Neue Grundsicherung und Mietkosten: Sinnlose Wohnungssuche auf Befehl vom Jobcenter
Ab 1. Juli sind nur noch niedrige Wohnkosten in der neuen Grundsicherung erlaubt. Betroffene müssen dann eine oft sinnlose Wohnungssuche nachweisen.
Die alleinerziehende Mutter zweier Kinder in der Region Hannover war schon länger als ein Jahr auf Leistungen des Jobcenters angewiesen. Die Karenzzeit, innerhalb derer das Jobcenter die Miete für ihre Wohnung in voller Höhe übernahm, war abgelaufen, nun galt die Wohnung als zu teuer. Aber billiger Wohnraum war in der Region nicht zu finden.
Die Mutter musste dem Jobcenter anderthalb Jahre lang beweisen, dass sie intensiv suchte. Sie schrieb die Wohnungsämter an, bewarb sich jeden Tag auf Anzeigen in den Angebotsportalen, telefonierte herum – und dokumentierte all dies fein säuberlich, um ihre Bemühungen dem Jobcenter vorzulegen, damit dieses während dieser Zeit die Wohnung weiterhin bezahlte. Dann fand sie eine günstigere Bleibe.
„Solche Fälle werden sich häufen mit der neuen Grundsicherung, die am 1. Juli in Kraft getreten ist“, sagt Nana Steinke, Fachanwältin für Sozialrecht aus Hannover, die den Fall der Mutter beraten hat.
Bisher wurden im ersten Jahr in der Grundsicherung Unterkunftskosten in voller Höhe übernommen. Ab sofort zahlt das Jobcenter für eine „Karenzzeit“ von einem Jahr nur noch das Anderthalbfache der sogenannten Angemessenheitsgrenze. Diese wiederum ist regional unterschiedlich: In Hannover beispielsweise würde dann für einen Einpersonenhaushalt über ein Jahr eine Kaltmiete von 748 Euro übernommen, danach nur noch eine Kaltmiete von höchstens 499 Euro. In Berlin wäre es für den gleichen Haushalt eine Kaltmiete von 674 Euro im ersten Jahr, danach nur noch 449 Euro.
Empfänger:innen sollen Mieten aus Regelsatz zahlen
Wer schon Grundsicherung bezieht, soll erst bei einem Antrag auf Weiterbewilligung unter die neue Regelung fallen.
Ist die Miete zu hoch, kann das Jobcenter die Leistungsempfänger:innen auffordern, die Summe, die über der Angemessenheitsgrenze liegt, selbst aus dem Regelsatz zu bezahlen. Helena Steinhaus, Geschäftsführerin des Vereins Sanktionsfrei in Berlin, berichtet, dass in Berlin Haushalte im Schnitt 180 Euro im Monat aus dem Regelsatz für die Miete abzweigen, weil das Jobcenter die Wohnkosten nicht in voller Höhe übernimmt.
Es gibt zwar auch die Möglichkeit, dass die Jobcenter von den Betroffenen fordern, eine ständige, mühsame und erfolglose Wohnungssuche nachzuweisen und zu dokumentieren und währenddessen die Miete bezahlen. Aber im Einzelfall ist dies manchmal keine Lösung. „Wenn das Jobcenter verlangt, auch in einem völlig anderen Stadtteil, in einem völlig fremden Gebiet eine Wohnung zu suchen und alle sozialen Bezüge zu verlieren, zahlen die Betroffenen dann lieber den Mietanteil aus dem Regelsatz und knapsen beim Lebensunterhalt“, erklärt Steinhaus.
Die Frage ist, wie sich die Rechtslage mit der neuen Grundsicherung entwickelt: „Ob die Gerichte die bisherige Rechtssprechung aufrechterhalten, wonach sogar die tatsächliche Miete gezahlt werden muss, wenn die vergebliche Wohnungssuche nachgewiesen wird, bleibt abzuwarten“, sagt Fachanwältin Steinke. „Eventuell deckeln die Gerichte mit der neuen Grundsicherung auch mit ausreichend nachgewiesenen Wohnungssuchbemühungen die Kosten auf das Eineinhalbfache der Angemessenheitsgrenze.“
Das aber setzt die Kommunen unter Druck. Wer seine Wohnung verliert, landet womöglich im Obdachlosenheim. Und das wird mit Tagessätzen um mehr als 30 Euro pro Person etwa in Berlin richtig teuer für den Staat.
Das Sozialministerium in Bayern hat Weisungen an die Jobcenter zu den Unterkunftskosten herausgegeben, auf die der Selbsthilfeverein Tacheles aufmerksam gemacht hat. Bei Haushalten mit Kindern soll großzügiger verfahren werden. Für einen „unabweisbar“ erhöhten Wohnkostenbedarf sollen aber „strenge Maßstäbe“ angelegt werden. Auch „nach Ablauf der Karenzzeit“ soll die Anwendung der „Härtefallregelung“ möglich sein, sofern „nachweislich kein Ersatzwohnraum zur Verfügung steht“. Den Beweis dafür müssen aber die Leistungsempfänger beständig erbringen. Betroffenen macht das Angst.
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