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Tod nach Autorennen in LudwigsburgAuch Deutschland ist schuld

Kommentar von

Jürgen Brand

Bei einem illegalen Autorennen in Ludwigsburg werden zwei unbeteiligte Frauen getötet. Nicht nur Einzelpersonen tragen die Verantwortung für ihren Tod.

Unfall/Tatort nach dem Autorennen in Ludwigsburg am 20. 3. 2025 Foto: Andreas Rometsch/KS-Images/dpa

Z wei junge Frauen sind tot. Gestorben, weil drei Männer im Autoland Deutschland rücksichtslos Spaß haben wollten. Ein 33-Jähriger ist deswegen jetzt wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Sein zwei Jahre älterer Bruder, mit dem er innerorts Autorennen fuhr, muss unter anderem wegen versuchten Mordes für 13 Jahre ins Gefängnis. Der dritte Angeklagte, ein Cousin, bekam wegen Beihilfe zu dem Rennen ein Jahr auf Bewährung. Die Verteidiger wollen das Urteil überprüfen lassen.

Merve wurde 23, ihre beste Freundin Selin 22 Jahre alt. Merve wollte am nächsten Tag zu ihrem Junggesellinnen-Abschied nach Portugal fliegen. Kurz danach wollte sie heiraten. Die beiden waren am Abend des 20. März 2025 von einer Tankstelle in Ludwigsburg auf die Schwieberdinger Straße eingebogen. Dort galt zu dem Zeitpunkt Tempo 50, inzwischen darf nur noch 40 gefahren werden. In dem Moment kam der 33-Jährige mit seiner übermotorisierten Limousine mit einer Geschwindigkeit von deutlich über 100 km/h angerast. Er prallte in die Seite des Autos der beiden Frauen. Sie hatten keine Überlebenschance.

Denn die wurde ihnen genommen, obwohl ihr Tod vermeidbar gewesen wäre. Er ist nicht nur die Schuld der verurteilten Männer, sondern auch die eines Landes, das sich wieder und wieder weigert, Autos und ihre Fahrer schärfer zu kontrollieren.

113 Einträge in der Führerscheinakte

Der jetzt mit dem Urteil beendete Prozess am Landgericht Stuttgart hatte Anfang Dezember begonnen. Im Verlauf der zahlreichen Verhandlungstage waren Details über die Angeklagten bekannt geworden, die bei manchen Prozessbeobachtern nur verständnisloses Kopfschütteln ausgelöst hatten.

Die beiden jetzt verurteilten Brüder hatten schon zahlreiche Einträge in ihrer Führerscheinakte. Bei dem 33-Jährigen waren es 113 Vermerke, beispielsweise Fahren ohne Fahrerlaubnis, deutlich zu schnelles Fahren oder auch Unfallflucht. Unter den 51 Einträgen bei seinem Bruder sind ebenfalls Unfallflucht und Trunkenheitsfahrten.

Der Führerschein war auch ihm schon mehrfach entzogen worden. Er hatte ihn aber nach Vorlage eines Gutachtens immer wieder zurückbekommen. Dass dieses Land Menschen, die offensichtlich nicht dazu befähigt sind, Autos zu bedienen, immer wieder die Chance gibt, ihr Unheil anzurichten, ist beängstigend.

Nach der Urteilsverkündung war es zwischen zwei Angehörigen der Opfer und der Angeklagten zu Handgreiflichkeiten gekommen. Schon vorher waren die Familien der Opfer im Internet verunglimpft worden, was der Vorsitzende Richter scharf kritisierte.

Warum kein automatischer Tempomat?

Die beiden Brüder rasten an dem Abend mit Limousinen mit jeweils 450 PS über die Straße. Ein Gutachter hat festgestellt, dass die Geschwindigkeit des Fahrzeugs des 33-Jährigen etwa 100 Meter vor dem Aufprall noch bei knapp 150 km/h lag. Beim Zusammenstoß waren es noch knapp 130 Kilometer pro Stunde.

Auch für kleinere Autos, zumal für E-Autos, gibt es längst Sicherheitssysteme, die solche Unfälle verhindern oder zumindest abmildern können. Wenn plötzlich ein Fußgänger auf die Straße rennt, gehen nicht nur alle möglichen Alarme los, sondern es wird eine Vollbremsung eingeleitet. Wenn zu schnell gefahren wird, piepst es aufdringlich. Und wenn die Hersteller und die Politik es wollten, könnten längst Tempomaten dafür sorgen, dass die zulässige Höchstgeschwindigkeit automatisch eingehalten wird.

Dass das irgendwann einmal wie ein funktionierender Blinker zur Pflicht wird, scheint aber in einem Land, das es trotz Klimakrise und nicht einmal wegen ziemlich teuren Benzins schafft, ein Tempolimit einzuführen, eher unwahrscheinlich.

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82 Kommentare

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  • Ohne Witz, wie man auf die Idee kommt das Deutschland hier das Problem ist... Ist wirklich verblendet.



    Solche Typen kennen wahrscheinlich 5 Schrauber die jede Art von elektronischer Sicherheit deaktivieren oder gar tunen können. Und selbst wenn nicht. Die müssen nur ein paar Jahre altes Auto nehmen.

    Wo ich mitgehe, dass solchen Typen die so eine KfZ Akte haben das fahren untersagt werden sollte, ist doch klar. Aber da sind die Fahrer ja nicht die einzigen... Wie viele Gewalttäter gegenüber Frauen sind vorher schon mehrfach aufgefallen und konnten erst richtig gestoppt werden als es dann zu spät und die Frau tot war?



    Das Problem ist die Durchsetzungskraft der Polizei und Justiz. Aber ich erinnere mich sehr selten daran, dass dies hier bei der taz populär wäre.

  • Automatischer Tempomat. Der Autor hat sicher noch nie ein Auto mit Verkehrszeichenerkennung gefahren. Sonst wüsste er, dass die in 1 von 10 Fällen nicht funktionieren. Und das ist viel zu hoch. Wenn mein Auto in der Stadt plötzlich 120 erkennt oder auf der Autobahn 80, obwohl sich das auf andere Straßen bezieht, ist das gefährlich, wenn der Fahrer das Fahrzeug nicht überstimmen kann.

  • ich bin für Führerscheinentzug bei kleinen Straftaten, wie z.B. Schwarzfahren. Und für Gefängnisstrafe bei Autofahren ohne Führerschein.

  • "Der Führerschein war auch ihm schon mehrfach entzogen worden. Er hatte ihn aber nach Vorlage eines Gutachtens immer wieder zurückbekommen."



    Vielleicht muss sich in der Praxis etwas ändern, wenn man negative Ergebnisse "unterdrücken" kann, praktisch "in den Skat".



    /



    "MPU nicht bestanden: Was nun?



    Ein negatives MPU-Gutachten müssen und sollten Sie nicht an die Führerscheinstelle weitergeben. Den Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis sollten Sie zurücknehmen, um zu vermeiden, dass man Ihnen durch einen Eintrag im Fahreignungsregister den Negativstempel aufdrückt: Das negative Gutachten kann die Fahrerlaubnisbehörde bei Kenntnis zu Ihren Lasten verwenden."



    Quelle adac.de



    /



    Offenbar gibt es einen regelrechten Markt für Schulungen, damit die Gutachter einem Glauben schenken.



    Vielleicht ist der Kontext der MPU-Verfahren kritisch zu überprüfen, auch hinsichtlich unterschiedlicher Ergebnisse, die sich im Einzelfall krass widersprechen könn(t)en.

  • Das jemand mit 113 Einträgen dieser Güte charakterlich zum Führen eines Kraftfahrzeuges in der Lage ist, halte ich für absolut ausgeschlossen.



    Die Staatsanwaltschaft sollte einmal prüfen, ob da nicht finanzielle Überzeugungshilfen bei den Gutachtern/Behörden geflossen sind und ggf. die Täter wegen Beihilfe zum Mord anklagen !

  • Eine Mitschuld tragen sicher auch Filmreihen wie "Fast and furious", die illegale Autorennen abfeiern ohne ausreichend auf die Gefahren hinzuweisen.

    • @Ludowig:

      Das sehe ich nicht so. Wer nicht in der Lage ist, zwischen Fiktion und Realität zu unterscheiden, ist charakterlich nicht geeignet, ein KfZ zu führen. Es ist der falsche Weg und entbindet die Täter ein wenig von der Schuld, wenn man versucht, die Schuld möglichst breit zu verteilen.

  • Bei derart vielen Verstössen dürfte überhaupt keine Milde mehr walten. Spätestens nach 5 (und nicht nach über 50 noch immer nicht!) Verstössen müsste der Strafrahmen maximal ausgeschöpft werden!



    Insofern hat der Staat im Sinne von unterlassener Sanktionierung tatsächlich eine Mitschuld.



    Ich selbst bin gerade vorhin Opfer extrem aggressiver Auto Insassen geworden, auf einer Autobahn im Elsass. Das ging bis zu mehrfachem Schneiden mit direkter Vollbremsung direkt vor meinem Fahrzeug, Bedrängen und obszönen Gesten über nahezu 20km. Ich bin komplett vorschriftsgemäss gefahren, auf der tempolimitierten Autobahn kam er mit weit überhöhter Geschwindigkeit von hinten, während ich einen Überholvorgang ausgeführt habe, mit der maximal erlaubten Geschwindigkeit von 130km/h.



    Diese Leute sollten kein Fahrzeug führen dürfen!

  • Wer ernsthaft glaubt, dass man solche Raserunfälle aus der Autoposer-Szene mit vorgeschriebenen elektronischen Sicherheitssystemen verhindert, der glaubt auch an den Nikolaus.

    Assistenzsysteme abzuschalten oder zu umgehen, ist technisch nun wirklich keine unlösbare Aufgabe. Schon heute werden in dieser Szene Tempo- und Anschnallwarner sowie teils sogar Systeme der Abgasaufbereitung routinemäßig manipuliert, sofern vorhanden. Eine elektronische Tempobegrenzung wäre dann eines der ersten Systeme, das außer Kraft gesetzt würde.

    Natürlich kann man diese Technik immer komplexer und teurer machen. Unüberwindbar wird sie dadurch trotzdem nicht. Das sieht man seit Jahren bei Diebstahlsicherungen, in die enorm viel Entwicklungsaufwand fließt und die dennoch regelmäßig ausgehebelt werden.

    Am Ende hätte man Folgendes erreicht:



    Etwas mehr Bastelaufwand und für manche sogar ein zusätzliches Statussymbol in der Poser Szene. Merh Kosten und ein weiteres potentiell Fehlerträchtiges System das teuer ausfallen kann für alle!

    Zur Info: Ich arbeite selbst als Softwareentwicklerin an ähnlichen Steuergeräten bei einem Automobilzulieferer.

    • @Sav1984:

      >Eine elektronische Tempobegrenzung wäre dann eines der ersten Systeme, das außer Kraft gesetzt würde.<

      Einmal wegen technisch angeblich nicht möglicher Tempoüberschreitung geblitzt - und der Führerschein ist weg.

    • @Sav1984:

      Sehe ich auch so. Technik ist nicht die Lösung aller Probleme.

      Auch wenn es brutal klingt. Mehr Kontrollen. Und wenn man "Rennfahrer" erwischt, Auto vor ihren Augen in die Presse und im Wiederholungsfall ein paar Jahre autofrei hinter Gittern. Diese Leute müssen lernen, dass "Spaß" Grenzen hat.

  • Es gibt eine Pflicht zu funktionierenden Blinkern? Aber nicht bei SUV, da bin ich sicher.

    Nein, im Ernst: alles richtig. Da muss unser System greifen.

    • @HanM:

      Das mit den funktionierenden Blinkern ist auch so ein Scherz. Lernt man in der Fahrschule eigentlich noch, wozu die da sind? Viele glauben anscheinend, man macht sie an, wenn man um die Ecke fährt, am besten wenn die Ampel grün wird. Damit das Auto weiß, dass es um die Ecke fährt.



      Ist aber auch nicht so leicht, wenn an/automatisch aus bei jedem Fahrzeugtyp anders anschlägt.

  • Ich halte es zumindest für eine Pflicht der Staatsanwaltschaft, die Aussteller der Gutachten zu überprüfen. Bei 113 bzw 51 Verstößen und mehrfachen Entzugs der Fahrerlaubnis, besteht zumindest der Verdacht von Gefälligkeitsgutachten zur Wiedererlangung der Fahrerlaubnis.

    • @Bauer Gerry:

      Das entspräche auch Recherechen von Journalisten, die schon länger im Umlauf sind. Und bei der letzten WISO-Recherche über bezahlte "Hilfe" bei Führerscheinprüfungen wardie Reaktion der befragten Behörde insofern nicht überzeugend, dass ihre Antwort sich auf die Vermutung jeweils eines camouflagierten Stellvertreters beschränkte. Wie palusibel ist das denn? Ermittlungen wären da wohl angebrachter als Vermutungen, vielleicht ja sogar mal deutschandweit??

  • Das ist das Ergebnis, wenn es immer wieder Bewährungsproben gibt.



    Es lagen Gutachten vor.

    Hätte auf deren Basis niemand gehandelt, hätte es einen Aufschrei in die andere Richtung gegeben.

    Wir als Gesellschaft müssen entscheiden was wir wollen:



    Gibt es immer eine Chance oder ist die Chance irgendwann einfach aufgebraucht?

    Diese Antwort fällt, je nach Blickwinkeln, regelmäßig anders aus.



    Gleiches gilt auch bei Jugendlichen, die ein entsprechendes Register haben und irgendwann zustechen, etc

    Die Liste lässt sich endlos fortsetzen.

    Hier geht’s um den den Feind auf , daher sind viele direkt auf der verbot ind eingreif Seite . Wie sieht es den sonst aus?

    • @Lio:

      Es geht hier um die Philosophie im hintergrund^^

      Wie oft gebe ich einer Person eine Chance mit der Gefahr, anderen ernsthaft Schaden zuzufügen ? Die Frage wird je nach Hintergrund unterschiedlich beantwortet.







      Das finde ich problematisch, weil es zeigt, wie sehr politische Ideologie reinspielen und es eben nicht Gerechtigkeit geht.

      Ich bin übrigens klar für, dass es eine begrenzte Zahl an Chance gibt. Irgendwann muss eingesehen werden, das gewisse Menschen eine Gefahr für die Allgemeinheit sind und sich nicht ändern können / wollen. Dieses Risiko hat hier zugeschlagen.

      Führerschein abgeben ist hier übrigens genauso erfolgreich wie eine messerverbotszone: der Typ ist auch wegen Fahrens ohne Führerschein dran….

    • @Lio:

      Ich würde mir auch mal die Gutachter näher ansehen, wenn es um das System geht, das diese Taten begünstigt.

    • @Lio:

      Ich bin absolut für zweite Chancen, aber mit einer gewissen Abwägung. Jemand für immer den Führerschein zu entziehen oder zumindest für zehn Jahre, finde ich durchaus für vertretbar. Ihn nach der Haft auf immer zu ächten eher nicht. Jemandem eine zweite Chance zu geben - gerne. Eine 114. Chance muss vielleicht nicht sein.

    • @Lio:

      So anekdotisch könnte ich ungefähr und noch zwei mehr Geschichten über Fahrerlaubnisse und deren Entzug schreiben; das Fazit wäre, daß es sehr unbequem ist, seinen Lappen bzw. jetzt Plastekarte abzugeben und den wiederzubekommen. Evtl. isses in Rheinland-Pfalz liberaler als woanders.

      • @Hugo:

        Ich glaube, hier ging es um BW?

  • Ich halte die Strafen zwar für angemessen, kann aber nicht verstehen, was an einem illegalen Autorennen mit Todesfolge denn "Mord" sein soll.

    Ein Rechtsstaat muss Gesetze korrekt anwenden und nicht einfach willkürlich zuordnen, weil die eigentliche Tat keine vernünftige Strafe hat. Es ist Aufgabe des Gesetzgebers, vernünftige Gesetze zu erlassen. Was kommt sonst als nächstes? Urheberrechtsverletzung ist Mord? Könnte ja sein, dass ein Urheber mangels Einnahmen verhungert...

    • @Matt Olie:

      swr.de, 7.4.26, 20:25:



      "Immer wieder hört man in Bezug auf Raser-Fälle: "Wer so schnell durch eine Innenstadt fährt, dem muss doch klar sein, dass dabei jemand zu Tode kommen kann." Das allein reicht aber für einen Tötungsvorsatz noch nicht aus. Entscheidend ist, was zum Zeitpunkt der Tat im Täter vorging. Hat er darauf vertraut, dass er das Auto im Griff hat und dass nichts passieren werde? Das wäre dann "nur" fahrlässiges Handeln. Oder hielt er es für möglich, dass ein Mensch ums Leben kommt und fand er sich mit dieser Möglichkeit ab? Das wäre dann der für eine Mordverurteilung ausreichende Tötungsvorsatz. (...) Für eine Verurteilung wegen Mordes müsste dann noch ein sogenanntes Mordmerkmal hinzukommen. Das kann beispielsweise die "Verwendung eines gemeingefährlichen Mittels" sein. Darunter versteht man ein Tatmittel, dessen Wirkung der Täter nach den konkreten Umständen nicht in der Hand hat. Ein sehr hoch beschleunigtes Auto erfüllt diese Definition. Andere Mordmerkmale sind etwa die oft genannten "niedrigen Beweggründe" oder "Heimtücke". Es kommt also immer auf die genauen Umstände der konkreten Tat an."

    • @Matt Olie:

      >Ich halte die Strafen zwar für angemessen, kann aber nicht verstehen, was an einem illegalen Autorennen mit Todesfolge denn "Mord" sein soll.<

      Dazu gab es eine heftige juristische Auseinandersetzung zwischen dem BGH und dem Landgericht Berlin: Mit 100 über die rote Ampel - ist das noch "es wird schon gut gehen" oder schon "egal, auch wenn es nicht gut geht"?

      Der BGH war lange skeptisch und hat sich dann aber doch vom Landgericht überzeugen lassen.

    • @Matt Olie:

      Niedrige Beweggründe im Zusammenspiel mit Heimtücke.



      Wenn aus Egoismus heraus gehandelt wird. Hier: unbedingt Erster sein, Rennen gewinnen ect.



      Heimtücke ist wohl auch gegeben, den die Arg- und Wehrlosigkeit der Opfer, die innerorts niemals mit solchen Geschwindigkeiten rechnen müssen, wurde ausgenutzt.



      Dazu kommt, die Täter müssen den Tod der Opfer mindestens billigend in Kauf genommen. Raserei allein reicht nicht für eine Verurteilung wegen Mordes.

      Das alles muss vor Gericht zweifelsfrei bewiesen werden.

    • @Matt Olie:

      Tatsächlich frage ich mich auch, warum das kein Totschlag war. Ich bin aber kein Jurist und hoffe doch, dass das Gericht begründet hat, inwiefern die Kriterien für die Anwendung der Gesetze erfüllt waren.

    • @Matt Olie:

      §211

      (2) Mörder ist, wer



      aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,



      heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder



      um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,



      einen Menschen tötet.

      Also niedrige Bewegründe liegen vor. Es ging um "Spaß". Und das Mittel wurde gemeingefährlich, weil es in einer Stadt extrem zu schnell bewegt wurde.

      Den Vergleich mit der Urheberrechtsverletzung meinen Sie hoffentlich nicht ernst?

      • @warum_denkt_keiner_nach?:

        Wollten die beiden zum Spaß ein Rennen fahren oder zum Spaß jemanden töten?

      • @warum_denkt_keiner_nach?:

        Nein, das ist tatsächlich kein Grund der den Mordparagraphen auslöst. Denn der Spaß hatte kein konkretes Tötungsziel.



        Der Mordparagraph ist tatsächlich schwierig zu begründen. Auch wenn das für einen Laien schwer greifbar ist, so ist juristisch kein Mordtatbestand erfüllt. Auch wenn man das blöd findet.

        • @Walterismus:

          Naja, in diesem Fall dürfte das Mordmerkmal "gemeingefährliche Mittel" vorliegen. Wer sein Auto in ein Geschoss verwandelt, damit durch die Stadt rast und zwei Personen totfährt, handelt offensichtlich gemeingefährlich bzw. nutzt ein gemeingefährliches Mittel.

      • @warum_denkt_keiner_nach?:

        Spaß ist kein niederer Beweggrund, wo sind wir denn

        • @Axotono:

          Wenn Sie eine Handlung begehen, die den Tod eines Unbeteiligten billigend in Kauf nimmt, dann wäre Ihr eigenes Vergnügen durchaus ein niederer Beweggrund.



          Ein höherer Beweggrund wäre, wenn Sie die Handlung vornehmen, um einer weiteren Person zu helfen oder in unserem Rechtsverständnis teilweise sogar, wenn Sie versuchen Geld zu verdienen, aber in einem Maß, dass Ihnen nicht als Habgier ausgelegt wird.

        • @Axotono:

          Spaß, der rücksichtslos das Leben anderer Menschen massiv gefährdet, ist natürlich ein niedriger Beweggrund. Wo kämen wir hin, wenn es keine Grenzen für Spaß gäbe?

        • @Axotono:

          Wenn es so auf Kosten anderer geht, ist das kein Spaß mehr.

  • Natürlich spielt hier auch Staatsversagen eine Rolle. Bestimmten Gruppen gegenüber greift man eben nicht durch, in dem Fall gilt das z. B. für die Autoindustrie, die sich wünschen kann, was erlaubt ist und was nicht. Andererseits hat man bei manchen Sachverhalten wirklich den Eindruck, dass bestimmte Behörden sich gegenüber bestimmten Gruppen lieber ducken oder gern ihr Geld einstreichen, dafür aber gegenüber ehrlichen Bürgern die Durchsetzung gültiger Gesetze verweigern, vor allem solchen, die sich Unterstützung durch die Justiz nicht leisten können. Währenddesssen müssen müssen wir weiterhin nervende Nötigungen auf Autobahnen und unnötige Gefahrensituationen in Städten und auf Landstraßen ertragen. Weil der Regierung Spritverbrauch und die Freiheit von großen Konzernen und gefährlichen Egomanen wichtiger sind als die Durchsetzung von Notwendigkeiten für Klimaschutz und Arterhaltung - und das im übertragenen Sinne auch innerhalb der Gesellschaft.

  • Das Problem mit dem Entzug des Führerscheines ist, dass man in Deutschland so selten kontrolliert wird, das man wahrscheinlich lange ohne Führerschein rumfahren kann, ehe es jemals jemand merkt. Eine sinnvollere Handhabe - gerade bei der "Poser"- und Rennfahrerszene würde es mehr Sinn ergeben, die Handhaben zu erweitern, um bei Straftaten im Straßenverkehr die Autos der Täter konfiszieren zu können - das trifft diese oft härter, und andere Länder wie z.B. Österreich haben damit gute Erfahrungen gemacht.

    • @Agarack:

      Außerdem sollte man ein Register führen, um zu verhindern, dass solche Leute Autos leihen können. Es sollte möglich sein, ein Register zu schaffen, bei dem solche Leute, denen das Auto wegen solcher Taten konfisziert wurde, angegeben sind und Autoverleiher sollten hier verpflichtend prüfen und ggf. auch belangt werden.

    • @Agarack:

      D'accord! Das wär ne sehr sinnvolle Maßnahme!

  • Wir haben aktuell ein Problem mit einer sehr kleinen Gruppe von Gewohnheitsverbrechern. Mehrfachtäter wie die beiden Brüder mit ihrer stolzen Latte an Straftaten und Verurteilungen müssen aus dem Verkehr gezogen werden im Wortsinne. Warum man bei Drogendelikten nicht automatisch den Führerschein verliert, werde ich nie verstehen.

    • @Šarru-kīnu:

      Wenn ich also in der Bahn kontrolliert werde und Drogen dabei habe soll ich ä den Führerschein verlieren auch wenn ich immer nüchtern fahre? Oder meinen Sie Drogendelikte am Steuer?



      Mal davon abgesehen, dass dies in manchen Fällen theoretisch bereits möglich ist, hat das mit Verhältnismäßigkeit nichts mehr zu tun. Sowas gehört in autoritäre Systeme.

  • Warum muss Deutschland immer alles neu erfinden? Einfach die (sehr hohen) Schweizer Strafen für das Rasen kopieren. Hat sich dort gut bewährt.

    • @Stefan Gröschel:

      Law and Order? Wirklich?

  • Dies ist bestimmt nicht Schuld des Staates, da Schuld etwas individuelles ist. Da kann kein Kollektiv wie der Staat für einstehen.

    Dass aber unsere Strafen zu gering und unsere Kontrolldichte nicht ausreicht, teile ich als Meinung. Auch ein deutlich schärfer gestalteter Entzug des "Lappens" wäre sehr wünschenswert, auch wenn hier häufig dann noch ohne gefahren wird.

  • Bei schweren Unfällen mit Anfangsverdacht sollte prinzipiell der Führerschein einbehalten und das Auto beschlagnahmt werden, in anderen Ländern wird das so gehandhabt. Bei uns sitzen oft wegen fahrlässiger Tötung Angeklagte noch mit Führerschein vor Gericht.

  • Danke für die akkurate Zusammenfassung, dem ist nichts, aber auch wirklich nichts hinzuzufügen.

  • Ja, mit den automatischen eingebauten Temporeglern dauert es erstmal ewig und solange die ungedrosselten Fahrzeuge noch existieren, kaufen diese Leute diese Fahrzeuge dann einfach nicht?







    Vielleicht zeigt der Artikel den richtigen Weg auf, wo man frühzeitiger eingreift und und ggf. auch bessere Sanktionen zur Hand haben muss, evtl. auch eine Art Bewährung auf einen unauffälligen Kleinwagentyp, der mit moderner Elektronik den Fahrstil überwacht.

    Es ist längst möglich bekannte Rennstrecken stärker zu überwachen und mit Schwellen zu entschärfen. Wie in Südamerika. Einige Länder beschlagnahmen Fahrzeuge und generieren so ordentlich Einnahmen.

    Ja und ich schreib es ungern: man muss bekannter machen, dass ernste Straftaten auch mit dem Verlust des Aufenthaltstatus enden können.

    Wie gerade erst im Urteil gegen einen türkischen Doppelstaatler in letzter Instanz bestätigt.

    Abschreckung durch Strafe soll aber allgemein auch garnicht so wirksam sein.

  • Die beiden jetzt verurteilten Brüder hatten schon zahlreiche Einträge in ihrer Führerscheinakte.

    Was noch fehlt.

    Gürkan U. wurde unter anderem wegen Vergewaltigung, gefährlicher Körperverletzung, Diebstahl mit Waffen, Hausfriedensbruch, Urkundenfälschung, Betrug, Nötigung, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz und Unfallflucht verurteilt. Er saß bereits zwei Mal hinter Gittern. Unter anderem, weil er einem verdeckten Ermittler versucht hat, Kokain im Wert von 65.000 Euro zu verkaufen.

    Ismail U. wurde wegen gefährlicher Körperverletzung, Hausfriedensbruch, illegalen Waffenbesitzes, Diebstahl, Trunkenheit am Steuer, Unfallflucht, Fahren ohne Führerschein und vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs unter anderem zu Geld- und Bewährungsstrafen verurteilt. Nachdem er 2018 betrunken vor der Polizei davongefahren war, schossen Beamte sogar auf ihn, um ihn zu stoppen – vergeblich. Hinter Gittern saß er dennoch noch nicht, doch das könnte sich jetzt ändern.

    Quelle: Sie töteten 2 Frauen – Ludwigsburg-Raser sind verurteilte Schwerverbrecher - FOCUS online

    • @Billo Schlepy:

      "Gürkan U. wurde unter anderem wegen Vergewaltigung, gefährlicher Körperverletzung, Diebstahl mit Waffen, Hausfriedensbruch, Urkundenfälschung, Betrug, Nötigung, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz und Unfallflucht verurteilt."

      Da frage ich mich schon, warum er nicht für sehr lange hinter Gittern saß.

    • @Billo Schlepy:

      Da kann man mal sehen, was so ein "automatischer Tempomat" hätte alles verhindern können. Im Ernst. Die zwei sind augenscheinlich schwere Intensivtäter ohne jedes Gewissen. Das Versagen, liegt hier offensichtlich in der unzureichenden Strafbemessung der vorherigen Delikte. Dass man hier aus solchen Fälle ein allgmeines deutsches Straßenverkehrsthema macht, ohne diese Hintergünde wenigstens zu erwähnen, finde ich schon schwierig. Und mal abgesehen davon, dass es in keinem Land der Welt verpflichtende Abriegelungseinrichtungen, hat sich "Deutschland" hier strafbar gemacht, weil die Zwei nicht längst hinter Gittern sitzen.

  • Ob wirklich D Schuld hat? Das Individuum hatte die Entscheidung selbst getroffen.

    Ein Tempomat zur automatischen Geschwindigkeitsregulierung ist leider noch ziemlich ungenau, wie man in jedem Neuwagen sieht, die Tempopiepstöne von sich geben müssen. Vielleicht hätte er aber 150 kmh nicht zugelassen. Jedenfalls hätte bei dem Tempo auch eine Vollbremsung kaum noch etwas genützt.

    Allerdings wäre bei den Strafen im Vorfeld ein dauerhafter Entzug wünschenswert (der aber auch keinen 100%igen Schutz bietet). Wie hat er es geschafft, mehrmals den Führerschein zurück zu bekommen? Es gibt auch Gutachter bzw. Führerscheinstellen, die schon beim einem ersten Entzug ziemlich pingelig sind (ist halt auch ein Geschäftsmodell). Hängt wohl sehr davon ab, an wen man gerät.

    • @fly:

      Wenn jemand technische Unterstützung braucht, um sich an Regeln und Vernunft zu halten, sollte er besser nur noch betreut zu Fuß gehen dürfen.

    • @fly:

      Ich halte D für insofern schuldig, als solche Geschehnisse im Vorfeld zu lange einfach schleifen gelassen und am Ende nicht passend geahndet werden.



      Diese beiden Intensivtäter hätten gar keine Möglichkeit zu einer weiteren Straftat haben dürfen, und wenn, dann nur innerhalb einer JVA.

    • @fly:

      Wenn der Tempomat nicht bei 40 km/h abregelte, sondern erst bei 70 km/h, könnte die Kommune immer noch satte Bußgelder kassieren, und kein normaler Autofahrer fühlte sich irgendwie eingeschränkt - nur Autorennen in Innenstädten wären dann halt nicht mehr möglich.



      Ich finde, der Staat hat diesbezüglich auch eine Schutzpflicht. Wir verlassen uns auch bei Bahnübergängen, Starkstromeinrichtungen, Brandschutz nicht allein auf die Vernunft der Beteiligten, sondern bauen zusätzlich mechanische Sicherungen ein.

    • @fly:

      Was bedeutet ziemlich ungenau?



      Dass der Tempomat sich an den eigenen Tacho hält, statt an die von Google gemessene Geschwindigkeit? Halte ich für absolut sinnvoll.



      Wenn ich betrachte, welche Rechenkünste manche an den Tag legen, um herauszufinden, ab welchem Tachostand sie tatsächlich geblitzt werden, statt sich einfach dran zu halten, was die Nadel vorgibt, wird mir übel.



      Wegen der drei kmh kommen Sie ein paar Sekunden früher an, wenn Sie nicht sowieso an der nächsten Kreuzung wieder ausgebremst werden.



      Auch diese Diskussion um die Genauigkeit von Messungen trägt dazu bei, dass manche Leute jeglichen Bezug zur Geschwindigkeit verlieren.



      Und wenn ein automatisierter Tempomat erschreckend langsam fährt, dann liegt es oft daran, dass der Fahrer das Limit übersehen hat, selten daran, dass der Tempomat das Ende des Limits verpasste.

      • @Herma Huhn:

        "Was bedeutet ziemlich ungenau?"



        Zum Beispiel, dass Baustellen nicht erkannt werden, dass Änderungen in der Geschwindigkeitsbegrenzung erst nach späteren "Updates" verfügbar werden, oder dass Geschwindigkeitsbegrenzungen falsch hinterlegt sind. Mein "High-End-Navi" behauptet seit Monaten, auf einer Straße außerorts, wo überall gut sichtbare Tempo 100-Schilder stehen, wäre Tempo 50 - wenn mich diese Systeme da gar nicht schneller fahren ließen, würde ich den Verkehr gefährden oder zumindest massiv aufhalten.

      • @Herma Huhn:

        Die Erkennung von Verkehrszeichen ist dermaßen ungenau, dass ich bei automatisierten Limits im Moment nur dringend abraten kann.



        In allen sechs Fahrzeugen der letzten elf Jahre, die so etwas hatten, gab es Abweichungen aller Art. Sei es, dass ich nur 80 km/h fahren sollte auf einer unlimitierten Autobahn, weil mal wieder ein 80-km/h-Aufkleber bei einem LKW als Verkehrszeichen gedeutet wurde, als auch gerne 30 km/h-Schilder als Erlaubnis für 80 km/h gedeutet wurden. Neben diversen Notbremsungen, weil z.B. in einer Fahrbahnverschwenkung eine Person stand.



        Und das betraf die Hersteller VW, BMW, Mercedes und Volvo. Also diverse.

    • @fly:

      Naja, D ist schon das Paradies der verhinderten Rennfahrer. Kein Tempolimit auf den Autobahnen, moderate Strafen, irre schnelle und immer schwerere Fahrzeuge, wenig Kontrollen, aggressive Fahrweise, hohe Verkehrsdichte. Überlastet sind die Gerichte sowieso schon, die Polizei auch, illegale Autorennen sind da auch nicht so interessant. Gibt auch jede Menge seh sehr schneller Fahrzeuge, ggf eben als Leihwagen. Die vermitteln auch ein weitgehend sicheres Fahrgefühl bei hoher Geschwindigkeit. Insbesondere auch die Stromer... Wenn man die Sicherheit und den Energieverbrauch priorisieren würden hätten ieine ganz andere Verkehrswelt.

    • @fly:

      Man stelle sich mal vor, Fahrkartenkontrolleure würden öffentlich angekündigt und Schwarzparken wäre eine Straftat.

      In D wird Autofahren stark privilegiert. Kaum Kontrollen, niedrige Strafen. In so einem Umfeld blüht die Regelüberschreitung.

      Es beginnt beim Kleinen: Schon mal von jemandem gehört, der jemanden kennt, der glaubt, mal von jemandem erzählt bekommen zu haben, dass irgendwo das im Artikel genannte Nicht-rechtzeitig-Blinken kontrolliert wird?



      Wäre der Autofahrer die Melkkuh der Nation, hätte man hier schon längst durchgegriffen.

  • 113 und 51 Einträge?! Da ist ja schon die Frage zu stellen, ob hier Behördenversagen vorliegt. Und wenn die Behörden korrekt gehandelt haben, ist offensichtlich, dass die Gesetzeslage vollkommen unzureichend ist. Dass solche Leute überhaupt noch legal ein Auto fahren dürfen, ist ein Skandal. Wer sich dermaßen auffällig oft nicht an die Straßenverkehrsordnung hält, hat im motorisierten Straßenverkehr nichts zu suchen und ist eine Gefahr für die Allgemeinheit. Dieser und anderer Wahnsinn, der tagtäglich auf deutschen Straßen passiert, muss endlich mal beendet werden.

    • @Bussard:

      Das sind gerade mal zwei skandalöse Fälle.



      Wäre bekannt, wie viele es noch gibt, würde das wahrscheinlich Teile der Bevölkerung verunsichern.

  • Pflicht? Ist doch längst beschlossen und kommt im Juli. Notbremsassistenzsysteme der Zeitstufe C, die neben stehenden und bewegten Fahrzeugen auch Fußgänger und Radfahrer erkennen und bei Kollisionsgefahr selbstständig bremsen sind Pflicht für alle Erstzulassungen ab Juli. Man kann sich höchstens noch beklagen, dass das nicht früher schon Pflicht wurde, aber solche Systeme sind eben hochkomplex und bringen auch Risiken und deftige Kosten mit sich.

    Führerschein? Irrelevant für viele dieser jugendlichen Raser. Gefahren wird dann einfach ohne Führerschein. Papier verweigern hilft da nicht. Man suche mal nach "Autorennen keinen Führerschein" und lese, was und wie viele Nachrichten dazu kommen.

    Was seit Jahren bekannt ist, sind die starken menschlichen Risikofaktoren. Männlich, jung, Herkunft, solche Dinge. Keine Ahnung, ob daraus etwas abgeleitet werden kann, das mehr Totraser verhindert.

    • @EricU:

      Ein Warnschild in Autosalons wie auf Zigarettenschachteln?



      "Achtung, die Autowerbung verspricht Freiheiten und Status, den es in den überfüllten Innenstädten nicht gibt?"



      Die Liste der Warnhinweise kann ich gerne fortführen.

  • Die Frage die anscheinend nie gestellt und deshalb auch noch nie beantwortet wurde, wie können sich solche Menschen mit doch recht mäßiger Intelligenz diese teuren Wagen leisten. Wenn man noch das Verhalten der Familienangehörigen und die Vorgeschichte der Verurteilten berücksichtigt, liegt der Verdacht der organisierten Kriminalität jedenfalls sehr nah.

    • @Alberta Cuon:

      Die organisierte Kriminalität heißt Pendlerpauschale und wird gerade wieder erhöht

      • @derzwerg:

        Das ist Unfug. Die Pendlerpauschale ist für alle gleich. Egal ob mit 450 PS oder Fahrrad gefahren wird. Für die Finanzierung von hoch motorisierten Autos spielt sie keine Rolle.

        • @warum_denkt_keiner_nach?:

          Ich bleibe bei meiner Einschätzung. Eine akzeptable Steuerbefreiung orientiert sich an einem Kleinwagen, 20.000€ Anschaffungswert, 5 L/100 km, vier Leute drin.

          Was darüberhinaus geht, sollen die Leute gefälligst selbst bezahlen und versteuern.

    • @Alberta Cuon:

      Ein Blick auf das weitere Vorstrafenregister der Täter hilft. @Billo Schlepy hat dazu weiter oben gepostet, was der Focus ermittelt hat.

      Aber man muss kein gewohnheitsmäßiger Verbrecher sein, um an solche Autos heranzukommen. Ein ordentlich versteuertes Durchschnittseinkommen plus "Hotel Mama", gepaart mit einer teilweise absurden Rabattpolitik der Autohändler gerade bei ihren aufgemotzten Spezialmodellen, kann schon gut ausreichen.



      Und da ist das "Autoland" tatsächlich mal zu Recht auf der Anklagebank: Die Hersteller halten sich ihre High-Performance-Schmieden aus Prestigegründen, nicht weil sie damit wirklich Geld verdienen. Deshalb werden deren Produkte regelrecht unters Volk geschmissen, das sie seinerseits als reine Renommierhobel (bis hin zu eben jenen Ego-Rennen) missbraucht. Wären solche Boliden durchweg einfach nur als "unsinnig und hässlich" verrufen, hätten sie nicht mehr lange eine Chance, im Straßenbild so eine Rolle zu spielen.

      • @Normalo:

        Ja klar, das Auto kosten z.B. 100.000 €, dann 20% Rabatt sind noch 80.000€. Kann sich wirklich jeder leisten.

        • @Alberta Cuon:

          Das Auto wird natürlich nur geleast, und die Leasingrate kann viel stärker rabattiert werden, indem man den Restwert am Ende der Leasingzeit entsprechend hoch ansetzt. Das kostet dann monatlich kaum mehr, als der stolze Umherfahrer an Miete und Essen spart, weil er noch bei den Eltern wohnt.

    • @Alberta Cuon:

      Woher weißt du, dass diese Wagen nicht geliehen waren/sind?

      • @Matt Olie:

        Auch geliehen kosten solche Fahrzeuge ein paar hundert Euro am Tag, für ein Hilfsarbeitergehalt unmöglich zu stemmen. Und die haben das bestimmt nicht das erste mal gemacht, also ein paar Tausend Euro im Monat.

    • @Alberta Cuon:

      Das ist nicht nur ein Verdacht. Einer der beiden sass schon wegen Kokainhandels im zig-tausend Euro Bereich hinter Gittern.

  • Das bei den vielen Einträgen kein dauerhafter Führerscheinentzug erfolgt ist fragwürdig, da sollte man sich vielleicht mal an schweizer Regelungen orientieren, da hätten solche unbelehrbaren Raser schon Haftstrafen verbüßt und hätten niemanden mehr gefährden können.



    Was wir auch benötigen ist die unbedingte Halterhaftung, wenn der Fahrer nicht zu greifen ist, damit dann nicht irgendwelche Verwandte die Schuld auf sich nehmen oder mit Mietwagen gerast wird.



    Weiterhin sollte auch beim Fahrzeugerwerb immer auch eine gültige Fahrerlaubnis vorzulegen sein, damit nicht Raserfahrzeuge auf die Oma oder Strohleute angemeldet werden. Auch müssen die Versicherungsprämien angepasst werden, damit der normale Haftpflichtversicherte und am Ende der Steuerzahler nicht für Verbrecher mit haftet, denn nach einer Verurteilung wird kaum noch was zu holen sein.

    • @Axel Schäfer:

      Oma und Opa haben ja hierzulande noch selbst dann einen Führerschein, wenn sie schon bettlägrig im Pflegeheim sind (wegen Datenschutz und Vermeidung von Altersdiskriminierung). Was soll da das Vorlegen einer gültigen Fahrerlaubnis bringen?

      • @FriedrichHecker:

        Einsatz von Strohleuten vermeiden, damit gerade im Privatbereich Halter und Fahrer möglichst identisch sind und wir nicht von notorischen Rasern verarscht werden, denn letztlich tragen Steuerzahler und Versicherungsnehmer meist die Kosten, weil die Schäden die Vermögenswerte übersteigen oder die Raser nicht richtig zur Rechenschaft gezogen werden.