Antifaschistin in Haft: Lina E. geht juristisch gegen Beugehaft vor
Die Antifaschistin Lina E. wurde zuletzt in Beugehaft genommen, nun bestätigte der BGH die Maßnahme. Die Leipzigerin legt Verfassungsbeschwerde ein.
Foto: Sebastian Kahnert/dpa
Gerade mal sechs Wochen war Lina E. in Freiheit, dann endete sie wieder für sie. Ende Juni sollte die Leipzigerin als Zeugin in einem Prozess gegen sieben Antifaschist*innen in Dresden aussagen – und verweigerte diese Aussage. Das Gericht verhängte darauf eine sechsmonatige Beugehaft, Lina E. wurde noch vor Ort festgenommen. Sie legte daraufhin Beschwerde beim Bundesgerichtshof ein – der die Beugehaft nun aber bestätigte. Doch die 31-Jährige wird auch dagegen vorgehen.
Bereits im Mai 2023 war die Antifaschistin vor demselben Dresdner Gericht zu gut fünf Jahren Haft verurteilt worden – wegen mehrerer schwerer Angriffe mit anderen Linken auf Rechtsextreme in Ostdeutschland ab dem Jahr 2018. Die Gruppe wurde später von Behörden als „Antifa Ost“ tituliert.
In diesem Mai, nach zwei Dritteln der verbüßten Haft, war Lina E. freigekommen. Dann aber wurde sie als Zeugin in den nächsten Dresdner Prozess gegen sieben weitere Antifaschist*innen vorgeladen, darunter ihr früherer Partner Johann G. Ihnen wird vorgeworfen, ebenso an den Angriffen beteiligt gewesen zu sein.
Lina E. verweigerte jede Aussage. Sie ließ das ihren Anwalt Erkan Zünbül damit begründen, dass sie sich nicht in Gefahr bringen wolle, mit den Aussagen weitere Verfahren gegen sich zu noch ungeklärten Taten auszulösen. „Wenn die Beugehaft der Druck ist, den Sie aufbauen wollen, dann werde ich dem standhalten“, erklärte sie dem Richter. Der darauf die Beugehaft verhängte.
BGH sieht „spekulative Annahmen“
Die damals sofort eingelegte Beschwerde gegen diese Maßnahme wies der Bundesgerichtshof nun zurück. Zu den bereits verurteilten Taten hätte Lina E. aussagen müssen, erklärte das Gericht. Denn hierfür könne sie nicht ein zweites Mal verfolgt werden. Der BGH räumte zwar ein, dass Aussagen im Rahmen von kriminellen oder terroristischen Vereinigungen durchaus zu Verfahren für noch unbestrafte Taten führen können. Im Fall Lina E. fehle es dafür aber an konkreten Anhaltspunkten. „Bloße Vermutungen und spekulative Annahmen einer Verfolgungsgefahr genügen auch in einer solchen Konstellation nicht, um ein Auskunftsverweigerungsrecht, zumal ein umfassendes, zu begründen“, so das Gericht.
Lina E.s Anwalt Erkan Zünbül sagte am Freitag der taz, man werde gegen die Entscheidung Verfassungsbeschwerde erheben. „Die Entscheidung fügt sich aus unserer Sicht in eine bedenkliche Entwicklung ein, bei der rechtsstaatliche Verfahrensgarantien zunehmend eingeschränkt werden.“ Ein funktionierender Rechtsstaat messe sich nicht allein an einer effektiven Strafverfolgung, sondern ebenso an der konsequenten Wahrung der Rechte aller Verfahrensbeteiligten, so Zünbül. „Wir sind daher überzeugt, dass die aufgeworfenen verfassungsrechtlichen Fragen einer Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht bedürfen.“
Für Lina E. dauert die Beugehaft aber vorerst an. Auch zwei weitere Linke, die 2023 mit Lina E. verurteilten wurden, hatten im aktuellen Dresdner Prozess zuletzt die Aussage verweigert. Einem wurde dies wegen tatsächlich bereits laufender Verfahren gestattet. Gegen einen zweiten wurde ebenfalls Beugehaft verhängt. Ein dritter Mitverurteilter ist flüchtig.
In dem aktuellen Dresdner Prozess schweigen bisher auch alle der sieben Angeklagten zu den Vorwürfen. Zu Prozessbeginn verteidigten mehrere von ihnen aber in Erklärungen antifaschistisches Engagement. Ein Berliner Beschuldigter, Tobias E., hatte zuletzt vor Gericht auch über seine menschenrechtswidrigen Haftbedingungen in Ungarn berichtet, wo er zuvor bereits inhaftiert gewesen war. Seinen Antrag auf Aufhebung der Untersuchungshaft lehnte das Gericht kürzlich ab.
Freigelassen wurde dagegen im April der Berliner Angeklagte Thomas „Nanuk“ J. – nachdem ein Kronzeuge, ein früherer Szenebekannter, eingeräumt hatte, seine Vorwürfe gegen ihn seien nur Mutmaßungen.
Debatte um Aussagen von anderen Linken
Für Aufsehen sorgten zuletzt Aussagen von sechs jungen Antifaschist*innen in einem weiteren Prozess in Düsseldorf. Auch ihnen werden schwere Angriffe auf Rechtsextreme vorgeworfen, im Februar 2023 in Budapest. Und auch sie hatten zunächst zu diesen Vorwürfen geschwiegen. Anfang Juli hatten sie dann aber überraschend im Gericht eingeräumt, die vermummten Personen zu sein, die auf Videobildern der Angriffe zu sehen sind – und ihr antifaschistisches Engagement verteidigt. Den Vorwurf des versuchten Mordes wiesen sie vehement zurück.
Solidaritätsgruppen für die Angeklagten hatten danach kritisiert, nicht vorab in die Erklärungen einbezogen worden zu sein und dass diese sich nur ans Gericht, nicht an die antifaschistische Bewegung gerichtet hätten. Auch sei zu diskutieren, ob der Bruch mit der langjährigen Strategie, vor Gericht keine Aussage zu Vorwürfen zu machen, in diesem Fall wirklich gerechtfertigt war – umso mehr, da die Aussagen Auswirkungen auch auf anderen Verfahren haben könnten.
Andererseits wurde von den Gruppen auch Verständnis geäußert, dass die Angeklagten ihre Erzählung selbst bestimmen wollten und mit den Erklärungen öffentlich womöglich ein breiteres Verständnis für Antifaschismus, auch militanten, schaffen könnten. Und betont wurde auch: „Trotz interner strategischer Differenzen lassen wir niemanden zurück.“ Man fordere weiterhin die Freiheit der Angeklagten. „Wir brechen gemeinsam auf und kehren gemeinsam zurück.“
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