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WeltraumvertragAls der Himmel kurz allen gehören sollte

Heute geht es im All vor allem um militärische Dominanz und Profit. Gerade deshalb ist die Vision eines Weltraums für alle wichtiger denn je.

A m 27. Januar 1967 unterschreibt der US-Außenminister im East Room des Weißen Hauses einen Vertrag, der in dreifacher Ausführung ausgefertigt wurde. Präsident Lyndon B. Johnson sitzt mit am Tisch, genauso wie der sowjetische Botschafter. Am selben Tag unterschreiben hochrangige Politiker in London und Moskau das gleiche Schriftstück.

Es ist die Geburt des Weltraumvertrags. Sein Kern: Der Kosmos gehört niemandem und damit allen – und es dürfen sich keine Massenvernichtungswaffen im All befinden. Beide Supermächte fürchten, die andere Seite könnte zuerst den Mond für sich reklamieren. Ein All, das keinem gehören darf, schützt jeden vor dem Anspruch des Gegners. Sein Vokabular leiht sich der Vertrag dabei aus dem Antarktisvertrag von 1959, der einen Kontinent „im Interesse der Menschheit“ sichern sollte. Die Antarktis sei ein globales Gemeingut, so wie auch die Hohe See und die Atmosphäre.

Gut zwei Jahre nach der Unterschrift stehen die Amerikaner auf dem Mond. Zuvor wird in der Nasa darüber gestritten, ob eine Fahne der Vereinten Nationen mitfliegen soll. Am Ende wird es allein das Sternenbanner sein. Auf der daneben angebrachten Plakette steht, man sei „in Frieden für die ganze Menschheit“ gekommen. Ein fauler Kompromiss, mit dem Stoß des Fahnenmastes in den Mondstaub entziehen die Amerikaner dem universalistischen Anspruch des Vertrags den Boden.

Auch die Rhetorik vom Gemeingut war nie unschuldig. Als der Niederländer Hugo Grotius im Jahr 1609 das freie Meer für alle ausrief, diente dies in erster Linie den Handelsinteressen der niederländischen Ostindien-Kompanie, die freie Seewege brauchte, um ihre Konkurrenten zu verdrängen. Und dekoloniale Stimmen kritisieren schon lange, dass internationale Verträge, mögen sie noch so schöne Worte zieren, zumeist reale Machtgefälle fortschreiben.

Der Weltraumvertrag hat die Militarisierung des Alls zwar nicht verhindert. Aber er hat sie aufgeschoben

Heute ist das Weltraumrecht von einem anderen Geist geprägt. So spricht ein US-geführtes internationales Abkommen von „Sicherheitszonen“ auf dem Mond, ein US-Gesetz von 2015 erlaubt Unternehmen den Besitz im All geförderter Rohstoffe und der Wirtschaftsbericht des Präsidenten von 2021 macht es zur Staatsaufgabe, Eigentum im All zu schaffen und so für Kapital verfügbar zu machen. Recht und Kommerzialisierung gehen Hand in Hand.

Der Weltraumvertrag hat Militarisierung und imperialistische Aneignung zwar nicht verhindert. Aber er hat sie aufgeschoben. Als bedeutendster Versuch, das Verhalten von Staaten im Weltraum in eine friedlichere, gemeinwohlorientierte Richtung zu lenken, ist er ein Meilenstein, auf dessen Erbe aufgebaut werden kann.

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Enno Schöningh

Enno Schöningh Redakteur Wissen

Redakteur Wissen bei der wochentaz, davor Redakteur im taz-Klimahub. Schreibt über den Weltraum, Wissenschaft und Klima. Studierte Internationale Beziehungen in Kleve und Buenos Aires und "Anthropocene Studies" in Cambridge. Mit dem Ressort Zukunft als Team des Jahres 2025 vom Medium Magazin (Top 30 bis 30) ausgezeichnet. 2026 erhielt er das Otto-Brenner-Recherchestipendium für machtkritische Recherchen zur Infrastruktur im erdnahen Weltraum. Bild: Kim Görtz
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