Kritik an Reiches Heizungsgesetz-Reform: Klimaschädlich – und teuer für Mieter
Wirtschaftsministerin Reiches Heizungsgesetz-Reform begrabe Klimaziele im Gebäudesektor, so Umweltschützer. Mieter müssten für Biomethan mehr zahlen.
Umweltschützer haben Wirtschaftsministerin Katherina Reiches (CDU) Vorlage für eine Reform des Heizungsgesetzes scharf kritisiert. „Der Referentenentwurf begräbt die Klimaziele im Gebäudesektor“, sagt Mira Jäger, Energieexpertin von Greenpeace, der taz am Mittwoch. Zudem blende er „erhebliche wirtschaftliche Risiken für Verbraucher:innen aus“, so der WWF Deutschland. Der Bund für Umwelt und Naturschutz sieht ihn als „klimapolitische Bankrotterklärung“.
Der Entwurf würde vor allem die Vorgabe aus dem aktuellen Gesetz streichen, dass bei neuen Heizungen in der Regel mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien eingesetzt werden müssen. Diese Klausel können meist nur Wärmepumpen erfüllen. Die nun weiterhin erlaubten Öl- und Gasheizungen müssen aber ab Januar 2029 mindestens 10 Prozent der Wärme mit klimafreundlicheren Brennstoffen wie Biomethan, Bioöl oder Wasserstoff etwa aus Ökostrom erzeugen. Ab 2030 soll der Anteil mindestens 15 Prozent, ab 2035 mindestens 30 Prozent und ab 2040 mindestens 60 Prozent betragen.
Selbst wenn man wie Reiches Ministerium „Bio“-Brennstoffe aus Pflanzen für „kohlendioxidneutral“ hält, könnte also auch ab 2040 zu 40 Prozent mit klimaschädlichen, fossilen Energieträgern wie Erdgas geheizt werden. Dabei hat Deutschland sich das Ziel gesetzt, ab 2045 klimaneutral zu wirtschaften. Dieses Datum verschweigt der Referentenentwurf, bekräftigt aber, die Klimaschutzziele würden gelten. Ein klimaneutraler Gebäudebestand bleibe ein leeres Versprechen, „wenn die Bundesregierung gleichzeitig die Leitplanken entfernt“, sagte dazu Jörg-Andreas Krüger, Präsident des Naturschutzbunds (Nabu).
Für die Umweltverbände ist aber nicht die Lösung, 100 Prozent „Bio“-Brennstoffe vorzuschreiben. Denn Greenpeace-Expertin Jäger betont: „Diese Brennstoffe sind nicht klimaneutral.“ Zum Beispiel die Umwandlung des Grundstoffes Biogas in Biomethan, das in Gasnetze eingespeist werden kann, koste Energie. Biogas wird meist aus Mais gewonnen, dessen Anbau laut Nabu ebenfalls beträchtliche Emissionen verursacht. Jäger ergänzt, dass klimaschädliches Methan bei Transporten ungenutzt in die Atmosphäre entweiche.
Zu wenig Äcker für Energiepflanzen
Die Umweltschützer sehen ebenfalls Risiken für die Biodiversität, wenn immer mehr Raps und Mais für die Energiegewinnung angebaut werden. „Wir haben auch gar nicht die Flächen, um das alles zu produzieren, ohne dann in krasse Konkurrenz auf den Flächen zum Beispiel zur Nahrungsmittelproduktion zu kommen“, so die Greenpeace-Mitarbeiterin.
WWF
„Wer heute auf Biomethan setzt, weil das Gesetz es als sichere Option verkauft, kann morgen in einer Kostenfalle sitzen – als Eigentümer:in genauso wie als Mieter:in“, warnt der WWF. „Der Entwurf verschweigt systematisch, was steigende Biomethanpreise und mangelnde Verfügbarkeit für Millionen Haushalte bedeuten.“
Schon heute ist Biomethan teuer: Nach Berechnungen des Vergleichsportals Verivox kosten Tarife mit mindestens 10 Prozent Biogasanteil derzeit rund 1,05 Cent je Kilowattstunde mehr als Erdgas. Für eine Familie im Einfamilienhaus mit einem Gasverbrauch von 20.000 Kilowattstunden fielen Mehrkosten von rund 210 Euro pro Jahr an. Das entspreche einem Aufschlag von rund 10 Prozent auf die heutigen Gaskosten. Wenn der Bioanteil wie von Reiche geplant noch höher ist, würde er wohl noch teurer.
Der Entwurf sieht zwar vor, dass die Vermieter die Mehrkosten der Biogas-Beimischung je zur Hälfte tragen. Aber in der Erläuterung steht, dass diese Verteilung „nur bis zu einem Anteil des biogenen Brennstoffs von maximal 30 Prozent am insgesamt verbrauchten Brennstoff greift“. Wenn dann ab 2040 mindestens 60 Prozent Biobrennstoff beigemischt werden muss, zahlt der Mieter also mehr als die Hälfte.
Greenpeace: Wärmepumpe langfristig günstiger
Auch deshalb plädiert Jäger weiter dafür, Wärmepumpen zu bevorzugen. Diese seien zwar teurer in der Anschaffung, aber durch die niedrigeren Verbrauchskosten am Ende doch günstiger.
Das Wirtschaftsministerium zeigt sich von der Kritik unbeeindruckt. Sein Entwurf sorge dafür, „dass die Mieter vor überhöhten Nebenkosten infolge des Einbaus einer unwirtschaftlichen Heizung geschützt sind“, schreibt es in dem Entwurf. Das „Heizungsgesetz“ der Ampelkoalition habe „zu Konflikten geführt“ und sich als „zu komplex und wenig praktikabel“ erwiesen.
Der Entwurf wird nun im Kabinett abgestimmt und geht dann ins Parlament.
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