Offener Brief für Vergesellschaftung: „Ein Sperrgesetz ist verfassungswidrig“
Über 200 Personen aus Gewerkschaften und Wissenschaft sprechen sich für das Recht auf Vergesellschaftung aus. Das Grundgesetz müsse geachtet werden.
Foto: Bernd von Jutrczenka/dpa
Mehr als 200 Personen aus Wissenschaft, Kultur und Gewerkschaften sprechen sich für das Recht auf Vergesellschaftung aus. Sie fordern die Bundesregierung auf, das Grundgesetz zu achten und Artikel 15 „nicht durch ein Sperrgesetz“ auszuhebeln. So steht es in einem offenen Brief, der an diesem Donnerstag veröffentlicht wurde. Artikel 15 ist jener heiß diskutierte Artikel des Grundgesetzes, der Vergesellschaftungen zwar explizit erlaubt, aber noch nie angewendet wurde.
Je näher eine rot-rot-grüne Landesregierung in Berlin rückt, desto näher rückt dieses Szenario. Schließlich haben sich Linke, Grüne und SPD in Sondierungsgesprächen darauf geeinigt, große private Wohnungsunternehmen zu vergesellschaften. Diese dürften demnach weiterhin einen Grundstock von 10.000 Wohnungen behalten, doch der Wohnungsbestand, der darüber hinausgeht, soll gegen Entschädigung in Gemeineigentum überführt werden. Der ursprüngliche Plan sah die Grenze bei 3.000 Wohnungen, aber das war mit der SPD nicht zu machen. Ein Gesetz soll bis Mitte 2028 vorgelegt werden.
Schon die Vorstellung, dass das umgesetzt werden könnte, versetzt die aktuelle schwarz-rote Bundesregierung in Angst und Schrecken. Bereits im Juli kündigte die Koalition an, die Berliner Vergesellschaftungspläne durch ein neues Gesetz zu verhindern – und genau dagegen richtet sich der offene Brief. Unterzeichnet wurde er unter anderem von der Ökonomin Isabella Weber, dem Verdi-Vorsitzenden Frank Werneke, dem Vorsitzenden der IG BAU Carsten Burckhardt sowie den Schauspielerinnen Corinna Harfouch und Katharina Thalbach.
Die Unterzeichner*innen sind sich einig: Unabhängig von der inhaltlichen Position müsse die Frage der Vergesellschaftung „im demokratischen Prozess entschieden werden“. Ein Sperrgesetz verhindere genau das. Es wäre „verfassungswidrig, widerspräche dem Gründungskonsens von 1949 und missachte den Bevölkerungswillen“, heißt es im offenen Brief, der diese drei Punkte genauer ausführt.
Autoren kritisieren Geschichtsvergessenheit
Die Unterzeichnenden halten ein Sperrgesetz für „verfassungswidrig“, und zwar unabhängig davon, wie es umgesetzt werden könnte. Sowohl ein einfaches Bundesgesetz, das den Ländern ein Verbot auflegt, als auch ein Rahmengesetz, das den Zweck verfolge, „Vergesellschaftung durch Nebenbedingungen zu erschweren oder zu verhindern“, würden einen „Grundgesetzartikel aushebeln, ohne die dafür nötige verfassungsändernde Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat zu haben“, argumentieren sie.
Zudem wird auf die Historie der Bundesrepublik verwiesen. Das Grundgesetz sei „1949 aus der Erfahrung des massiven Missbrauchs wirtschaftlicher Macht in der NS-Kriegswirtschaft und der Enteignung jüdischer Mitbürger:innen“ entstanden. Das Grundgesetz schütze deshalb in Artikel 14 privates Eigentum, besage aber auch, dass „Eigentum verpflichtet“ und „dem Wohle der Allgemeinheit dienen“ soll. Artikel 15 unterscheide darüber hinaus „persönliches Eigentum von wirtschaftlichen Machtressourcen“ und gebe „zukünftigen Generationen die Möglichkeit, Teile der Wirtschaft gemeinwirtschaftlich zu organisieren“.
Mitunterzeichnerin Isabella Weber, die das Buch „Antifaschistische Wirtschaftspolitik“ geschrieben hat, erklärt dazu: „Auf der Potsdamer Konferenz im Jahr 1945 waren sich alle Alliierten einig, dass die Konzentration von Unternehmen beendet werden müsse, um die Wiederherstellung der Demokratie zu gewährleisten.“ Vor diesem Hintergrund sehe das deutsche Grundgesetz die Möglichkeit vor, Grund, Boden, Naturschätze und Produktionsmittel zu vergesellschaften. Dies sei „Teil der antifaschistischen Ausrichtung des Grundgesetzes“.
Zuletzt wird im offenen Brief appelliert, den Bevölkerungswillen zu achten. 2021 stimmte in Berlin eine Mehrheit in einem Volksentscheid für die Vergesellschaftung von privaten Wohnungsunternehmen, die mehr als 3.000 Wohnungen besitzen. Der Versuch, diesen Beschluss „nachträglich von höherer Ebene zu sperren“, signalisiere: „Mehrheiten zählen nicht, wenn sie wirtschaftlichen Interessen zuwiderlaufen.“
Wie genau die Bundesregierung die Vergesellschaftungspläne in Berlin durchkreuzen will, ist noch unklar. Fest steht: Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hat nach der Berliner Wahl den Plan bekräftigt. Zuständig für die Umsetzung ist das von Alexander Dobrindt (CSU) geführte Bundesinnenministerium. Doch das will noch keine Details verraten. Ein Sprecher des Ministeriums erklärte gegenüber der taz: „Die Abstimmungsprozesse zu dem Vorhaben innerhalb der Bundesregierung dauern an.“ Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) zweifelt zwar den Sinn von Vergesellschaftungen an, wies aber jüngst darauf hin, dass ein Sperrgesetz „verfassungsrechtlich nicht trivial“ wäre.
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