Studie zu Diskriminierungen: Pro Minute werden 17 Menschen in Deutschland diskriminiert
Eine Studie der Antidiskriminierungsstelle zeigt: Diskriminierungen sind kein gesellschaftliches Randphänomen. Ferda Ataman fordert Konsequenzen.
Schlecht für die Psyche, schlecht für die Wirtschaft, schlecht für die Gesellschaft, schlecht für die Gesundheit: So könnte man die Folgen von Diskriminierungen grob herunterbrechen. Wie viele Menschen in Deutschland allerdings unter diesen Folgen leiden, direkt von Diskriminierungen betroffen sind, ließ sich bislang kaum beantworten.
Umso erfreuter zeigte sich die Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, Ferda Ataman, als sie am Dienstag in einer Pressekonferenz die Studie „Wie Deutschland Diskriminierung erlebt“ vorstellte. Erstmals verfüge man über eine umfassende und repräsentative Datengrundlage, so Ataman.
Weniger erfreulich als die Studie selbst sind hingegen ihre Ergebnisse: Jeder achte Mensch in Deutschland hat innerhalb eines Jahres Diskriminierung erlebt. Umgerechnet auf die erwachsene Bevölkerung seien das 9 Millionen Menschen. Rechnet man weiter, ergibt das 17 Fälle pro Minute. Die Zahlen zeigen klar, dass Diskriminierung ein Massenphänomen sei, das nicht nur am Rande der Gesellschaft anzusiedeln sei, so Ataman.
30.000 Menschen erstmals zu Diskriminierung befragt
Die Daten, die das Deutsche Zentrum für Integrations- und Migrationsforschung (DeZIM) für die Studie auswertete, stammen aus der Hauptbefragung des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP). Bereits seit 1948 befragt das SOEP jährlich etwa 30.000 Menschen zu Themen wie Einkommen, Erwerbstätigkeit, Bildung und Gesundheit. 2023 wurden erstmals auch umfassende Daten zur Diskriminierung in Deutschland erhoben.
So wurden die Teilnehmer nicht nur gefragt, ob sie Diskriminierung erfuhren, sondern auch, wo diese Erfahrung stattfand. Jeweils rund 40 Prozent der Betroffenen gaben daraufhin an, einmal Diskriminierung auf der Straße oder im Arbeitsleben erfahren zu haben. Knapp 20 Prozent berichteten von Herabwürdigungen, die sie auf Ämtern oder im Kontakt mit der Polizei erlebten.
Betroffene gehen kaum rechtliche Schritte
Auch über die Reaktionen auf die Diskriminierungserfahrungen gibt die Studie Aufschluss: So unternahmen 56 Prozent der Betroffenen keine aktiven Schritte gegen erlebte Ungleichbehandlungen. Lediglich 12,8 Prozent der Befragten nahmen institutionelle oder rechtliche Möglichkeiten in Anspruch, um sich gegen Stigmatisierungen zu wehren. Für die Antidiskriminierungsstelle deuten diese Zahlen auf „ein mangelndes Vertrauen in den gesetzlichen Diskriminierungsschutz hin“.
Ataman stellte zudem klar, dass der deutsche Diskriminierungsschutz im europäischen Vergleich sehr schlecht dastehe. Während Verstöße gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Deutschland innerhalb von zwei Monaten schriftlich geltend gemacht werden müssen, bleiben Betroffenen beispielsweise in Frankreich hierfür mehrere Jahre. Ataman moniert zudem, dass das AGG nur sechs Diskriminierungsmerkmale umfasse – in anderen Ländern gebe es hierfür keine Beschränkungen.
Warum diese Beschränkung problematisch sein kann, zeigt die Studie: 20,8 Prozent der Betroffenen gaben an, wegen sozioökonomischer Gründe diskriminiert worden zu sein – ein Merkmal, das das AGG nicht umfasst. Die Studie empfiehlt folglich eine Erweiterung der Schutzgründe des AGGs um beispielsweise den sozialen Status oder auch die Staatsangehörigkeit.
Dass das AGG ungenügend sei, wisse man seit zehn Jahren, rechnet Ataman mit dem Gesetz ab. Die Studie dürfe jetzt kein Selbstzweck sein, sondern müsse zur Grundlage des politischen Handelns werden. Im Koalitionsvertrag ist eine Reform des AGG festgeschrieben. „Ich hoffe sehr, dass die Bundesregierung das Momentum nutzt“, sagt Ataman. Denn Diskriminierung „richtet Schaden an, den wir uns schlichtweg nicht leisten können“, macht die 46-Jährige klar.
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