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Internationaler StrafgerichtshofChefankläger Karim Khan abgesetzt

Der Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofs wird von zwei Frauen wegen sexueller Übergriffe beschuldigt. Nun ist er seines Amtes enthoben worden.

Die Vertragsstaaten des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) haben den Chefankläger Karim Khan seines Amtes enthoben. Khan wurden von zwei Frauen sexuelle Übergriffe vorgeworfen. Bei einer Abstimmung in New York votierten 82 Staaten für die Amtsenthebung, nur 13 stimmten dagegen, 15 Staaten enthielten sich.

Der IStGH sitzt in Den Haag und besteht aus 18 Richter:innen, Präsidentin ist derzeit die Japanerin Tomoka Akane. Die Rich­te­r:in­nen und der unabhängige Chefankläger werden von den insgesamt 125 Vertragsstaaten gewählt. Der Brite Karim Khan wurde 2021 für eine neunjährige Amtszeit gewählt.

Zuvor arbeitete er als Anwalt und leitete ab 2018 UN-Ermittlungen zu IS-Verbrechen im Irak. Als Chefankläger hat Khan unter anderem Haftbefehle gegen Israels Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu und Russlands Präsidenten Wladimir Putin beantragt. Beschlossen wurden die Haftbefehle von Vorprüfungskammern des IStGH, die aus jeweils drei Rich­te­r:in­nen bestehen.

Griff in die Leggins, Zunge im Ohr, Brüste begrapscht

Im November 2024 wurde bekannt, dass eine enge Mitarbeiterin Khan sexuelle Übergriffe vorwarf. Die malayische Juristin (in den Medien „Sarah“ genannt) arbeitete seit 2017 beim IStGH und war seit 2023 Khans Assistentin. Sie warf ihm vor, sie regelmäßig ohne ihre Einwilligung sexuell berührt zu haben. Sie wiederholte die Vorwürfe in einem CNN-Interview Mitte Juli dieses Jahres.

Beispielsweise sei Khan bei einer Dienstreise in Kolumbien in ihr Hotelzimmer gekommen. Sie habe sich schlafend gestellt und er habe in ihre Leggings gegriffen und seine Zunge in ihr Ohr gesteckt. Sie habe seinen Attacken nicht immer widersprochen, weil er nicht nur ihr Chef, sondern „der Chef von allen“ war. Sie hatte sich dann aber doch Kol­le­g:in­nen anvertraut, die sich Sorgen um sie machten. Sie arbeitet immer noch am IStGH.

Im September 2025 meldete sich beim britischen Guardian eine zweite Frau („Patricia“ genannt), die 2009 bei Khan als Praktikantin arbeitete. Khan war damals noch als Anwalt tätig. Khan habe ihre Brüste begrapscht, sie ohne Einverständnis geküsst und sie ständig gedrängt, mit ihm Sex zu haben.

Khan wies die Vorwürfe in vollem Umfang zurück. Er wertete sie als Intrige im Interesse Israels. Die Mitarbeiterin „Sarah“ wies im CNN-Interview den Vorwurf zurück, sie agiere im Auftrag oder Interesse Israels. Sie unterstütze die Untersuchungen der Anklagebehörde in vollem Umfang. Die israelische Regierung warf Khan vor, er habe den Haftbefehl gegen Netanjahu nur deshalb beantragt, um von seinen sexuellen Übergriffen abzulenken.

5.000 Seiten umfassender UN-Bericht

Die Aufsichtsstelle der UN (OIOS) untersuchte die Vorwürfe, hörte die Frauen und Khan an und kam im Dezember 2025 in einem rund 5.000 Seiten umfassenden Bericht zum Schluss, dass es eine „tatsächliche Grundlage“ für die Vorwürfe gegen Khan gab. Der OIOS-Bericht wurde bisher nicht veröffentlicht.

Anschließend wurde der Bericht durch ein Gremium von drei Rich­te­r:in­nen juristisch bewertet. Die Richter:innen, deren Identität bisher nicht bekannt ist, waren vom Exekutivausschuss der IStGH-Staatenversammlung eingesetzt worden. Sie kamen zum Schluss, dass die Vorwürfe gegen Khan nicht „jenseits vernünftiger Zweifel“ bewiesen wurden. Die Rich­te­r:in­nen kritisierten zudem die unzureichende Sachaufklärung des OIOS, die die juristische Bewertung erschwert habe. Die Richter hörten selbst keine Zeu­g:in­nen an.

Unter dem öffentlichen Druck ließ Khan seit Mai 2025 sein Amt ruhen. Als er aber nach einem Jahr begann, wieder Interviews zu geben und eine Rückkehr in sein Amt andeutete, suspendierte ihn der Exekutivausschuss der Staatenversammlung Anfang Juni 2026 offiziell.

„Schwerwiegendes Fehlverhalten“

Die ad hoc einberufene Versammlung der 125 Vertragsstaaten musste nun entscheiden, ob Khan, seine „Amtspflichten nachweislich schwer verletzt hat“ oder „zur Wahrnehmung der ihm obliegenden Aufgaben unfähig“ ist, so die Voraussetzungen des Römischen Statuts für eine Amtsenthebung. Erforderlich war eine absolute Mehrheit der Mitgliedsstaaten. Mit 82 Stimmen haben aber sogar fast zwei Drittel der Staaten in der geheimen Abstimmung für eine Amtsenthebung gestimmt.

Khan habe sich „eines schwerwiegenden Fehlverhaltens und einer schwerwiegenden Pflichtverletzung schuldig gemacht“, heißt es in einer Mitteilung der Staatenversammlung.

Der Rechtsprofessor Kai Ambos, ein Experte für Völkerstrafrecht, glaubt, dass die Staatenversammlung bei ihrer Entscheidung vor allem an die Funktionsfähigkeit des IStGH gedacht hat. „Die Mehrheit war wohl der Ansicht, dass ein Verbleib im Amt sich negativ auf diese Funktionsfähigkeit auswirken würde“, sagte er dem Spiegel.

Die Anklagebehörde ist auch nach der Amtsenthebung von Khan voll arbeitsfähig. Sie wird von den beiden Vize-Chefanklägern Nazhat Shameen Khan and Mame Mandiaye Niang geleitet, die schon seit Mai 2025 vorläufig Khans Position übernommen hatten. Auch auf die von Khan beantragten Haftbefehle hat die Amtsenthebung keine Auswirkungen. Die Staatenversammlung muss nun eine neue Chef­an­klä­ge­r:in wählen. Bisher ist noch nicht bekannt, wer Nach­fol­ge­r:in von Khan werden könnte.

Kein UN-Gericht

Der Internationale Strafgerichtshof ist kein UN-Gericht, sondern wurde 2002 aufgrund eines völkerrechtlichen Vertrags – des Römischen Statuts – eingerichtet. Derzeit wird der IStGH von 125 Staaten getragen, darunter Deutschland. Der IStGH urteilt über die strafrechtliche Verantwortung von Personen (nicht von Staaten) bei Kriegsverbrechen, Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Er kann auch Personen aus Nicht-Vertragsstaaten anklagen, wenn sie Verbrechen in Vertragsstaaten begangen haben.

Die USA, Russland und China sind keine Vertragsstaaten. Die USA verhängten sogar Sanktionen gegen Richter:innen, die am Haftbefehl gegen Israels Ministerpräsident Netanjahu beteiligt waren, sowie gegen Chefankläger Khan.

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