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Fraktion reicht Verfassungsklage einLinke will Heizungsgesetz vor der Sommerpause verhindern

Die Regierung sagt nichts über die Folgen des Heizungsgesetzes für den Klimaschutz. Deshalb hat die Linksfraktion eine Verfassungsklage eingereicht.

Anja Krüger

Aus Berlin

Anja Krüger

Die Linksfraktion im Bundestag sowie ihre Abgeordneten Violetta Bock und Jörg Cezanne haben am Freitag beim Bundesverfassungsgericht Klage gegen das „Heizungsgesetz“ der schwarz-roten Koalition eingereicht. Mit einem Eilantrag wollen sie erreichen, dass das neue Gebäudemodernisierungsgesetz nicht mehr vor der Sommerpause vom Bundestag verabschiedet wird. Weil die Bundesregierung keine Angaben zu den Auswirkungen des Gesetzes auf den Klimaschutz macht, sieht die Linksfraktion die Rechte der Abgeordneten verletzt.

Im Koalitionsvertrag hatten Union und SPD vereinbart, das Heizungsgesetz der Ampel „abzuschaffen“. Das soll durch die Umbenennung des Gebäudeenergiegesetzes in Gebäudemodernisierungsgesetz geschehen. Mit dem neuen Gesetz werden zentrale Vorgaben kassiert. Bislang müssen klimaschädliche Gas- und Ölheizungen bis 2045 ausgetauscht werden. 2045 soll Deutschland klimaneutral sein. Der federführend von Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) verantwortete neue Entwurf sieht vor, dass fossil betriebene Heizungen unbegrenzt weiterlaufen können. Neue fossile Heizungen sollen mit einem wachsenden Anteil von Biobrennstoffen betrieben werden müssen, das ist die sogenannte Biotreppe. Diese Brennstoffe werden voraussichtlich knapp und teuer sein.

Woher die erforderlichen Mengen kommen sollen, hat die Bundesregierung im bisherigen parlamentarischen Verfahren ebenso wenig beantwortet wie die Frage nach den Auswirkungen des geplanten Gesetzes auf das Erreichen der Klimaziele, kritisiert die Linksfraktion. „Wir wollen, dass diese Berechnungen auf den Tisch kommen“, sagte die klimapolitische Sprecherin Violetta Bock am Freitag vor Journalist:innen. Die Regierung klammere sich mit der Abschaffung der erneuerbaren Wärmevorgaben an ihre populistischen Wahlkampfversprechen. Sie opfere dafür Klimaschutz, Planungssicherheit und die Energieunabhängigkeit des Landes. „Wir lassen uns nicht für dumm verkaufen, wenn hier der Gaslobby der Teppich ausgerollt und gleichzeitig behauptet wird, damit wären die Klimaziele zu halten“, sagte sie.

Die Linksfraktion habe Organklage vor dem Bundesverfassungsgericht wegen Verletzung von Abgeordnetenrechten gestellt, sagte Anwalt Johannes Franke, der das Verfahren führt. Zahlreiche Gut­ach­te­r:in­nen und der wissenschaftliche Dienst des Bundestags hätten bereits verfassungsrechtliche Bedenken angemeldet. „Die Umsetzung der Biotreppe ist völlig unklar“, so der Anwalt. Das gelte auch für die entstehende Lücke im Klimaschutz.

CO2-Kredit in unbekannter Höhe

Der Hintergrund: Durch den unbegrenzt möglichen Weiterbetrieb von Öl- und Gasheizungen, den das Gesetz vorsieht, wird ein weiterer CO2-Ausstoß erfolgen – in welchem Ausmaß, ist ungewiss. Deutschland hat aber ein begrenztes Budget für den Ausstoß von Treibhausgas, zumindest, wenn das Ziel der Klimaneutralität bis 2045 eingehalten werden soll. Klimaschädliche Emissionen dürften nicht einfach in die Zukunft verschoben werden, betonte Franke. Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz werde „ein CO2-Kredit“ in unbekannter Höhe aufgenommen, der die Entscheidungsfreiheit künftiger Abgeordnete einschränkt.

Ein Sprecher des Bundesverfassungsgerichts bestätigte den Eingang der Klage und des Eilantrags. Wann mit einer Entscheidung zu rechnen ist, konnte er nicht sagen. Anwalt Franke rechnet mit einem zügigen Beschluss vor der Sommerpause. Am kommenden Montag beginnt die letzte Sitzungswoche des Bundestags vor den Ferien. Am Mittwoch soll das neue Heizungsgesetz im Wirtschaftsausschuss des Bundestags beraten werden. Danach könnte es zur zweiten und dritten Lesung in den Bundestag kommen. Das setzt aber voraus, dass Union und SPD ihre Verhandlungen über einige Änderungen abgeschlossen haben. Bislang steht das Gebäudemodernisierungsgesetz nicht auf der Tagesordnung des Bundestags. Welche Änderungen es gegenüber dem ersten Entwurf geben wird, ist bislang völlig unklar.

Die Klage der Linksfraktion erinnert an das Vorgehen des damaligen CDU-Bundestagsabgeordneten Thomas Heilmann, des Vorsitzenden der Klimaunion. Er hatte mit einem Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht 2023 durchgesetzt, dass der Bundestag erst nach der Sommerpause über das Heizungsgesetz des grünen Wirtschaftsministers Robert Habeck und der Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) abstimmte. Die Ver­fas­sungs­rich­te­r:in­nen teilten Heilmanns Auffassung, dass die Abgeordneten nicht genug Zeit für die Prüfung des Gesetzentwurfs hatten. Heilmann hatte mindestens 14 Tage gefordert.

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