EVP-Abgeordnete zu „Nur Ja heißt Ja“: „Ich bin dafür, das einzuführen“
Ginge in Deutschland ein „Nur Ja heißt Ja“? EVP-Abgeordnete Verena Mertens ist einer Reform des Sexualstrafrechts aufgeschlossen – unter Bedingungen.
taz: Frau Mertens, Liberal-Konservative und Christdemokrat:innen der EVP-Fraktion wie Sie haben im Europäischen Parlament mehrheitlich für „Nur Ja heißt Ja“ gestimmt. In Deutschland ist die Stimmung eine andere.
Verena Mertens: Ich freue mich, dass das zumindest auf EU-Ebene beschlossen ist. In rund einem Drittel der europäischen Mitgliedsstaaten gibt es keine konsensbasierte Definition von Vergewaltigung, das muss sich ändern. Die Arbeit mit den anderen Fraktionen war allerdings sehr schwierig. So etwas hat das Vertrauen belastet.
taz: Bei den linken Fraktionen im Europaparlament galt wiederum die EVP als schwierig.
Mertens: Es waren einzelne Formulierungen in dem Text geplant, die fand ich zu weitgehend. Nach einem Meeting hieß es dann aber: „Die EVP ist gegen den einwilligungsbasierten Tatbestand.“ Darüber kann ich mich nur wundern. Der Kern, dass fehlender Widerstand keine Einwilligung sein kann, ist für mich glasklar und selbstverständlich und zu keinem Zeitpunkt infrage gestellt worden. Es geht um eine Vereinheitlichung der Strafgesetze in Europa und ich bin fest davon überzeugt, dass das der richtige Weg ist.
„Nein heißt Nein“Seit 2016 gilt in Deutschland die widerspruchsbasierte „Nein heißt Nein“-Regelung im Sexualstrafrecht. Seitdem müssen Vergewaltigungsopfer nicht mehr beweisen, dass sie körperlich Widerstand geleistet haben. Sexuelle Handlungen sind dann strafbar, wenn sie „gegen den erkennbaren Willen“ einer Person erfolgen.
„Nur Ja heißt Ja“Verbände für Frauenrechte und sexuelle Selbstbestimmung sowie die Fraktionen der SPD, der Grünen und der Linken fordern, dass statt „Nein heißt Nein“ zukünftig „Nur Ja heißt Ja“ gelten soll. Fehlende Ablehnung soll so nicht weiterhin als Zustimmung gewertet werden können. Lediglich eine ausdrückliche Zustimmung soll gelten, die sowohl verbal als auch non-verbal erfolgen kann.
Zahlen und FaktenIm Jahr 2024 wurden in Deutschland laut Polizeiangaben 13.320 Fälle von Vergewaltigungen, sexuellen Nötigungen und besonders schweren sexuellen Übergriffe erfasst. Schätzungsweise einer von 15 angezeigten Fällen endet mit einer Verurteilung. Darüberhinaus geht das BKA von einem riesigen Dunkelfeld aus. Demnach wurden im Jahr 2023 nur rund 6 Prozent der Fälle von sexuellem Missbrauch und Vergewaltigung angezeigt. 94 Prozent der Fälle wurden demnach nicht gemeldet.
taz: Und der Beschluss macht Ihnen Hoffnung, dass das bald europaweit gelten wird?
Mertens: Mit dem Initiativbericht wird die Kommission erst mal aufgefordert, tätig zu werden. Eine bindende Richtlinie ist es nicht. Und ob es eine solche geben wird, ist in der Tat fraglich. Das Strafrecht ist absolut nationale Zuständigkeit. Nur grenzüberschreitende Straftaten – wie sexuelle Ausbeutung, Menschenhandel, Drogen – dürfen durch die EU geregelt werden. Sexualdelikte sind üblicherweise keine grenzüberschreitenden Delikte, sondern ortsgebunden. Es gibt zwar Befürworter, die sagen, sexualisierte Gewalt sei auch Ausbeutung. Und das kann es auch sein, im Wortsinn, aber nicht im Rechtssinn.
taz: Sie glauben also eigentlich nicht, dass die EU überhaupt zuständig ist?
Mertens: Ich helfe mir damit, dass ich sage, das ist eine Straftat, die so schwerwiegend und schlimm ist, dass wir in Europa eine einheitliche Regelung haben sollten, dass es sinnvoll ist, wenn Täter in Italien, in Portugal und in Bulgarien gleich bestraft werden. Wenn die Europäische Union das nicht regeln kann, könnte es zumindest ein wichtiges politisches Signal an Mitgliedsstaaten, Gesellschaften und Regierungen sein, umzudenken. In Deutschland sind unser Strafrecht und insbesondere die Rechtsauslegung durch unsere Gerichte heute schon sehr nah an dem, was in dem europäischen Initiativbericht gefordert wird.
taz: Moment. Aber in Deutschland gilt doch die Widerspruchsregelung, also „Nein heißt Nein“. Das Europäische Parlament fordert mit „Nur Ja heißt Ja“ also eine einwilligungsbasierte Definition von Vergewaltigung. Das ist doch etwas anderes.
Mertens: Ich sehe es dennoch so, dass mit „Nein heißt Nein“ in Deutschland die Einwilligung vorausgesetzt wird. Denn nehmen Sie an, wir haben zum Beispiel einen Fall wie Pelicot in Deutschland: Wenn jemand ohnmächtig ist oder betäubt, kann die Person nicht einwilligen, und dann liegt auch keine Einwilligung vor. Das ist schon heute im Gesetz geregelt.
taz: Anwält:innen von Betroffenen argumentieren aber, dass mit der aktuellen Regelung in Deutschland kaum Taten verurteilt werden, wenn das Opfer beispielsweise eine Schockstarre erlebt, also die Ablehnung nicht erkennbar ist. Die Verurteilungsraten sind in einem sehr, sehr niedrigen Bereich. Was spricht denn dann dagegen, auch in Deutschland „Nur Ja heißt Ja“ einzuführen?
Mertens: Nichts. Ich bin dafür, das einzuführen. Doch auch bei einer „Nur Ja heißt Ja“-Regelung wird die Beweisproblematik bleiben, die wir jetzt in anderer Form bereits bei „Nein heißt Nein“ haben. Bei beiden Modellen muss erkennbar sein, dass jemand eine sexuelle Handlung will oder nicht. Sicher ist, es darf keine Beweislastumkehr geben. Es ist es ein verfassungsrechtlicher Grundsatz in Deutschland, dass man einem Straftäter seine Straftat nachweisen muss und nicht er beweisen muss, dass er das nicht getan hat. Es braucht also andere Wege und da finde ich, müssen wir vor allem auch Frauen ermutigen.
taz: Was meinen Sie?
Mertens: Zu der von Ihnen angesprochenen Schockstarre will ich sagen, es gibt die psychologisch begründete Schockstarre, aber die ist extrem selten. Wenn von rund 70 Prozent der Frauen gesprochen wird, die eine solche Schockstarre erleben, dann ist meine Erfahrung als ehemalige Polizistin und auch Selbstverteidigungstrainerin eher, dass sich viele Frauen „nicht trauen“. Man kann auch üben, dass man nicht in diese Schockstarre fällt. Ich sage nicht, die Frauen haben die Verantwortung, dass sie das üben müssen. Ich sage nur: Wenn wir Delikte und Übergriffe verhindern wollen, dann dürfen wir nicht immer nur über Frauen als Opfer denken. Wir müssen auch Frauen stark machen und sagen „Ihr könnt lernen, Nein zu sagen“. Und wir müssen Frauen dazu ermutigen, Sexualstraftaten öfter anzuzeigen.
taz: Sie sagen, Sie sind dafür, „Ja heißt Ja“ einzuführen. Die Grünen-Fraktion hat kürzlich erst einen Gesetzentwurf dazu im Bundestag eingebracht. Würden Sie auch da mitgehen?
Mertens: Ich habe den Antrag gelesen und könnte mir durchaus eine solche Regelung vorstellen – unter gewissen Bedingungen. Man müsste sehr sorgfältig schauen, dass diese Beweislastumkehr ausdrücklich nicht erfolgt. Das ist unser verfassungsrechtlicher Grundsatz. Zweitens muss sehr deutlich gemacht werden, dass auch konkludentes Verhalten, also Blicke und Signale ohne Worte, als Zustimmung gelten können. So ist das eben im echten Leben bei sexuellen Kontakten, dass Einverständnis nicht immer durch Worte signalisiert wird. Und drittens sollten wir sehr genau schauen, dass die Formulierung eindeutig und rechtssicher ist, ob man das nun Zustimmung oder Einwilligung nennt. Das ist eine technische Frage, die man lösen kann. Wenn wir diese drei Dinge beachten, dann sollten wir das umsetzen und angehen.
taz: Wie sieht die Bereitschaft dazu in ihrer eigenen Partei, der CDU, aus?
Mertens: Ich glaube, das ist gemischt. Ich setze mich auch innerhalb der CDU dafür ein, dass wir bei dem Thema auf einer sachlichen Ebene bleiben. Also, was ist hier eine juristisch sinnvolle Sache? Und da kann man, glaube ich, zu einem guten Ergebnis auch mit einer Regelung kommen.
taz: Der „Nur Ja heißt Ja“-Gesetzentwurf der Grünen fordert auch einen Straftatbestand der fahrlässigen Vergewaltigung. Dabei geht es um die Frage, ob der Tatverdächtige fahrlässig verkannt hat, dass keine Einwilligung vorliegt.
Mertens: Ja, bei diesem Teil kann ich nicht mitgehen. Es würde bedeuten, dass ein Richter beurteilen müsste, ob ein Täter nach seinen subjektiven Fähigkeiten die fehlende Zustimmung hätte erkennen können. Nicht, ob er es erkannt hat. Und das ist sehr, sehr schwierig. Wie soll ein Richter später in einer Aussage-gegen-Aussage-Konstellation entscheiden, ob ein Täter in der konkreten Situation etwas hätte wissen können? Vor allem geht es dabei nicht um die eindeutigen Fälle, die sind sowieso klar. Es geht um die schwierigen Fälle. Wenn Sie an Situationen denken wie Partyabsturz, spätere Reue, auch nonverbales Geschehen oder Racheanzeigen. Das wäre mir dann nicht verhältnismäßig genug und würde für mich zu sehr in die Nähe einer Beweislastumkehr kommen.
taz: Und abgesehen vom Strafrecht, was wären sinnvolle Maßnahmen, um Frauen vor Gewalt zu schützen?
Mertens: Natürlich sind Themen wie Opferschutz, psychologische, traumabasierte Betreuung von Opfern und Schulungen von Polizisten sehr wichtig. Außerdem müssen Sexualstraftäter selbstverständlich hart bestraft werden. Trotzdem wird es immer noch Menschen geben, die Sexualstraftaten begehen. Wir müssen deshalb gleichzeitig die Frauen stärken.
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