piwik no script img

Beschluss des EU-ParlamentsViele Gentechnik-Lebensmittel bald ohne Kennzeichnung

Zahlreiche Gentechnik-Pflanzen müssen künftig nicht mehr erkennbar gemacht werden. Risikotests fallen weg. Das beschloss das EU-Parlament endgültig.

Ab 2028 muss auf konventionellen Lebensmitteln in der EU nicht mehr stehen, ob sie bestimmte Pflanzen der neuen Gentechnik enthalten. Solche Pflanzen sollen auch nicht mehr auf Gesundheits- und Umweltrisiken geprüft werden. Das hat das EU-Parlament in Straßburg am Mittwoch endgültig beschlossen. Dabei lehnte es Änderungsanträge ab, die die Möglichkeit der Patentierung von Pflanzen eingeschränkt hätten.

Die gelockerten Regeln sollen der Gentechnik zum Durchbruch verhelfen. Die EU lässt zwar schon lange zahlreiche Gentech-Pflanzen zum Import zu, eine Mais-Sorte auch zum Anbau, aber diese werden fast nur als Futtermittel benutzt. Denn die Verbraucher haben sie in Umfragen mehrheitlich abgelehnt.

Die Befürworter versprechen sich von der Technik zum Beispiel mehr Getreide, das besser mit der Klimakrise klarkommt. Möglich seien auch Innovationen wie allergenfreie Erdnüsse oder Mais, der dank kürzerer Halme bei Wind nicht so leicht umknickt.

Umweltschützer bezweifeln solche Versprechen und kritisieren, dass die Verbraucher sich ohne Kennzeichnung nicht mehr gegen Gentechnik-Pflanzen entscheiden könnten. Außerdem könnten Saatgutkonzerne ihre Macht ausweiten, wenn Gentech-Pflanzen patentierbar sind. Kritiker befürchten zudem steigende Lebensmittelpreise. Patentiertes Saatgut dürfen Züchter nur mit Erlaubnis der Schutzrechteinhaber weiterentwickeln. Das könnte den Züchtungsfortschritt hemmen, sodass Pflanzen langsamer an den Klimawandel angepasst werden. Gegner warnen, viele dieser Patente würden sogar konventionelle Sorten erfassen.

Patentierbarkeit nicht eingeschränkt

Doch die Abgeordneten lehnten sogar einen vergleichsweise gemäßigten Antrag ab, wonach zumindest Pflanzen nicht patentiert werden dürfen, die aus konventioneller Züchtung stammen oder stammen könnten. Stattdessen sieht die neue Verordnung einen Verhaltenskodex für eine faire Lizenzerteilung und mehr Rechtssicherheit für Züchter vor, der aber nur freiwillig ist.

Damit kamen die Parlamentarier Forderungen der Chemieindustrie nach, die Patente für nötig erachtet, damit sie die Entwicklung neuer Pflanzen finanzieren kann. Allerdings gibt es in Europa bereits ein Sortenschutzrecht mit Lizenzgebühren, das aber anders als das Patentrecht Ausnahmen für Züchter vorsieht.

Die Kennzeichnungs- und Risikoprüfungspflicht soll dem Beschluss zufolge für alle Gentech-Pflanzen der „Kategorie 1“ fallen. Diese werden durch Methoden wie die Genschere Crispr erzeugt und könnten theoretisch auch auf natürliche Weise oder durch herkömmliche Züchtung entstehen. Das Erbgut darf an höchstens 20 Stellen gezielt verändert worden sein.

Lediglich Saatgut soll noch speziell deklariert werden. Für Pflanzen, die dank Gentechnik resistent gegen Unkrautvernichtungsmittel oder giftig für Insekten sind, sollen weiter die alten, strengeren Regeln der „Kategorie 2“ gelten. Diese Ausnahme begründet die EU mit dem höheren Pestizideinsatz bei solchen Pflanzen beziehungsweise Schäden für nützliche Insekten wie Bestäuber.

In der Biolandwirtschaft wären weiterhin alle Gentechnik-Pflanzen verboten. Technisch unvermeidbare Verunreinigungen von Ökolebensmitteln sollen aber nicht zur Aberkennung des Biosiegels führen.

Vergeblicher Appell des Bauernverbands

Noch wenige Stunden vor der Abstimmung hatte der Deutsche Bauernverband gemeinsam mit dem Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft Abgeordnete aus der Bundesrepublik in einem Schreiben aufgefordert, für Änderungsanträge in der Patentfrage zu stimmen. Doch diese Anträge hätten „den Deal gekillt“, wie die Verhandlungsführerin des Parlaments, die schwedische Christdemokratin Jessica Polfjärd, in der Sitzung sagte. Die EU-Institutionen hätten noch einmal verhandeln müssen. Am Ende war für die Mehrheit, zu der neben Polfjärds Europäischer Volkspartei zum Beispiel auch die EU-kritische, rechtskonservative ECR-Fraktion zählt, wohl wichtiger, dass die Gentechnik-Reform in Kraft tritt. Zu den Gegnern gehörten beispielsweise Grüne, Linke und Sozialdemokraten.

Die Verhandlungsführer des EU-Parlaments und der EU-Staaten hatten sich im Dezember auf den Entwurf geeinigt. Der Rat billigte diesen Kompromiss bereits im April.

Die taz gehört zu 100 Prozent ihren Leser:innen und ist damit nicht nur konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Alle Artikel stellen wir frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade in diesen Zeiten müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass kritischer, unabhängiger Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung für taz zahl ich. Unser nächstes Ziel: 50.000 – wir brauchen nur noch 180 Freiwillige, dann haben wir es geschafft! Setzen Sie jetzt ein Zeichen für die taz und machen Sie mit. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen

Mehr zum Thema

0 Kommentare

  • Noch keine Kommentare vorhanden.
    Starten Sie jetzt eine spannende Diskussion!