Nach CSD-Attentat: Mehr Überwachung geht immer
Nach dem Anschlag auf den Berliner CSD fordern Konservative mehr Überwachung. Dabei hat die Bundesregierung zuletzt schon Verschärfungen beschlossen.
Während sich die öffentliche Debatte zum Anschlag auf den Berliner CSD bislang auf das Jugendstrafrecht konzentriert, fordern konservative Politiker gleichzeitig auch mehr Überwachung und mehr Kompetenzen für die Behörden. Allerdings hat die Bundesregierung hier zuletzt bereits zahlreiche Verschärfungen auf den Weg gebracht. Und neue Details zur Tatnacht legen nahe, dass die Behörden mit ganz anderen Problemen zu kämpfen hatten.
Der Vorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft, Heiko Teggatz, hatte schon am Sonntag vorgeschlagen, die digitale Durchsuchung von Smartphones und Computern auch in der Gefahrenabwehr zu erlauben. Bislang sind solche Aktivitäten weitgehend auf Ermittlungen beschränkt, also den Zeitraum, nachdem eine Tat bereits stattgefunden hat. Teggatz forderte außerdem noch mehr Videoüberwachung an öffentlichen Orten.
Der Vorsitzende des Geheimdienst-Kontrollgremiums des Bundestages, CDU-Politiker Marc Henrichmann, legte am Montag nach und forderte mehr Datenaustausch zwischen Sicherheitsbehörden sowie „angemessene Datenbevorratung“. Und der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag, Alexander Throm, forderte, gleich nach der Sommerpause einfach alle Sicherheitsgesetze sofort zu verabschieden, die sich derzeit im legislativen Verfahren befinden.
Tatsächlich haben Union und SPD in den letzten Monaten bereits zahlreiche Verschärfungen auf den Weg gebracht. Im April beschloss das Kabinett etwa einen neuen Anlauf für die seit Jahrzehnten umstrittene Vorratsdatenspeicherung. Laut dem Gesetzentwurf sollen Internetanbieter die IP-Adressen von Nutzern künftig drei Monate lang speichern.
Automatische Gesichtserkennung
Und das vom Bundestag im Juni beschlossene Bundespolizeigesetz sieht vor, dass an Bahnhöfen und anderen öffentlichen Orten Überwachungskameras zur automatischen Gesichtserkennung eingesetzt werden können. Die Technologie soll insbesondere in Gefahrensituationen erlaubt sein. Gut möglich, dass die Fahndung nach dem Tatverdächtigen am Samstag ein geeigneter Einsatzfall gewesen wäre. Noch steht aber die Zustimmung des Bundesrats aus.
Gleichzeitig arbeitet das Bundesinnenministerium an einer großen Reform der Geheimdienste, die auch dem im Inland tätigen Bundesamt für Verfassungsschutz neue Kompetenzen geben soll. Zwar zielt das Vorhaben vor allem auf die Abwehr von ausländischen Geheimdiensten, vornehmlich denen von Russland, China und Iran.
Doch neue Kompetenzen, etwa aktives Hacken, Gesichtserkennung und Datenauswertung per künstlicher Intelligenz würden auch das Vorgehen gegen Terroristen verändern. Weil diese Möglichkeiten aber rechtlich besonders heikel sind, gibt es von Datenschützern und Linken viel Kritik an den Plänen. Der Anschlag vom Samstag dürfte den Befürwortern aber nun neue Argumente liefern.
Daran wird wohl auch nichts ändern, dass der Anschlag vom Samstagabend offenbar auch durch Probleme möglich wurde, die mit mehr Überwachung und Kompetenzen nicht zu lösen gewesen wären. So berichtet die Bild-Zeitung etwa, dass die Polizei am Samstagabend schon mit dem Abbau von Absperrungen begonnen hatte, als der Tatverdächtige B. mit seinem Wagen in die Besucher*innen des CSD raste.
Außerdem ist weiterhin unklar, wie der entsprechende Zugang zum Gelände am Samstagabend überhaupt gesichert war. Betonblöcke, wie sie etwa an Weihnachtsmärkten üblich sind, waren am morgen nach der Tat dort jedenfalls nicht zu sehen.
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