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Meinungsfreiheit in DeutschlandFaesers fatales Vermächtnis

Der Slogan „From the River to the Sea“ ist seit 2023 verboten – mit massiven Folgen. Die Begründung ist aber dünn, wie eine Anfrage der Linken zeigt.

Diese Slogans und Symbole sind gerade noch so erlaubt: Szene bei einer Pro-Palästina-Kundgebung in Berlin Foto: Stefan Boness/Ipon

Vor einem Monat wurde Mirko Lange freigesprochen. Der Münchner Kommunikationsberater und Jurist hatte im November 2023 auf seinen Social-Media-Profilen – auf Facebook und LinkedIn – den Slogan „From the river to the sea, Palestine should be free“ geschrieben. Erläuternd hatte er hinzugefügt, das Gebiet solle „frei von Militärherrschaft“ und „von völkerrechtswidrigen Annexionen“ sein, wie sie die israelische Regierung ausübt und anstrebt – aber auch „frei von Geiselnahmen“ und „von Terrorismus“, distanzierte er sich ausdrücklich von der Hamas. Es war eine plakative Reaktion auf das pauschale Verbot des Slogans durch die damalige Innenministerin Nancy Faeser.

Die SPD-Politikerin ließ die Redewendung „Vom Fluss bis zum Meer“ kurz nach dem 7. Oktober 2023 in allen Sprachen als „Kennzeichen der Hamas“ einstufen und verbieten. Seitdem müssen die Strafverfolgungsbehörden bereits eingreifen, wenn dieser Halbsatz fällt – es braucht noch nicht einmal den Zusatz „Palestine will be free“. Faesers Verfügung hatte weitreichende Folgen und führte zu einer Flut von Strafanzeigen und Strafverfahren. Experten gehen bundesweit von einer hohen dreistelligen bis vierstelligen Zahl aus, wobei viele Verfahren noch anhängig sind.

Aufgrund des Verbots wurden Wohnungen durchsucht, Menschen auf Versammlungen festgenommen und Demonstrationen verboten. Im Dezember 2023 wurde in Berlin etwa eine Kundgebung unter dem Motto „From the river to the sea, you will get the hug you need“ von der Polizei verboten, erst vor wenigen Monaten erklärte ein Gericht dieses Verbot rückwirkend für rechtswidrig. Einbürgerungen wurden aufgrund der Parole erschwert und Abschiebungen erleichtert. Doch Gerichte sind sich in ihrer rechtlichen Bewertung bis heute uneinig, was zu widersprüchlichen Urteilen und zahlreichen Revisionen führte. Mehrere Verfahren endeten, wie bei Mirko Lange, mit Freisprüchen oder wurden eingestellt. Eine höchstrichterliche Rechtsprechung steht noch aus.

Eine Frage des Prinzips

Mirko Lange war schon 2023 überzeugt, dass Faesers pauschales Verbot „eindeutig verfassungswidrig“ sei. Deshalb machte der heute 61-Jährige die Probe aufs Exempel, indem er seinen oben zitierten Beitrag ins Netz stellte. Die Behörden sprangen darauf an. Ende 2025 flatterte Lange ein Strafbefehl ins Haus: Die bayerische Staatsanwaltschaft warf ihm vor, das „Kennzeichen einer terroristischen Vereinigung“ verwendet zu haben, und forderte von ihm, eine Geldstrafe von 7.000 Euro zu zahlen sowie die Verfahrenskosten zu tragen.

Mitte Februar 2026 fand in München am Amtsgericht die mündliche Verhandlung statt. Dort erfuhr Lange, dass Polizeibeamte bei ihm zu Hause waren, um zu überprüfen, ob er dort wohnt. Bayerns Oberstaatsanwalt Andreas Franck – zugleich Antisemitismusbeauftragter der Justiz des Freistaats – beantragte dreimal eine Hausdurchsuchung bei ihm, die jedes Mal abgelehnt wurde. „Das sind alles heftige Grundrechtseingriffe und klare Pflichtverstöße“, meint Lange. Doch die Staatsanwaltschaft sieht das anders: Sie hat Berufung gegen den Freispruch eingelegt.

Lange geht es ums Prinzip: „Ich habe den Post damals bewusst so formuliert, um zu zeigen, dass man die Parole in einem rechtsstaatlich-demokratischen Sinn verwenden kann: für Menschenrechte und das Völkerrecht, gegen Gewalt und gegen Terrorismus“, sagt er der taz. Grundsätzlich findet er es richtig, problematische Slogans unter Strafe zu stellen – wie etwa die Parole „Alles für Deutschland“, der aus der NS-Zeit stammt. Der Spruch ist verboten, weil er als Erkennungsspruch der SA gilt. Der Thüringer AfD-Chef Björn Höcke stand schon vor Gericht, weil er die Parole etwa in einer Rede verwendete.

Eine weit verbreitete Metapher

Lange hält die Hamas für eine Terrororganisation und findet es richtig, dass sie in Deutschland verboten ist. Er findet es auch richtig, die Verwendung der Parole „From the river to the sea“ zu bestrafen, wenn sie zur Unterstützung der Hamas benutzt wird. Weil der Spruch aber auch für friedlichen Protest verwendet werde, könne man nicht pauschal behaupten, dass jeder, der darauf zurückgreife, die Hamas unterstütze. „Das ist absurd“, findet er.

Tatsächlich stammt der Slogan „From the river to the sea“ aus den frühen 1960er Jahren und wurde schon von der Palästinensischen Befreiungsorganisation (PLO) mit dem Zusatz „Palestine will be free“ verwendet. Während die einen die Parole als Aufruf zu Freiheit und Gleichheit für Palästinenserinnen und Palästinenser verstehen, sehen andere darin einen Aufruf zur Beseitigung Israels oder eine „Vernichtungsfantasie“, wie es der ehemalige Grünen-Chef Robert Habeck einmal formulierte. Manche stufen den Slogan deshalb als Form eines „israelbezogenen Antisemitismus“ ein.

Die Floskel „Vom Fluss bis zum Meer“ wurde und wird aber auch von israelischer Seite verwendet, um das Gebiet zwischen Jordan und Mittelmeer zu beschreiben – etwa von der rechten Partei Likud des israelischen Premiers Benjamin Netanjahu. „Zwischen dem Meer und dem Jordan wird es nur israelische Souveränität geben“, steht seit 1977 in ihrem Parteiprogramm. Als Netanjahu Ende 2022 mit zwei ultraorthodoxen und zwei rechtsextremen Parteien seine aktuelle Regierung bildete, schrieben sie das Postulat in ihrem Koalitionsvertrag fest. Damit untermauerten sie den Anspruch auf das von Israel völkerrechtswidrig besetzte Westjordanland, den Gazastreifen, Ostjerusalem und die Golanhöhen und ihre Ablehnung eines palästinensischen Staats.

Die Linke hat Fragen

Die Linksfraktion im Bundestag wollte nun wissen, auf welcher Grundlage die ehemalige Bundesinnenministerin Faeser ihr Verbot der Redewendung „Vom Fluss bis zum Meer“ aussprach, das bis heute in Kraft ist, und stellte der Bundesregierung dazu Fragen. Die Begründung ist dünn. „Für eine Bewertung als Kennzeichen ist es ausreichend, dass sich die ‚Hamas‘ das Kennzeichen derart zu eigen macht, dass es zumindest auch als Kennzeichen der ‚Hamas‘ erscheint“, schreibt sie in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage. Zur Begründung führt sie keine wissenschaftlichen Untersuchungen oder Analysen ins Feld – nicht einmal solche vom Verfassungsschutz.

Nahost-Debatten

Der Israel-Palästina-Konflikt wird vor allem in linken Kreisen kontrovers diskutiert. Auch in der taz existieren dazu teils grundverschiedene Positionen. In diesem Schwerpunkt finden Sie alle Kommentare und Debattenbeiträge zum Thema „Nahost“.

Stattdessen listet sie in ihrer Antwort elf Beispiele auf, in denen die Hamas oder ihre Funktionäre die Redewendung „vom Fluss bis zum Meer“ schon benutzt haben. So stehe etwa in der Charta der Hamas aus dem Jahr 2017, diese lehne „jede Alternative zur umfassenden und vollständigen Befreiung Palästinas, vom Fluss bis zum Meer, ab“. Außerdem habe der langjährige Hamas-Funktionär Chaled Maschal bei der Beerdigungsfeier für den von Israel getöteten Hamas-Chef Ismail Hanijeh im August 2024 in Doha gesagt: „Palästina wird bleiben, vom Meer bis zum Fluss, vom Norden bis zum Süden.“ Das reicht der Bundesregierung, um ihr Verbot der Floskel „Vom Fluss bis zum Meer“ in allen Sprachen zu begründen.

„Die Antwort der Bundesregierung weicht den Fragen aus. Sie bleibt jede wissenschaftliche Analyse oder stichhaltige Begründung schuldig, warum die Parole ‚From the river to the sea‘ plötzlich ein exklusives Kennzeichen der Hamas sein soll“, sagt die Linken-Abgeordnete Nicole Gohlke. „Hier wird eine jahrzehntealte, kontextabhängige Aussage pauschal kriminalisiert, ohne dass die Regierung erklären kann, auf welcher Basis sie das eigentlich tut.“

Die Pläne lagen schon in der Schublade

Der Bundesregierung sind keine Beispiele bekannt, dass die Hamas oder ihre Funktionäre diese Floskel jemals in einer anderen Sprache als Arabisch verwendet hätten, wie sie in ihrer Antwort zugibt. Dadurch bleibt offen, warum sie auch auf Deutsch und Englisch verboten ist. Kein anderer Staat, nicht einmal die USA, haben die Redewendung „From the river to the sea“ bisher verboten. Die Bundesregierung hat sich dazu auch nicht mit anderen Mitgliedsstaaten der EU ausgetauscht, wie sie einräumt: Es handelt sich also um einen deutschen Alleingang.

Die UN-Sonderberichterstatterin für Meinungsfreiheit, Irene Khan, befand bereits 2024, dass eine pauschale Kriminalisierung des Slogans unverhältnismäßig sei. Die Organisation Civicus stufte Deutschland auch deswegen in ihrem Bericht über bürgerliche Freiheiten herunter.

Die Pläne für diese Einschränkung der Meinungsfreiheit lagen offenbar schon länger in der Schublade. Bereits 2022 erarbeitete eine von der Innenministerkonferenz (IMK) eingesetzte Bund-Länder-Arbeitsgruppe, an der das Bundeskriminalamt (BKA) und das Bundesamt für Verfassungsschutz beteiligt waren, eine Reihe von Maßnahmen, um „zunehmender antisemitischer und antiisraelischer Hetze vor dem Hintergrund des Nahostkonflikts“ zu begegnen, wie es damals hieß.

Faeser reichte schon der Halbsatz

Die Arbeitsgruppe empfahl, alle rechtlichen Möglichkeiten zu prüfen und auszuschöpfen, „um Äußerungen, Symbole, Motive“ zu verbieten, die „gegen die Sicherheit oder gar den Bestand des Staates Israel gerichtet“ sein könnten. Als Beispiele dafür wurden Landkarten genannt, „die das Existenzrecht Israels infrage stellen“, und Aufrufe wie „From the river to the sea, Palestine will be free“.

Nach dem 7. Oktober 2023 ließ Faeser dann nur den ersten Teil der Parole verbieten – „Vom Fluss bis zum Meer (auf Deutsch oder anderen Sprachen)“, wie es in ihrer Verfügung hieß. Seitdem haben Staatsanwaltschaften und Gerichte viel zu tun, und die Polizei greift auf Demonstrationen regelmäßig durch, sobald sie diese Worte hört oder liest.

„Diese massenhafte Kriminalisierung von Demonstranten ist völlig unverhältnismäßig und ein schwerer Eingriff in die Meinungsfreiheit“, sagt die Linken-Abgeordnete Nicole Gohlke. „Diese willkürliche Strafverfolgungswelle muss ein Ende haben.“

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13 Kommentare

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  • Verbieten ist natürlich Quatsch, vor allem weil sich die Parolenrufer doch regelmäßig selbst entlarven und so nur zu Opfern stilisieren können. Allerdings ist die Begründung der Linken ebenso Unsinn, auch "Alles für Deutschland" wäre in dem Sinne ja "nur" ein kontextabhängiger Slogan, der zufällig mal von den Nazis genutzt wurde.

  • aber auch „frei von Geiselnahmen“ und „von Terrorismus“, distanzierte er sich ausdrücklich von der Hamas.

    Und dies geschieht eben nicht auf den Protesten. "Free free Palästina from Hamas" höre ich nur auf Gegenprotesten.

    Muss man ausgerechnet diesen Slogan verwenden der so eng mit der Hamas verknüpft ist? Gibt es keine Alternativen Argumente? Es ist einfach der gleiche Akt der Provokation den auch Rechte ins Feld führen wenn sie doppeldeutige Slogans verwenden.

    Wenn man seine Solidarität zu Palästina bekunden will gibt es genug Alternativen zu einem Slogan, den auch die Hamas verwendet.

  • Es gab Urteile, in denen Personen wegen des Verwendens des Slogans (From the river ....) zu Geldstrafen verurteilt wurden, da das Gericht die Parole als Kennzeichen der Hamas wertete.



    Es gab ebenso Fälle, in denen Gerichte den Slogan nicht als strafbar einstuften oder Aktivisten freisprachen, weil sie keine direkte Unterstützung der Hamas darin sahen, sondern den Ausdruck einer politischen Forderung.



    =



    Verwaltungsgerichte mussten häufig darüber entscheiden, ob Behörden den Slogan bei Demonstrationen verbieten durften. Auch hier gibt es gegensätzliche Entscheidungen: Während einige Verbote bestätigt wurden, wurden andere aufgehoben, da die Untersagung als unverhältnismäßiger Eingriff in die Versammlungsfreiheit gewertet wurde.



    =



    Da es keine höchstrichterliche Entscheidung (Bundesgerichtshof), die den Slogan bundesweit pauschal für strafbar erklärt, gibt, bleibt die rechtliche Bewertung kontextabhängig und uneinheitlich. Die Verwendung der Parole kann je nach Einschätzung der zuständigen Staatsanwaltschaft oder des Gerichts strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen oder straffrei bleiben.



    =



    Faesers fatales Vermächtnis? Was ist daran fatal?

  • Ich für mich bin mittlerweile zu der Überzeugung gekommen, dass man diese ganzen politischen „Äußerungsstraftatbestände“ einstampfen sollte. Klar wäre es eklig, wenn dann Leute rechtlich unbestraft bspw „rumheilen“ dürften - aber es sollte Aufgabe der Gesellschaft sein, dies entsprechend zu sanktionieren und die entsprechenden Diskurse zu führen. Ist ja nicht so, als würde es momentan so wirklich gut funktionieren mit dem Eindämmen entsprechender Umtriebe. Die Verantwortung einfach an Justizias Bannhammer abzugeben, scheint sich aber, wie man auch hier in den Kommentaren immer wieder sieht, als die deutsche Form des Nachweises moralischer Integrität etabliert zu haben. Ziemlich ironisch. Aber ja, eben auch sehr deutsch.

  • Zum Thema Meinungsfreiheit hat Ronen Steinke vor kurzem ein Buch veröffentlicht. Darin geht es nicht konkret um diesen Slogan, sondern insgesamt darum, wie die Meinungsfreiheit in den letzten Jahren eingeschränkt wurde, mit Beispielen der Politikerbeleidigung, die gemeinhin bekannt sein dürften. Hier ist ein Interview mit ihm dazu im DLF:



    www.deutschlandfun...e-meinung-100.html



    Meiner Ansicht nach agiert die Strafverfolgung zunehmend hilflos und schlägt regelmäßig unbewusst über die Stränge. Die Politik hat beim Kampf gegen Hass im Netz eindeutig ihre Kompetenzen überschritten, wenn man mich fragt.

  • „ Kein anderer Staat, nicht einmal die USA…“

    In dem USA ist es auch nicht verboten, auf Demos zur Vergasung von Juden aufzurufen. Das „nicht einmal die USA“ ist hier also völliger Quatsch und soll suggerieren, die USA seien sonst ein Staat, der die freie Meinungsäußerung unterdrückt. Tatsächlich gibt es in keinem anderen Staat so (fast) schrankenlose Freiheit des Wortes.

  • Niemand muss diese Parole benutzen. Und tausende propalästinensische Demos seit dem 7. Oktober allein in Berlin sind der Beweis, dass es mit der Unterdrückung palästinensischer Stimmen nicht so schlimm sein kann.

    • @Suryo:

      Dass niemand verpflichtet ist, eine bestimmte Parole zu benutzen, ist rechtlich banal – und für die grundrechtliche Bewertung ohne Relevanz. Grundrechte schützen Freiheiten, keine Notwendigkeiten. Art. 5 und Art. 8 GG knüpfen nicht daran an, ob eine Meinung verzichtbar ist, sondern allein daran, dass sie geäußert wird.



      Auch der Verweis auf zahlreiche propalästinensische Demonstrationen trägt rechtlich nicht. Die Existenz vieler Versammlungen widerlegt weder mögliche Einschränkungen einzelner Ausdrucksformen noch ersetzt sie die verfassungsrechtliche Prüfung im Einzelfall. Grundrechtsausübung ist kein Nullsummenspiel, bei dem quantitative Duldung qualitative Eingriffe legitimiert.



      Maßgeblich ist allein:



      Die Verwendung einer Parole – auch einer hoch umstrittenen – fällt zunächst in den Schutzbereich der Meinungsfreiheit. Beschränkungen sind nur auf Grundlage verfassungsrechtlich legitimer Schranken zulässig, etwa bei konkreten Gefahren oder strafrechtlicher Relevanz im Kontext. Politische Bewertungen oder der Hinweis auf „ausreichend andere Ausdrucksmöglichkeiten“ ersetzen diese Prüfung nicht.

  • Nach dieser Argumentation, wäre also "Hail Hitler" ok?

    • @FraMa:

      Nein. Dieser Vergleich trägt nicht.



      „Hail Hitler“ ist in Deutschland als solches strafbar (§ 86a StGB), weil es sich um ein Kennzeichen einer verbotenen, verfassungswidrigen Organisation handelt. Hier greift ein allgemeines Gesetz im Sinne von Art. 5 Abs. 2 GG, das die Meinungsfreiheit von vornherein begrenzt. Eine Abwägung oder Kontextprüfung ist regelmäßig nicht erforderlich.



      Der entscheidende Unterschied: In dem zuvor diskutierten Fall ist der Schutzbereich der Meinungsfreiheit eröffnet, und die rechtliche Zulässigkeit hängt vom konkreten Kontext (Gefahren, strafrechtliche Relevanz im Einzelfall) ab. Bei „Hail Hitler“ ist die Verwendung per se verboten, unabhängig von Intention oder Provokationsgrad – mit engen Ausnahmen etwa für Kunst oder Wissenschaft.



      Kurz gesagt: Die Argumentation lautet nicht „alles ist erlaubt“, sondern:



      Alles ist geschützt – außer dort, wo das Grundgesetz ausdrücklich inhaltsneutrale Verbote zulässt.



      „Hail Hitler“ fällt genau darunter.

  • "From the river to the sea, Palestine should be free" mit den Ergänzungen von Hr. Lange wurde vom Gericht in seiner Gesamtheit bewertet. In seiner Gesamtheit ist dieser Text nicht mit dem alleinstehenden Satz "From..." gleichzusetzten. Das ist nicht besonders verwunderlich. Wer mag, kann die Gerichte mit Einzelfällen im Graubereich überlasten. Die Einzelaussage "From..., Palestine..." schließt in dem aufgezeigten geographischen Raum, dem israelischen Staatsgebiet, Nicht-Palästinenser explizit aus. Das ist unzweifelhaft gegen die Existenz Israels gerichtet und eben in Deutschland nicht akzeptabel - weder gesellschaftlich noch juristisch. Akzeptabel wäre z.B. "From the river to the sea, all people should be free", oder ""From the river to the sea, all Palestinians and Israelis should be free". Aber das wird so nicht gebraucht. Unverständlich, warum die TAZ sich so einseitig wie in dem Artikel mit dem strittigen Satz gemein macht. Eine Differenzierte Betrachtung wäre angebracht gewesen.

    • @Nachtsonne:

      Die Parole "From the River to the Sea, We demand Equality!" wird hingegen genau so gebraucht. Dass Menschen, die die Parole in diesem Sinne nutzen sich erst einmal Strafverfolgung ausgesetzt sehen ist schon absurd und ein Armutszeugnis für die deutsche Strafjustiz.

  • Ich finde es gut, dass ein Slogan/ eine Parole, der von einer der schlimmsten Terrororganisationen zur Unterstützung schrecklichster Verbrechen verwendet wird, bei uns nicht geduldet wird.

    Der Ruf nach wissenschaftlichen Erkenntnissen erscheint mir absolut unangebracht. Jeder Mensch sieht und weiß, was die Hamas mit dem Slogan/ der Parole aussagt.

    Weitergedacht liefert die Argumentation im Artikel eine wunderschöne Basis für rechtsextreme und die Verwendung von Naziparolen. Wenn da jedesmal nach wissenschaftlichen Erkenntnissen gefragt würde, ob das in anderen Sprachen auch Naziparolen sind, dann wären Naziparolen bald wieder überall.