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Beschluss des KabinettsSchwarz-Rot bringt klimaschädliche Heizungsreform auf den Weg

Die Ampel-Regierung hatte die klimafreundliche Wärmewende angestoßen. Ihre Nachfolgerin, die schwarz-rote Koalition, will sie zurückdrehen. Dafür hagelt es Kritik.

Protest heute von Greenpeace gegen das neue, rückständige Heizungsgesetz Foto: Frank Ossenbrink/imago

dpa/taz | Das umstrittene „Heizungsgesetz“ für eine klimafreundliche Wärmeversorgung soll bald Geschichte sein – die schwarz-rote Koalition will Kernpunkte der von der früheren Ampel-Regierung beschlossenen Regelungen kippen. Auch der Name ist neu: Aus dem Gebäudeenergiegesetz wird das Gebäudemodernisierungsgesetz. Die Pläne sind schon länger bekannt, aber jetzt hat das Kabinett einen Gesetzentwurf beschlossen. Mit diesem befasst sich nun der Bundestag.

„Der Eigentümer hat wieder Entscheidungsfreiheit, welche Heizungsoption er wählen möchte“, heißt es im Gesetzentwurf. Bauministerin Verena Hubertz (SPD) sagte, das Kapitel des alten Heizungsgesetzes werde abgeschlossen. Es habe viele Menschen verunsichert. Hubertz hatte das bestehende Gesetz in der Ampel-Regierung federführend mitverhandelt.

Der Kern des bestehenden und vor allem vom früheren Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) vorangetriebenen Gesetzes soll wegfallen: Das sieht vor, dass jede neu eingebaute Heizung mit 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden soll – neue Öl- und Gasheizungen sind damit nicht möglich. Das gilt seit Inkrafttreten der Regelung 2024 zunächst für Neubauten in einem Neubaugebiet. Für bestehende Gebäude gibt es im bestehenden Gesetz umfassende Übergangsfristen. Funktionierende Heizungen können weiter betrieben werden, auch wenn sie fossil betrieben sind.

Habecks Nachfolgerin Reiche sah einen „Zwang zur Wärmepumpe“. Das bisherige Gesetz führt die Wärmepumpe allerdings nur als eine von mehreren Optionen. Wegfallen soll auch ein Paragraf, der schon vor der Ampel galt. Dabei geht es um eine Regelung zur Beschränkung der Betriebszeit von alten Heizkesseln.

Kabinett beschließt die umstrittene „Bio-Treppe“

Die Bundesregierung will nun neben der Wärmepumpe, einem Fernwärmeanschluss, hybriden Heizungsmodellen und einer Biomasseheizung weiterhin auch neue Gas- und Ölheizungen zulasseneingebaut werden können – Voraussetzung ist, dass diese ab 1. Januar 2029 einen zunehmenden Anteil CO2-neutraler Brennstoffe wie Biomethan nutzen. Dies soll den Übergang zum klimafreundlichen Heizen ebnen. „Wer weiterhin mit Gas oder Öl heizen möchte, mischt ab 2029 einen verbindlichen Bioanteil bei“, heißt es im Gesetzentwurf.

Geplant ist eine „Bio-Treppe“: Ab Januar 2029 sollen mindestens 10 Prozent klimafreundliche Brennstoffe genutzt werden, ab Januar 2030 mindestens 15 Prozent, ab Januar 2035 mindestens 30 Prozent und ab Januar 2040 mindestens 60 Prozent.

Für bestehende Heizungen soll von 2028 an eine „Grüngasquote“ eingeführt werden. Diese soll 2028 in Höhe von bis zu einem Prozent starten. Eine Regelung, wonach bisher ab 2045 Heizkessel nicht mehr mit fossilen Brennstoffen betrieben werden dürfen, entfällt.

Widerspruch zur Klimaneutralität 2045

Deutschland hat sich allerdings gesetzlich dazu verpflichtet, ab 2045 klimaneutral zu wirtschaften. Das bedeutet, dass dann keine zusätzlichen Treibhausgase in die Atmosphäre geblasen werden dürfen, wie sie durch die Nutzung fossiler Energieträger wie Öl und Gas entstehen.

Kli­ma­schüt­ze­r*in­nen kritisieren die Heizungsreformpläne wegen des Widerspruches zum geltenden Klimaschutzgesetz. „Dieser Gesetzentwurf ist eine Absage an die deutschen Klimaziele. Öl- und Gas-Heizungen auch nach 2045 einzubauen, aber im gleichen Jahr klimaneutral sein zu wollen, ist mit keiner Mathematik dieser Welt machbar“, sagte Luisa Neubauer von Fridays for Future. „Alle Augen richten sich nun auf die SPD. Carsten Schneider hat richtigerweise mit seiner Absage an den fossil-ideologischen Entwurf vorgelegt. Nun gilt es, diese Pläne langfristig zu stoppen und sicherzustellen, dass der nächste Entwurf Klimaziele statt Konzernprofite schützt.“

Laut dem Bundesverband Erneuerbare Energie erfüllen die Regierungspläne auch europäische Vorgaben nicht. Die EU-Gebäuderichtlinie schreibe vor, dass die Mitgliedstaaten Maßnahmen ergreifen müssen, um den gesamten Gebäudebestand 2050 zu 100 Prozent klimaneutral mit Wärme zu versorgen. Die „Bio-Treppe“ sehe bis 2040 aber nur einen Anteil von 60 Prozent Erneuerbaren in neu installierten Heizungen vor. Das sei nicht ambitioniert genug.

Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der Deutschen Umwelthilfe, sagte, die Reform sei „klimapolitisch katastrophal“. Mitten in der Energiekrise sollten fossile Heizungen ein Comeback feiern, das bis weit über 2045 hinaus reichen solle. „Damit werden Haushalte den unkontrollierten Preisschocks von Öl und Gas weiter ausgesetzt.“

Umstritten ist auch, ob die Bundesregierung Mie­te­r*in­nen genug schützt. Das Problem: Gasheizungen sind beim Einbau billiger, im Betrieb aber absehbar viel teurer als Wärmepumpen. Erlaubt man den Einbau der fossilen Option weiter, könnten Ver­mie­te­r*in­nen davon Gebrauch machen – denn sie tragen die höheren Betriebskosten ja nicht.

Zu hohen Betriebskosten trägt auch die Bio-Treppe bei. „Erneuerbare Gase stehen nicht in einer Größenordnung zur Verfügung, um den zukünftigen Gasbedarf aus dem Gebäudesektor zu decken“, heißt es beim Umweltinstitut München. Sie seien in der Herstellung ineffizient und deshalb teuer.

Die schwarz-rote Koalition hatte sich deshalb auf eine Kostenbremse für Mieter geeinigt. Vereinbart wurde, dass Kostenrisiken für Netzentgelte, CO2-Preis und Biogas zwischen Mietern und Vermietern aufgeteilt werden. Der Mieterbund begrüßte die Pläne der Koalition. Was die Kostenbremse allerdings nicht umfasst, sind die Kosten für Öl und Gas selbst. Vor hohen Kosten wie in der aktuellen Energiekrise schützen die Regierungspläne Mie­te­r*in­nen also weiter nicht.

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