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Grundsicherung löst Bürgergeld abMehr Druck, mehr Sanktionen

Das bisherige Bürgergeld heißt nun Grundsicherung. Für Betroffene bringt es neue Härten. Die Linke prüft eine Klage gegen die Regelungen.

dpa/taz | Die Linke erwägt rechtliche Schritte gegen die seit diesem Mittwoch geltende Grundsicherung. „Dagegen prüfen wir jetzt eine Verfassungsklage, weil das Bundesverfassungsgericht schon 2019 geurteilt hat, dass das tatsächlich gegen unsere Verfassung verstößt, die Menschen total zu sanktionieren“, sagte Linken-Bundeschefin Ines Schwerdtner.

Auch die Linke wolle, dass Menschen schneller in Arbeit kämen, so Schwerdtner. „Dafür müssen die Jobcenter besser ausgestattet sein.“ Es brauche auch eine bessere Arbeitsvermittlung und mehr Sprachkurse. Von den bisherigen Bürgergeldempfängern seien die allermeisten Alleinerziehende und psychisch Kranke, die Unterstützung statt Sanktionen bräuchten, um wieder in den Arbeitsmarkt zu kommen. Nur 0,3 Prozent der Empfänger seien Totalverweigerer.

Es gebe in Deutschland 800.000 Menschen, die allein von ihrem privaten Vermögen oder von Mieteinnahmen leben könnten. Schwerdtner sagt: „Das sind die echten Sozialschmarotzer in diesem Land. Aber nicht jemand, der psychisch krank zu Hause sitzt und sich deswegen nicht ins Jobcenter traut.“

Bürgergeld heißt nun Grundsicherung

Für Menschen im bisherigen Bürgergeld gelten seit diesem Mittwoch entscheidende Änderungen. Die Leistung heißt nun „Grundsicherung für Arbeitssuchende“. Mit der Reform wächst auch der Druck, einen Job anzunehmen. Wirken Bezieher nicht mit, kann die Leistung monatlich gekürzt oder sogar ganz gestrichen werden.

Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) schrieb dazu auf X, Arbeit habe nun Vorrang. „Wir haben klare Regeln gegen Leistungsmissbrauch geschaffen. Wer in Not ist, dem wird geholfen. Daran ändert sich nichts.“ Das sei eine Frage der sozialen Gerechtigkeit.

Auch Arbeits- und Sozialministerin Bärbel Bas sagte, im Mittelpunkt der Umgestaltung stehe, dass Arbeit Vorrang habe, wo immer es gehe. „Und wenn es für eine nachhaltige Arbeitsaufnahme doch eine Qualifizierung braucht, ist auch das weiterhin möglich. Die erfolgreiche Integration in Arbeit, Gerechtigkeit und Solidarität sind die Ziele der neuen Grundsicherung“, hieß es in einer Mitteilung der SPD-Politikerin.

Warum wird das System überhaupt reformiert?

Im Bundestagswahlkampf 2025 hatte CDU-Chef Merz angekündigt, beim Bürgergeld „zweistellige Milliardenbeträge“ einsparen zu wollen. Zuletzt bezogen laut Statistik der Bundesagentur für Arbeit etwa 5,2 Millionen Menschen die Leistung, davon 3,8 Millionen Erwerbsfähige. Alleinstehende bekommen 563 Euro im Monat – an der Summe ändert sich nichts. Für die Regelsätze sowie Kosten für Wohnen und Heizen rechnet der Bund 2026 mit rund 41 Milliarden Euro. Dazu kommen rund 10 Milliarden Euro für Verwaltungskosten und Leistungen zur Eingliederung in Arbeit.

Die neue Grundsicherung wird die Kosten nach Erwartung der Regierung bestenfalls um zweistellige Millionenbeträge senken. Merz lobte den Plan nach der Verabschiedung im Bundestag trotzdem: „Das Prinzip ‚Fördern und Fordern‘ gilt. Alle, die arbeiten können, sollen tatsächlich arbeiten. Das ist eine Frage der sozialen Gerechtigkeit bei uns im Land.“ Sozialverbände kritisieren die Reform hingegen scharf, vor allem, weil sie Bezieher mit Kindern treffe. Die CSU fordert noch wesentlich härtere Einschnitte.

Erklärtes Ziel der Regierung ist, mehr Menschen raus aus der staatlichen Leistung und in bezahlte Arbeit zu vermitteln, auch mit individuelleren Hilfen. „Wir fördern Beschäftigung statt Leistungsbezug“, sagte Bas. Wenn für eine nachhaltige Arbeitsaufnahme eine Qualifizierung nötig sei, sei auch das weiterhin möglich. Zugleich müssen erwerbsfähige Bezieher sich strikter an Termine und Pflichten halten. Der Hebel sind härtere Sanktionen, also mögliche finanzielle Einschnitte.

Harte Sanktionen

Die Grundsicherung soll sofort für drei Monate um 30 Prozent gemindert werden, wenn ein Arbeitsloser keine Bewerbungen schreibt oder Förderkurse ablehnt. Dann fließen rund 150 Euro im Monat weniger. Bei versäumten Jobcenterterminen soll gelten: Nach dem zweiten Mal greift die 30-Prozent-Kürzung für einen Monat. Bei drei versäumten Terminen sollen Jobcenter die Überweisungen einstellen. Wegfallen können auch Wohnkostenzahlungen.

Die Behörden sollen den Betroffenen Gelegenheit zur persönlichen Anhörung geben – etwa durch einen Anruf oder Besuch. Psychisch Kranke sollen verschont bleiben. Bislang treffen Sanktionen im Vergleich zu den Millionen Beziehern nur sehr wenige Menschen – im Schnitt etwa 30.000 im Monat.

Auch für junge Eltern gelten jetzt strengere Regeln. Die bisherige Rechtslage: Für Erziehende ist es erst ab dem dritten Geburtstag des Kindes zumutbar, eine Arbeit aufzunehmen oder einen Eingliederungs- oder Sprachkurs zu besuchen, sofern ein Kitaplatz zur Verfügung steht. Ab Mittwoch soll diese Pflicht viel früher greifen: „Bei vorhandener Kinderbetreuungsmöglichkeit können Eltern mit Kindern im Alter von mindestens 14 Monaten von den Jobcentern im individuell zumutbaren Umfang zum Spracherwerb, zur Aus- oder Weiterbildung beziehungsweise zu einer Erwerbsarbeit verpflichtet werden“, erklärte das Sozialministerium.

Karenzzeit ist abgeschafft

Bisher durften Bezieher des Bürgergelds ihr eigenes Vermögen im ersten Jahr behalten, sofern es weniger als 40.000 Euro waren. Diese „Karenzzeit“ ist abgeschafft. Jetzt gilt, dass Menschen bis 30 Jahre 5.000 Euro auf der hohen Kante behalten dürfen, im Alter bis 40 sind es 10.000 Euro, bis 50 sind es 12.500 Euro und darüber 20.000 Euro. „Wer Vermögen oberhalb der Freibeträge hat, muss dieses für seinen Lebensunterhalt einsetzen“, erläuterte das Sozialministerium. „Die Prüfung erfolgt zu Beginn des Leistungsbezuges.“

Auch die Wohnkosten werden begrenzt. „Angemessene“ Wohnkosten wurden bislang ganz übernommen. Maßstab dafür war der Wohnungsmarkt vor Ort. Von nun an werden die Kosten schon im ersten Jahr Grundsicherung gedeckelt, und zwar „auf das Eineinhalbfache der abstrakten örtlichen Angemessenheitsgrenze“, wie das Ministerium erläutert.

Klingt kompliziert? Das Ministerium nennt das Beispiel eines Alleinstehenden, der in einer 2.000 Euro teuren Wohnung lebt und in die Grundsicherung rutscht. Liegt die „Angemessenheitsgrenze“ für einen Ein-Personen-Haushalt in der Kommune bei 600 Euro, dann ist der „Deckel“ im ersten Jahr bei 900 Euro. Den Rest müsste der Betroffene selbst finanzieren. Nach einem Jahr Karenzzeit würden nur noch 600 Euro vom Jobcenter übernommen.

Kommunen können zusätzlich Höchstgrenzen pro Quadratmeter festlegen. Wieder Beispiel: Wenn jemand auf zehn Quadratmetern wohnt, dann wären 600 Euro Miete eben nicht mehr „angemessen“. Würden die kommunalen Träger eine Höchstmiete von zum Beispiel 15 Euro pro Quadratmeter festlegen, dann würden nur 150 Euro im Monat bezahlt. Die Bundesregierung verkauft das als Mittel gegen Wuchermieten und Sozialmissbrauch.

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