Meinungsfreiheit in Deutschland: Faesers fatales Vermächtnis
Der Slogan „From the River to the Sea“ ist seit 2023 verboten – mit massiven Folgen. Die Begründung ist aber dünn, wie eine Anfrage der Linken zeigt.
Vor einem Monat wurde Mirko Lange freigesprochen. Der Münchner Kommunikationsberater und Jurist hatte im November 2023 auf seinen Social-Media-Profilen – auf Facebook und LinkedIn – den Slogan „From the river to the sea, Palestine should be free“ geschrieben. Erläuternd hatte er hinzugefügt, das Gebiet solle „frei von Militärherrschaft“ und „von völkerrechtswidrigen Annexionen“ sein, wie sie die israelische Regierung ausübt und anstrebt – aber auch „frei von Geiselnahmen“ und „von Terrorismus“, distanzierte er sich ausdrücklich von der Hamas. Es war eine plakative Reaktion auf das pauschale Verbot des Slogans durch die damalige Innenministerin Nancy Faeser.
Die SPD-Politikerin ließ die Redewendung „Vom Fluss bis zum Meer“ kurz nach dem 7. Oktober 2023 in allen Sprachen als „Kennzeichen der Hamas“ einstufen und verbieten. Seitdem müssen die Strafverfolgungsbehörden bereits eingreifen, wenn dieser Halbsatz fällt – es braucht noch nicht einmal den Zusatz „Palestine will be free“. Faesers Verfügung hatte weitreichende Folgen und führte zu einer Flut von Strafanzeigen und Strafverfahren. Experten gehen bundesweit von einer hohen dreistelligen bis vierstelligen Zahl aus, wobei viele Verfahren noch anhängig sind.
Aufgrund des Verbots wurden Wohnungen durchsucht, Menschen auf Versammlungen festgenommen und Demonstrationen verboten. Im Dezember 2023 wurde in Berlin etwa eine Kundgebung unter dem Motto „From the river to the sea, you will get the hug you need“ von der Polizei verboten, erst vor wenigen Monaten erklärte ein Gericht dieses Verbot rückwirkend für rechtswidrig. Einbürgerungen wurden aufgrund der Parole erschwert und Abschiebungen erleichtert. Doch Gerichte sind sich in ihrer rechtlichen Bewertung bis heute uneinig, was zu widersprüchlichen Urteilen und zahlreichen Revisionen führte. Mehrere Verfahren endeten, wie bei Mirko Lange, mit Freisprüchen oder wurden eingestellt. Eine höchstrichterliche Rechtsprechung steht noch aus.
Eine Frage des Prinzips
Mirko Lange war schon 2023 überzeugt, dass Faesers pauschales Verbot „eindeutig verfassungswidrig“ sei. Deshalb machte der heute 61-Jährige die Probe aufs Exempel, indem er seinen oben zitierten Beitrag ins Netz stellte. Die Behörden sprangen darauf an. Ende 2025 flatterte Lange ein Strafbefehl ins Haus: Die bayerische Staatsanwaltschaft warf ihm vor, das „Kennzeichen einer terroristischen Vereinigung“ verwendet zu haben, und forderte von ihm, eine Geldstrafe von 7.000 Euro zu zahlen sowie die Verfahrenskosten zu tragen.
Mitte Februar 2026 fand in München am Amtsgericht die mündliche Verhandlung statt. Dort erfuhr Lange, dass Polizeibeamte bei ihm zu Hause waren, um zu überprüfen, ob er dort wohnt. Bayerns Oberstaatsanwalt Andreas Franck – zugleich Antisemitismusbeauftragter der Justiz des Freistaats – beantragte dreimal eine Hausdurchsuchung bei ihm, die jedes Mal abgelehnt wurde. „Das sind alles heftige Grundrechtseingriffe und klare Pflichtverstöße“, meint Lange. Doch die Staatsanwaltschaft sieht das anders: Sie hat Berufung gegen den Freispruch eingelegt.
Lange geht es ums Prinzip: „Ich habe den Post damals bewusst so formuliert, um zu zeigen, dass man die Parole in einem rechtsstaatlich-demokratischen Sinn verwenden kann: für Menschenrechte und das Völkerrecht, gegen Gewalt und gegen Terrorismus“, sagt er der taz. Grundsätzlich findet er es richtig, problematische Slogans unter Strafe zu stellen – wie etwa die Parole „Alles für Deutschland“, der aus der NS-Zeit stammt. Der Spruch ist verboten, weil er als Erkennungsspruch der SA gilt. Der Thüringer AfD-Chef Björn Höcke stand schon vor Gericht, weil er die Parole etwa in einer Rede verwendete.
Eine weit verbreitete Metapher
Lange hält die Hamas für eine Terrororganisation und findet es richtig, dass sie in Deutschland verboten ist. Er findet es auch richtig, die Verwendung der Parole „From the river to the sea“ zu bestrafen, wenn sie zur Unterstützung der Hamas benutzt wird. Weil der Spruch aber auch für friedlichen Protest verwendet werde, könne man nicht pauschal behaupten, dass jeder, der darauf zurückgreife, die Hamas unterstütze. „Das ist absurd“, findet er.
Tatsächlich stammt der Slogan „From the river to the sea“ aus den frühen 1960er Jahren und wurde schon von der Palästinensischen Befreiungsorganisation (PLO) mit dem Zusatz „Palestine will be free“ verwendet. Während die einen die Parole als Aufruf zu Freiheit und Gleichheit für Palästinenserinnen und Palästinenser verstehen, sehen andere darin einen Aufruf zur Beseitigung Israels oder eine „Vernichtungsfantasie“, wie es der ehemalige Grünen-Chef Robert Habeck einmal formulierte. Manche stufen den Slogan deshalb als Form eines „israelbezogenen Antisemitismus“ ein.
Die Floskel „Vom Fluss bis zum Meer“ wurde und wird aber auch von israelischer Seite verwendet, um das Gebiet zwischen Jordan und Mittelmeer zu beschreiben – etwa von der rechten Partei Likud des israelischen Premiers Benjamin Netanjahu. „Zwischen dem Meer und dem Jordan wird es nur israelische Souveränität geben“, steht seit 1977 in ihrem Parteiprogramm. Als Netanjahu Ende 2022 mit zwei ultraorthodoxen und zwei rechtsextremen Parteien seine aktuelle Regierung bildete, schrieben sie das Postulat in ihrem Koalitionsvertrag fest. Damit untermauerten sie den Anspruch auf das von Israel völkerrechtswidrig besetzte Westjordanland, den Gazastreifen, Ostjerusalem und die Golanhöhen und ihre Ablehnung eines palästinensischen Staats.
Die Linke hat Fragen
Die Linksfraktion im Bundestag wollte nun wissen, auf welcher Grundlage die ehemalige Bundesinnenministerin Faeser ihr Verbot der Redewendung „Vom Fluss bis zum Meer“ aussprach, das bis heute in Kraft ist, und stellte der Bundesregierung dazu Fragen. Die Begründung ist dünn. „Für eine Bewertung als Kennzeichen ist es ausreichend, dass sich die ‚Hamas‘ das Kennzeichen derart zu eigen macht, dass es zumindest auch als Kennzeichen der ‚Hamas‘ erscheint“, schreibt sie in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage. Zur Begründung führt sie keine wissenschaftlichen Untersuchungen oder Analysen ins Feld – nicht einmal solche vom Verfassungsschutz.
Der Israel-Palästina-Konflikt wird vor allem in linken Kreisen kontrovers diskutiert. Auch in der taz existieren dazu teils grundverschiedene Positionen. In diesem Schwerpunkt finden Sie alle Kommentare und Debattenbeiträge zum Thema „Nahost“.
Stattdessen listet sie in ihrer Antwort elf Beispiele auf, in denen die Hamas oder ihre Funktionäre die Redewendung „vom Fluss bis zum Meer“ schon benutzt haben. So stehe etwa in der Charta der Hamas aus dem Jahr 2017, diese lehne „jede Alternative zur umfassenden und vollständigen Befreiung Palästinas, vom Fluss bis zum Meer, ab“. Außerdem habe der langjährige Hamas-Funktionär Chaled Maschal bei der Beerdigungsfeier für den von Israel getöteten Hamas-Chef Ismail Hanijeh im August 2024 in Doha gesagt: „Palästina wird bleiben, vom Meer bis zum Fluss, vom Norden bis zum Süden.“ Das reicht der Bundesregierung, um ihr Verbot der Floskel „Vom Fluss bis zum Meer“ in allen Sprachen zu begründen.
„Die Antwort der Bundesregierung weicht den Fragen aus. Sie bleibt jede wissenschaftliche Analyse oder stichhaltige Begründung schuldig, warum die Parole ‚From the river to the sea‘ plötzlich ein exklusives Kennzeichen der Hamas sein soll“, sagt die Linken-Abgeordnete Nicole Gohlke. „Hier wird eine jahrzehntealte, kontextabhängige Aussage pauschal kriminalisiert, ohne dass die Regierung erklären kann, auf welcher Basis sie das eigentlich tut.“
Die Pläne lagen schon in der Schublade
Der Bundesregierung sind keine Beispiele bekannt, dass die Hamas oder ihre Funktionäre diese Floskel jemals in einer anderen Sprache als Arabisch verwendet hätten, wie sie in ihrer Antwort zugibt. Dadurch bleibt offen, warum sie auch auf Deutsch und Englisch verboten ist. Kein anderer Staat, nicht einmal die USA, haben die Redewendung „From the river to the sea“ bisher verboten. Die Bundesregierung hat sich dazu auch nicht mit anderen Mitgliedsstaaten der EU ausgetauscht, wie sie einräumt: Es handelt sich also um einen deutschen Alleingang.
Die UN-Sonderberichterstatterin für Meinungsfreiheit, Irene Khan, befand bereits 2024, dass eine pauschale Kriminalisierung des Slogans unverhältnismäßig sei. Die Organisation Civicus stufte Deutschland auch deswegen in ihrem Bericht über bürgerliche Freiheiten herunter.
Die Pläne für diese Einschränkung der Meinungsfreiheit lagen offenbar schon länger in der Schublade. Bereits 2022 erarbeitete eine von der Innenministerkonferenz (IMK) eingesetzte Bund-Länder-Arbeitsgruppe, an der das Bundeskriminalamt (BKA) und das Bundesamt für Verfassungsschutz beteiligt waren, eine Reihe von Maßnahmen, um „zunehmender antisemitischer und antiisraelischer Hetze vor dem Hintergrund des Nahostkonflikts“ zu begegnen, wie es damals hieß.
Faeser reichte schon der Halbsatz
Die Arbeitsgruppe empfahl, alle rechtlichen Möglichkeiten zu prüfen und auszuschöpfen, „um Äußerungen, Symbole, Motive“ zu verbieten, die „gegen die Sicherheit oder gar den Bestand des Staates Israel gerichtet“ sein könnten. Als Beispiele dafür wurden Landkarten genannt, „die das Existenzrecht Israels infrage stellen“, und Aufrufe wie „From the river to the sea, Palestine will be free“.
Nach dem 7. Oktober 2023 ließ Faeser dann nur den ersten Teil der Parole verbieten – „Vom Fluss bis zum Meer (auf Deutsch oder anderen Sprachen)“, wie es in ihrer Verfügung hieß. Seitdem haben Staatsanwaltschaften und Gerichte viel zu tun, und die Polizei greift auf Demonstrationen regelmäßig durch, sobald sie diese Worte hört oder liest.
„Diese massenhafte Kriminalisierung von Demonstranten ist völlig unverhältnismäßig und ein schwerer Eingriff in die Meinungsfreiheit“, sagt die Linken-Abgeordnete Nicole Gohlke. „Diese willkürliche Strafverfolgungswelle muss ein Ende haben.“
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