Mietenpolitik in Berlin: Der Deckel soll's richten
Ein SPD-Vorschlag für einen neuen Mietendeckel ist heftig umstritten. Kann er eine Vergesellschaftung ersetzen? Oder ist er ein Wahlkampfmanöver?
Die SPD-Fraktion hat auf ihrer Klausur in Rostock einen Neuanlauf zum Mietendeckel beschlossen. Wie soll der funktionieren?
Die Mieten sollten ab einem bestimmten Stichtag eingefroren werden und danach nur noch in Höhe der Inflation steigen dürfen. Gleichzeitig sollen die Gewinne der Eigentümer auf maximal 4 Prozent der Einnahmen aus der Jahresnettokaltmiete begrenzt werden, der Rest muss für Instandhaltung, energetische Modernisierung und Neubau verwendet werden. Betroffen wären alle Vermieter mit mehr als zwei Wohnungen, die SPD spricht von 1,4 Millionen Wohnungen.
Diesmal soll er mit dem Vergesellschaftungsparagrafen 15 im Grundgesetz begründet werden. Wie realistisch ist das?
Die SPD sagt, die Anwendung des Paragrafen sei der Auftrag aus dem Volksbegehren. Zugleich will sie einen Schutzstatus für alle Mieter:innen, nicht nur für jene, die von einer Vergesellschaftung profitieren würden. Die Meinungen darüber gehen wenig überraschend auseinander. Der Bielefelder Verfassungsrechtler Simon Kempny sieht dafür gute Chancen. Bis Frühjahr will er dies in einem Gutachten belegen. Kempny sagt aber auch, dass nur etwa 10 Prozent aller Fragen, die den Paragrafen 15 betreffen, durch Rechtssprechung geklärt sind. Jeder Vorstoß, der sich darauf bezieht, wird beim Landesverfassungsgericht oder auch beim Bundesverfassungsgericht landen.
Andere Experten sind skeptischer.
Der Verfassungsrechtler Ullrich Battis argumentiert, dass auch der Verweis auf das Grundgesetz die Gesetzgebungskompetenz des Bundes beim Mietrecht nicht außer Kraft setzen könne, und erinnert an den 2021 an Karlsruhe gescheiterten Mietendeckel. „Das Bundesverfassungsgericht hat klar gesagt, für soziales Mietrecht ist der Bund zuständig, nicht Berlin“, sagte Battis dem Tagesspiegel.
Und was sagt die Expertenkommission zum Vorstoß der SPD?
Isabel Feichtner von der Universität Würzburg zum Beispiel sieht in dem Vorschlag „ein gutes Instrument“, wie sie im Gespräch mit der taz sagt. Sie spricht von einer „gebotenen Regulierung der Wohnraumbewirtschaftung“, für die das Land die Kompetenz habe und die „nicht entschädigungspflichtig“ sei. Dies müsste offensiv begründet werden, etwa mit der „starken Sozialbindung“, die für das Eigentum an Wohnraum existiere. Den argumentativen Weg über Artikel 15 empfindet Feichtner als „Etikettenschwindel“. Damit wolle die Partei den Anschein erwecken, dem Volksentscheid gerecht zu werden, ohne allerdings tatsächlich zu vergesellschaften und darüber Mitbestimmungsrechte für Mieter:innen herzustellen.
Ida Mühlhaus, Sprecherin DW enteignen
Die SPD hat auch eine Sozialquote und ein Mietenkataster in einem verschärften Wohnraumsicherungsgesetz gefordert und will das noch in dieser Legislaturperiode umsetzen. Was heißt das?
Die Idee ist eine gesetzliche Sozialquote, die nicht nur den Neubau, sondern auch Bestandswohnungen betrifft. Zudem soll jede Wohnung vollständig erfasst werden, um die Rechtmäßigkeit von Mieten überprüfen zu können. Für Ersteres fehlt bislang das Konzept, bei Zweiterem müsste die CDU mitziehen. Bislang waren sowohl Christdemokraten als auch SPD-Bausenator Christian Gaebler der Meinung, dass ein Mietenkataster bundesrechtlich geregelt sein müsse und nicht von einem Bundesland geschaffen werden kann. Offenbar hat da die Fraktion Druck auf den eigenen Bausenator ausgeübt.
Ist die SPD plötzlich wieder Mieterpartei?
Die SPD hat vor allem Angst. Angst, dass die Linkspartei mit dem Mietenthema und der Forderung nach Vergesellschaftung ins Rote Rathaus einzieht. Weil die SPD nicht enteignen will, setzt sie nun auf den Mietendeckel 2.0. Das ist natürlich auch der Versuch, Boden gegenüber der Linkspartei gutzumachen, die in Umfragen vor der SPD liegt.
Sowohl bei Enteignung als auch bei flächendeckenden Sozialquoten, womöglich auch bei einem neuen Mietendeckel, müssten die privaten Wohnungskonzerne entschädigt werden. Gleichzeitig wird eine neue Landesregierung massiv sparen müssen. Wie geht das zusammen?
In der SPD kursiert immer noch eine alte Zahl des Landesrechnungshofs, nach der eine Vergesellschaftung 40 Milliarden Euro kosten würde. In einem Gutachten der Initiative Deutsche Wohnen & Co enteignen vom November wird die Entschädigungssumme auf zwischen 10 bis 17 Milliarden Euro beziffert. Diese könnte eine noch zu gründende Anstalt des öffentlichen Rechts über Kredite finanzieren, ohne dass dies den Landeshaushalt belastet.
Und was würde eine Entschädigung für eine Sozialquote sowie einen Mieten- und Gewinndeckel kosten?
Darüber schweigt die SPD-Fraktion bislang. Eine Verpflichtung für Sozialquoten für 1,4 Millionen Wohnungen wird nicht kostenneutral zu haben sein. Wenn, wie von der SPD gefordert, nur 4 Prozent der jährlichen Mieteinnahmen an die Eigentümer ausgeschüttet werden dürfen, habe der Eigentümer nichts mehr von seiner Wohnung, sagt der Düsseldorfer Verfassungsrechtler Martin Morlok dem Tagesspiegel: „Das wird horrend teuer.“
Und was sagt die Linkspartei?
Spitzenkandidatin Elif Eralp spricht von einer „Scheinlösung“. „Statt leerer Versprechungen sollte die SPD besser einen Mietendeckel umsetzen, wo es sofort möglich ist, nämlich bei den landeseigenen Wohnungsunternehmen“, sagt sie.
Und die Initiative DW enteignen?
Sie besteht, auch das wenig überraschend, auf Vergesellschaftung. Die Vorschläge der SPD seien kein Weg in die Gemeinwirtschaft, wie sie der Paragraf 15 vorsehe, sondern eine bloße und teure Regulierung von Marktwirtschaft, bei der die Wohnungen bei den Konzernen verblieben. „Dieses hohle Wahlkampfmanöver lassen wir der SPD nicht durchgehen“, sagt Initiativensprecherin Ida Mühlhaus.
Wäre eine Enteignung privater Wohnungskonzerne nicht auch ein Fall für Karlsruhe?
Natürlich. Aber in diesem Fall geht es nicht um einen Eingriff in die Bewirtschaftung von Wohnungen privater Konzerne, sondern um deren Vergesellschaftung. Die Expertenkommission, die der Senat nach dem Volksentscheid Deutsche Wohnen & Co enteignen eingesetzt hat, kommt zu dem Ergebnis, dass eine solche Vergesellschaftung verfassungskonform ist.
Was sagt der Mieterverein?
Geschäftsführerin Wibke Werner: „Jeder Versuch, der eine funktionierende Mietenregulierung zum Ziel hat, ist zu begrüßen.“ Den Ansatz der SPD, einen Mietendeckel auf der Grundlage des Grundgesetzes einzuführen, findet sie interessant. Zudem hofft Werner, dass das Thema Mieten im Wahlkampf nicht zu einem Streit zwischen Linken, SPD und Grünen führt.
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