Mutmaßlicher CSD-Attentäter: Radikalisierung mit Ansage
Abdul B. ist in Berlin geboren und aufgewachsen – und wollte er für den IS kämpfen. Was über den Radikalisierungsweg des CSD-Attentäters bekannt ist.
Drei- bis viermal pro Woche besucht Abdul B. 2022 Kurse bei seinem Imam. Der 16-Jährige hat seinen Schulabschluss und sucht eine handwerkliche Ausbildung. Vor Gericht zeigt er sich reumütig. Bei einer räuberischen Erpressung habe er wohl mitgemacht, „um cool zu wirken“, hält das Amtsgericht Tiergarten fest.
Zwei Jahre später verbreitet B. auf Instagram Propaganda des sogenannten Islamischen Staates (IS). 2025 versucht er nach Überzeugung des Gerichts nach Syrien zu gelangen und sich dem IS anzuschließen. Was dazwischen passiert, lässt sich nur teilweise rekonstruieren.
Abdul B. ist 2005 in Berlin geboren und deutscher Staatsbürger. Seine Eltern trennen sich laut Gericht 2020, danach lebt er mit seinen drei Schwestern bei der Mutter. Ab 2023 arbeitet er rund anderthalb Jahre im Sicherheitsgewerbe. Sein Vater beschreibt die Familie gegenüber dem Spiegel als „nicht extrem religiös“. Vom Gericht wird B. hingegen als tiefgläubig beschrieben.
Für Nader Hotait, Forscher des Deutschen Zentrums für Integrations- und Migrationsforschung (DeZIM), kann Religiosität ein Schutzfaktor vor Extremismus sein. „Robustes religiöses Vorwissen hilft, extremistische Umdeutungen religiöser Texte und Narrative als das zu erkennen, was sie sind, nämlich Instrumentalisierungen“, sagt er der taz. Bei B. handele es sich den Berichten zufolge um eine Entkopplung vom familiären Glauben und eine Hinwendung zu einer salafistischen Deutung. „Das wirft die Frage auf, welche Faktoren einen solchen identitären Bruch begünstigt haben.“
Der Täter hegte Sympathien mit dem Islamischen Staat
B.s IS-Sympathie wird am 16. Juni 2024 erstmals öffentlich sichtbar. Auf Instagram veröffentlicht er ein Video mit IS-Kampflied und Logo der IS-Medienstelle Ajnad. Wenig später folgt ein Beitrag zu einem Angriff mutmaßlicher IS-Anhänger in Dagestan, einer russischen Republik im Nordkaukasus. Anfang 2025 entwickelt er laut Gericht den Wunsch, selbst für den IS zu kämpfen. Im Mai fliegt er in den Libanon und sucht über den Messengerdienst Telegram Kontakt zu Personen, die er für IS-Mitglieder hält.
Thomas Mücke vom Violence Prevention Network (VPN), das Extremismusprävention leistet, warnt gegenüber der taz vor einfachen Erklärungen. Er betont: Radikalisierung „hat immer mit den Lebensumständen zu tun“. In der salafistischen Szene würden Bedürfnisse nach Bedeutung und Zugehörigkeit stark befriedigt.
Nach dem Hamas-Angriff vom 7. Oktober 2023 hätten sich die Beratungseingänge bei VPN verfünffacht, berichtet Mücke. Der Gazakrieg sei „ein sehr großer Verstärkungsfaktor für Radikalisierung gewesen“ und werde von Islamisten zur Rekrutierung genutzt. Hotait verweist auf „Repräsentationslücken“, die entstehen könnten, wenn etwa Solidarität mit Opfern in Gaza aus dem legitimen Diskurs gedrängt werde. Extremisten könnten diese besetzen. Für einen Zusammenhang mit B. gebe es bislang jedoch keine Grundlage.
Foto: Michael Kappeler/dpa
Abdul B. wird in der Beratung als „sehr freundlich“ erlebt
Abdul B. wird im Juli 2025 im Libanon festgenommen. Nach seiner Rückkehr sitzt er ab November in Berlin in Untersuchungshaft. Im Mai 2026 verurteilt ihn das Amtsgericht Tiergarten zu einem Jahr und zehn Monaten Jugendstrafe. Eine Bewährungsstrafe ist das nicht. Das Gericht stellt lediglich die Entscheidung über eine mögliche Bewährung zurück. Die Generalstaatsanwaltschaft legt Berufung ein.
Nach B.s Entlassung beginnen Gespräche beim Violence Prevention Network. Das Gericht sah für die Vorbewährungszeit wöchentliche Beratungsgespräche vor. Mücke erlebt B. darin als „sehr freundlich“, seine Antworten aber als „kontrolliert“ und spricht von „Zweckantworten“. Auf ideologische Fragen habe er sich nicht eingelassen, für die Berater sei er „nicht richtig fassbar“ gewesen.
Zu einer Deradikalisierung kommt es nicht mehr. Am Sonntagabend wurde Abdul B. von Einsatzkräften der Polizei in Spandau erschossen. „Warum wird erst eingegriffen, wenn der Radikalisierungsprozess bereits so weit fortgeschritten ist?“, fragt Mücke. Für ihn ist auch von Bedeutung, dass B. sich offenbar in Berlin radikalisierte. Rückkehrer aus Kriegsgebieten seien bei der Extremismusprävention teilweise leichter erreichbar: „Die haben die Realität erlebt und sind enttäuscht worden.“ Schwieriger sei es bei Menschen, die „hier in Deutschland radikalisiert wurden“ und deren Weltbild nicht mit dieser Realität konfrontiert worden sei.
Was B. zum IS-Anhänger werden ließ, bleibt offen. Wenig bekannt ist, was in Freundeskreis, Familie und religiösem Umfeld geschah und welche Rolle die Trennung der Eltern und sein Vater spielten. Offen bleibt auch, warum sich die mutmaßliche Tat gegen queere Menschen richtete und weshalb der Christopher Street Day (CSD) zum Anschlagsziel wurde.
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