Widerrufene Zusagen für Afghan:innen: Abgelehnt und ausgeliefert
Deutschland wollte Demokrat:innen vor den Taliban schützen – und ließ sie hängen. Ein Ex-Richter und seine Familie müssen um ihr Leben fürchten.
Bevor Mohammad Anwar Hashimi leise über den schlimmsten Tag seines Lebens spricht, hebt er im Videocall sein Hemd und zeigt die Narben an Bauch und Bein. Er und seine Kollegen waren im November 2019 in einen Hinterhalt der Taliban geraten. Ein Kollege starb, Hashimi überlebte schwer verletzt. Doch es ist nicht der Angriff, der ihn nachts wach hält. Es ist der Anruf seiner ältesten Tochter vor einigen Wochen.
Als sie anruft, sitzt Hashimi in seinem Zimmer in einem Safe House irgendwo in Kabul. Seine Tochter ist 19 Jahre und ruft aus Pakistan an. „Papa, sie sagen, wir wurden abgelehnt“, sagt sie unter Tränen. „Wir wurden alle abgelehnt!“
Hashimi öffnet sein E-Mail-Postfach. Auch er hat sie erhalten: die Nachricht der GIZ mit Betreff „Beendigung des Aufnahmeverfahrens“. Die GIZ, also die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit, ist im Auftrag der Bundesregierung für die Koordinierung der Aufnahmeprogramme für afghanische Staatsbürger:innen zuständig. In der E-Mail heißt es, dass die Bundesregierung nach erneuter Prüfung entschieden habe, dass die Grundlage für die Aufnahmezusage für Hashimi und seine Familie nicht länger bestehe.
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Wenige Monate zuvor war der siebenköpfigen Familie eine Aufnahme nach Paragraf 22 des Aufenthaltsgesetzes zugesichert worden. „In meinem Kopf vermischten sich die Worte meiner verzweifelten Tochter und die Worte des Taliban, der mir mit der Entführung meiner Familie gedroht hatte“, sagt Hashimi. An jenem Abend habe er, sagt er, das erste Mal seit langem wieder geweint.
Hashimi arbeitete bis zur Machtübernahme der Taliban im Jahr 2021 als Richter in einer der gefährlichsten Regionen der Provinz Paktia im Süden Afghanistans. Aus Paktia stammt auch Sirajuddin Haqqani, Anführer des berüchtigten Haqqani-Netzwerks, eines Taliban-Zweigs, der heute großen Einfluss im ganzen Land hat und zentrale Behörden wie das Innenministerium kontrolliert.
Als Richter verhandelte Hashimi zahlreiche Fälle, darunter auch Mord- und Scheidungsprozesse. Einer dieser Fälle wurde ihm schließlich zum Verhängnis: Im Jahr 2019 sprach er einer Frau die Trennung von ihrem gewalttätigen Ehemann zu. Nach Ideologie der Taliban und vieler islamischer Gelehrter ist eine solche Entscheidung nicht zulässig.
Aufnahmezusage nach vier Jahren Todesangst
Mit der Machtübernahme der Taliban im Jahr 2021 sah Hashimi sich gezwungen, die Region zu verlassen. Der Druck der Taliban auf ihn wurde immer größer, er fürchtete, verhaftet zu werden. Auch der inzwischen den Taliban beigetretene Ex-Ehemann der Frau bedrohte Hashimi im März 2023 in einer WhatsApp-Nachricht: „Wenn ich dich erwische, bist du erledigt – deine Frau und deine Tochter nehme ich mir.“ Da, wo Hashimi gearbeitet hat, kommt es vor, dass Menschen aus Rache getötet, Frauen und Töchter zwangsverheiratet werden.
Nach vier Jahren auf der Flucht und in ständiger Todesangst erhalten Hashimi und seine Familie im Frühjahr 2025 schließlich eine Aufnahmezusage für Deutschland. Es gelingt ihm, seine Familie nach Pakistan in Sicherheit zu bringen. Bei der deutschen Botschaft in Islamabad reichen sie alle erforderlichen Unterlagen ein. „Wir glaubten, der deutsche Staat würde uns beschützen“, sagt Hashimi. Doch diese Hoffnung erwies sich als trügerisch.
Am 3. September 2025 wird Hashimi in seiner Unterkunft in Islamabad zusammen mit anderen Bewohner*innen von pakistanischen Polizisten festgenommen. Kurz darauf wird er nach Afghanistan abgeschoben. Als er seine Familie schließlich telefonisch erreicht, sagt eine seiner Töchter etwas, das ihn bis heute berührt: „Papa! Ich gebe der Polizei meine Puppe, damit sie dich wieder freilassen!“
2021 übernahmen die radikal-islamistischen Taliban die Macht in Afghanistan. Zehntausende Menschen, die für die Bundeswehr gearbeitet oder sich für Menschenrechte engagiert hatten, mussten fürchten, verfolgt zu werden. Die damalige Bundesregierung versprach, gefährdete Personen aufzunehmen. Bislang kamen nach Angaben des Auswärtigen Amtes 36.000 Afghan:innen nach Deutschland, die meisten von ihnen direkt nach der Machtergreifung der Taliban. Doch die seit Mai 2025 amtierende Bundesregierung beendete die Aufnahmeprogramme. Rund 2.300 Menschen mit einer Aufnahmezusage aus Deutschland warteten damals noch auf ihr Visum. Knapp 1000 von ihnen sind inzwischen in Deutschland, viele davon nur, weil sie erfolgreich auf die Einhaltung des Aufnahmeversprechens geklagt hatten.
Bundesverwaltungsgericht als letzte Chance
Auch Hashimi hatte geklagt. Er hatte im Frühjahr 2025 über die sogenannte Menschenrechtsliste eine Zusage erhalten, doch seit einigen Monaten ist klar: Für Personen aus der afghanischen Zivilgesellschaft, wie ehemalige Richter und Staatsanwälte, Journalist*innen oder Frauenrechtsaktivist*innen, soll es keine Einreiseerlaubnisse mehr geben. 640 betroffene Personen sollen es sein. Gerichte kamen in diesen Fällen zu dem Schluss, dass die Zusage nicht zwingend rechtsverbindlich sei und die Aufnahme im politischen Ermessen der Verantwortlichen läge.
Das Verwaltungsgericht Berlin entschied im Januar, dass die Bundesregierung die Visumanträge von Hashimi und seiner Familie erneut prüfen und dabei die Rechtsauffassung des Gerichts berücksichtigen soll. Vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg unterlag er jedoch. Seine letzte Chance ist nun das Bundesverwaltungsgericht. Viel Hoffnung habe er nicht, sagt Hashimi.
Mohammad Anwar Hashimi, ehemaliger Richter aus Afghanistan
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hatte nach einer ähnlich lautenden Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts entschieden, dass „kein politisches Interesse zur Aufnahme“ mehr bestehe. Betroffenen Antragsteller:innen bot man Geld als Entschädigung an.
Hashimi erinnert sich an den Moment, als eine seiner Töchter ihn fragte: „Papa, was heißt ‚politisches Interesse‘?“ Er sagt, er habe seine Tränen heruntergeschluckt und ihr gesagt: „Geh spielen, mein Kind.“ Es sei eine grausame Formel, sagt Hashimi. Eine Formel, die über Leben und Tod entscheide.
Die Schutzunterkunft, in der Hashimi untergebracht wurde, ist seit Januar unter Kontrolle der Taliban. Hashimis sagt, seitdem seien mehrere queere Personen, die dort gelebt hatten, verschwunden. Über ihren Verbleib wisse er nichts.
Inzwischen musste Hashimi auch das Safe House in Kabul verlassen. Er sagt, dass ihm seine Gespräche mit Journalist*innen über seine Abschiebung und die Bedingungen in der Unterkunft zum Verhängnis geworden seien. Derzeit verstecke er sich bei Verwandten. Seine Frau und die Kinder warten in Pakistan weiterhin auf ihre Abschiebung nach Afghanistan. Das finanzielle Unterstützungsangebot, das ihm und seiner Familie zuvor gemacht worden war, gilt nicht mehr. Am 31. März verstrich auch für andere Afghan*innen mit Aufnahmezusage diese Frist.
„Die Geschichte wird das nicht vergessen“, sagt Hashimi. „Deutschland hat uns aus unseren Verstecken geholt, uns sichtbar gemacht und uns dann mit vollem Wissen denen ausgeliefert, die unser Blut wollen.“
Auf die Frage nach dem schlimmsten vorstellbaren Szenario schweigt er lange. Schließlich sagt er: „Es gibt nur zwei Möglichkeiten – entweder wir werden vor den Augen unserer Kinder von den Taliban hingerichtet oder wir versuchen, über die Berge und das Meer illegal an einen sicheren Ort zu gelangen.“
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