gesetzlichen Krankenversicherungen zahlen jedes Jahr mehr als 500 Millionen Euro für Terminvermittlungen, obwohl die Versicherten dadurch weder schneller noch besser behandelt werden“, erklärt Jens Baas, Vorstandsvorsitzender der Techniker Krankenkasse (TK), auf Anfrage der taz. „Bisherige gesetzliche Regelungen, die Menschen schneller in die fachärztliche Versorgung zu bringen, funktionieren nicht, sie kosten die gesetzlichen Krankenkassen aber sehr viel Geld“, rügt auch die stellvertretende Vorstandsvorsitzende Stefanie Stoff-Ahnis vom GKV-Spitzenverband der Krankenkassen.
Im zweiten Quartal 2025 entstanden den Krankenkassen für jede Hausarztvermittlung Zusatzkosten von 137 Euro. Für jede Vermittlung über die Terminservicestelle fielen Zusatzkosten von 112 Euro an, so die Zahlen der GKV.
Boom mit der „Dringlichkeit“
Die Abrechnungen über den Dringlichkeitscode oder den Hausarztvermittlungsfall „entwickeln sich zum neuen Normal“, warnt Doris Höpner, Co-Vorsitzende im Hausärzteverband Berlin-Brandenburg, auf Anfrage der taz. „Die Hausärzte stellen fest, dass die Patienten zunehmend einen Dringlichkeitscode auf der Überweisung möchten“, so die Co-Vorsitzende. Ihr würden auch vermehrt Fälle bekannt, in denen Fachärzte „einen Dringlichkeitscode vom Patienten einfordern“.
In Berlin erzählt eine Patientin, eine Lungenfacharztpraxis habe sie abgewiesen, als sie mit einer normalen Überweisung vom Hausarzt einen Termin für eine Routineuntersuchung wollte. Sie solle doch bitte zum Hausarzt zurückgehen und sich dort eine Überweisung „mit Dringlichkeit“ geben lassen, wurde ihr gesagt. Sonst gebe es keinen Termin. Mitgeliefert wurde der Hinweis auf eine bestimmte Hausarztpraxis in Berlin, die besonders großzügig sei bei Überweisungen mit „Dringlichkeit“.
Auch in Hessen wird ein Fall berichtet, wo ein Neurologe nur eine Überweisung „mit Dringlichkeit“ akzeptieren wollte, um einem älteren Herrn überhaupt einen Termin zu geben. Der Senior brauchte eine erstmalige Untersuchung.
Das Geschäft mit der "Dringlichkeit" boomt, selbst wenn Patient:innen einfach nur einen Termin für eine unspektakuläre Untersuchung beim Facharzt brauchen. Konterkariert wird damit das Bestreben von Krankenkassen, die Patient:innen zu mehr Selbstverantwortung anzuhalten und eben nicht ihre Beschwerden zu dramatisieren.
Manche „begeistert über die neue Abrechnungsform“
Fachärzt:innen haben deswegen aber keinesfalls ein schlechtes Gewissen. Denn sie bemängeln, durch die Budgetierung der Honorare für die Praxen jetzt schon viele Leistungen quasi umsonst erbringen zu müssen. Da kommt eine Regelung, die eine Vergütung außerhalb dieser Budgets und mit Zuschlägen bis zu 100 Prozent erlaubt, gerade recht.
Der Hals-Nasen-Ohren-Arzt Uso Walter schrieb auf der Plattform "HNOnet" begeistert über die neue Abrechnungsform. "In meiner Praxis haben wir seit letztem Jahr konsequent neue Patient:innen nur noch mit einem Hausarztvermittlungsfall aufgenommen. Bereits bekannte Patient:innen haben die Wahl: entweder stundenlanges Warten in der offenen Sprechstunde, ein Termin in drei bis fünf Monaten oder ein Soforttermin mit moderater Wartezeit aufgrund einer Hausarztvermittlung. Eine Win-win-Situation für alle Hausärzt:innen, Patient:innen und HNO-Ärzt:innen."
Gesetzlich versicherte Patient:innen müssen sich in diesem Dschungel aus besonderen Überweisungen, Terminservicestellen mit der Nummer 116117 und den im Internet oft gar nicht angezeigten "Akutsprechstunden" mühsam zurechtfinden. Erst vor wenigen Tag wurde die Plattform Doctolib wegen Irreführung von gesetzlich Versicherten verurteilt – die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte geklagt.
Bei Doctolib gibt es für gesetzlich Versicherte, erst recht, wenn sie Neupatient:innen sind, vielleicht noch Termine mit mehrmonatigem Vorlauf oder in einer abgelegenen Praxis am Stadtrand. In die „Akutsprechstunden“, die viele Fachärzt:innen anbieten müssen, aber oft im Internet nicht anzeigen und nur auf Anfrage mitteilen, kann man zwar auch ohne Termin kommen. Aber die Vorgaben sind streng. Wehe, der Hexenschuss plagt schon seit Wochen, dann erkennt der Orthopäde dies nicht als „Akutfall“ an und behandelt den terminlosen Praxiseinschleicher, der sich morgens um acht Uhr in die Schlange gestellt hat, bestenfalls missmutig.
Im Alltag aber will man vielleicht mit einer Expert:in nur endlich mal über die chronischen Hautprobleme sprechen oder eine fachärztliche Zweitmeinung einholen, auch ohne Dringlichkeit. Und dann beginnt der Hürdenlauf zum Facharzttermin.
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