Bundesrat stimmt neuer Verordnung zu: Parkinson durch Pestizide wird reguläre Berufskrankheit
Wer wegen Pestiziden an Parkinson leidet, muss Leistungen der Unfallversicherung bekommen. Das bestätigt die neue Berufskrankheiten-Liste.
Die gesetzliche Unfallversicherung muss in Kürze „Parkinson-Syndrom durch langjährig, häufig und selbst angewendete Pestizide“ als reguläre Berufskrankheit anerkennen. Der Bundesrat stimmte am Freitag zu, die Berufskrankheiten-Verordnung entsprechend zu ergänzen. Das schaffe „Rechtssicherheit über die grundsätzliche Anerkennungsfähigkeit und die spezifischen Voraussetzungen der Anerkennung“, schrieb die Bundesregierung in ihrer Begründung.
Bisher mussten die Unfallversicherer solche Fälle nur aufgrund einer Empfehlung des Ärztlichen Sachverständigenbeirats Berufskrankheiten beim Arbeitsministerium feststellen. Die Verordnung tritt im Monat nach ihrer Verkündung in Kraft.
Patienten mit anerkannter Berufskrankheit können von der Unfallversicherung teils großzügigere Leistungen als von den Kranken- oder Pflegekassen bekommen. Die für die meisten Fälle zuständige Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft erhöhte deshalb die Beiträge der Agrarbetriebe. Deren wichtigste Lobbyorganisation, der Deutsche Bauernverband, kritisierte die Einstufung als Beispiel „nicht fachlich begründbarer Entscheidungen“ und forderte den Bund auf, die Ausgaben zu übernehmen. Das Thema ist für den Verband auch deswegen problematisch, weil er den Einsatz von Pestiziden verteidigt.
Der Bauernverband berief sich vor allem auf eine an der Pestizidzulassung beteiligte Behörde: Dem Bundesinstitut für Risikobewertung zufolge ist nur bei zwei in der EU nicht mehr zugelassenen Wirkstoffen belegt, dass sie Parkinson auslösen können. Die Bundesregierung hat in der Begründung der Verordnungsänderung nun aber festgestellt: „Der kausale Zusammenhang zwischen der Anwendung von Pestiziden und der Entstehung des Parkinson-Syndroms stützt sich auf eine Vielzahl an wissenschaftlichen Belegen.“
Der ärztliche Beirat habe seine Empfehlung vor allem mit Tierversuchen, Laboruntersuchungen an Zellen und Studien über Beschäftigte begründet, die beruflich Pestizide eingesetzt haben. Wegen der Mittel würden im Gehirn nach und nach Nervenzellen absterben, die den wichtigen Botenstoff Dopamin bilden. Patienten bewegten sich deutlich langsamer oder schwerer, zusätzlich trete Muskelsteifheit, Zittern oder eine Störung des Gleichgewichts auf.
Lob von Wissenschaftlerin
Damit Parkinson als Berufskrankheit anerkannt wird, müssten Betroffene in der Regel nachweisen, dass sie grundsätzlich mindestens 100 Tage lang mit Mitteln gegen Unkräuter (Herbizide), Pilze (Fungizide) oder Insekten (Insektizide) gearbeitet haben. Kleine oder gelegentliche Anwendungen – etwa das Behandeln einzelner Pflanzen – reichen dafür nicht aus. Auch nichtlandwirtschaftliche Anwendungen kommen infrage.
Solche Konkretisierungen gegenüber der ersten Empfehlung von 2023 könnten Gerichtsverfahren verhindern, sagte der taz Monika A. Rieger, stellvertretende Vorsitzende des Sachverständigenbeirats. Der Beschluss des Bundesrats sei „sehr positiv“. „Oft nimmt die Aufmerksamkeit noch mal zu, wenn eine Berufskrankheit wirklich in der Liste steht. Das erleichtert Ärztinnen und Ärzten die Informationssuche.“ Zudem müssten sie Erkrankungen erst anzeigen, wenn die Liste wie nun beschlossen veröffentlicht ist, ergänzte die Professorin für Arbeits- und Sozialmedizin an der Universität Tübingen.
Die Anerkennung ist schwierig: Die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft hat der Beschlussvorlage zufolge bis Ende 2025 rund 3.200 Fälle „wegen fehlender Mitwirkung der Betroffenen“ eingestellt. Mitunter sind sie nicht in der Lage zu belegen, welche Pestizide sie teils vor Jahrzehnten wofür benutzt haben. Bis zum Stichtag wurden nur etwa 550 Fälle anerkannt. Die Bundesregierung rechnet mit 625 neuen Meldungen pro Jahr.
Bis Ende 2025 gab die Unfallversicherung für Leistungen wie Heilbehandlung oder Renten der anerkannten Betroffenen demnach 21,1 Millionen Euro aus. Die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft zahlte 11,1 Millionen Euro für 34 Personalstellen zur Bearbeitung der Anträge.
Bund zahlt – nicht die Chemieindustrie
Ein Großteil der Kosten trägt der Staat – nicht, wie von Umweltschützern und manchen Bauern gefordert, die Chemieindustrie. 2025 erhöhte der Bund laut Agrarminister Alois Rainer (CSU) dafür seinen Zuschuss zur landwirtschaftlichen Unfallversicherung um 20 Millionen auf rund 120 Millionen Euro. 2026 ist genauso viel vorgesehen. Für 2027 hat die Regierung angesichts der allgemeinen Sparzwänge nur noch 90 Millionen veranschlagt.
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