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Offener Brief für Vergesellschaftung„Ein Sperrgesetz ist verfassungswidrig“

Über 200 Personen aus Gewerkschaften und Wissenschaft sprechen sich für das Recht auf Vergesellschaftung aus. Das Grundgesetz müsse geachtet werden.

Mehr als 200 Personen aus Wissenschaft, Kultur und Gewerkschaften sprechen sich für das Recht auf Vergesellschaftung aus. Sie fordern die Bundesregierung auf, das Grundgesetz zu achten und Artikel 15 „nicht durch ein Sperrgesetz“ auszuhebeln. So steht es in einem offenen Brief, der an diesem Donnerstag veröffentlicht wurde. Artikel 15 ist jener heiß diskutierte Artikel des Grundgesetzes, der Vergesellschaftungen zwar explizit erlaubt, aber noch nie angewendet wurde.

Je näher eine rot-rot-grüne Landesregierung in Berlin rückt, desto näher rückt dieses Szenario. Schließlich haben sich Linke, Grüne und SPD in Sondierungsgesprächen darauf geeinigt, große private Wohnungsunternehmen zu vergesellschaften. Diese dürften demnach weiterhin einen Grundstock von 10.000 Wohnungen behalten, doch der Wohnungsbestand, der darüber hinausgeht, soll gegen Entschädigung in Gemeineigentum überführt werden. Der ursprüngliche Plan sah die Grenze bei 3.000 Wohnungen, aber das war mit der SPD nicht zu machen. Ein Gesetz soll bis Mitte 2028 vorgelegt werden.

Schon die Vorstellung, dass das umgesetzt werden könnte, versetzt die aktuelle schwarz-rote Bundesregierung in Angst und Schrecken. Bereits im Juli kündigte die Koalition an, die Berliner Vergesellschaftungspläne durch ein neues Gesetz zu verhindern – und genau dagegen richtet sich der offene Brief. Unterzeichnet wurde er unter anderem von der Ökonomin Isabella Weber, dem Verdi-Vorsitzenden Frank Werneke, dem Vorsitzenden der IG BAU Carsten Burckhardt sowie den Schauspielerinnen Corinna Harfouch und Katharina Thalbach.

Die Un­ter­zeich­ne­r*in­nen sind sich einig: Unabhängig von der inhaltlichen Position müsse die Frage der Vergesellschaftung „im demokratischen Prozess entschieden werden“. Ein Sperrgesetz verhindere genau das. Es wäre „verfassungswidrig, widerspräche dem Gründungskonsens von 1949 und missachte den Bevölkerungswillen“, heißt es im offenen Brief, der diese drei Punkte genauer ausführt.

Autoren kritisieren Geschichtsvergessenheit

Die Unterzeichnenden halten ein Sperrgesetz für „verfassungswidrig“, und zwar unabhängig davon, wie es umgesetzt werden könnte. Sowohl ein einfaches Bundesgesetz, das den Ländern ein Verbot auflegt, als auch ein Rahmengesetz, das den Zweck verfolge, „Vergesellschaftung durch Nebenbedingungen zu erschweren oder zu verhindern“, würden einen „Grundgesetzartikel aushebeln, ohne die dafür nötige verfassungsändernde Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat zu haben“, argumentieren sie.

Zudem wird auf die Historie der Bundesrepublik verwiesen. Das Grundgesetz sei „1949 aus der Erfahrung des massiven Missbrauchs wirtschaftlicher Macht in der NS-Kriegswirtschaft und der Enteignung jüdischer Mitbürger:innen“ entstanden. Das Grundgesetz schütze deshalb in Artikel 14 privates Eigentum, besage aber auch, dass „Eigentum verpflichtet“ und „dem Wohle der Allgemeinheit dienen“ soll. Artikel 15 unterscheide darüber hinaus „persönliches Eigentum von wirtschaftlichen Machtressourcen“ und gebe „zukünftigen Generationen die Möglichkeit, Teile der Wirtschaft gemeinwirtschaftlich zu organisieren“.

Mitunterzeichnerin Isabella Weber, die das Buch „Antifaschistische Wirtschaftspolitik“ geschrieben hat, erklärt dazu: „Auf der Potsdamer Konferenz im Jahr 1945 waren sich alle Alliierten einig, dass die Konzentration von Unternehmen beendet werden müsse, um die Wiederherstellung der Demokratie zu gewährleisten.“ Vor diesem Hintergrund sehe das deutsche Grundgesetz die Möglichkeit vor, Grund, Boden, Naturschätze und Produktionsmittel zu vergesellschaften. Dies sei „Teil der antifaschistischen Ausrichtung des Grundgesetzes“.

Zuletzt wird im offenen Brief appelliert, den Bevölkerungswillen zu achten. 2021 stimmte in Berlin eine Mehrheit in einem Volksentscheid für die Vergesellschaftung von privaten Wohnungsunternehmen, die mehr als 3.000 Wohnungen besitzen. Der Versuch, diesen Beschluss „nachträglich von höherer Ebene zu sperren“, signalisiere: „Mehrheiten zählen nicht, wenn sie wirtschaftlichen Interessen zuwiderlaufen.“

Wie genau die Bundesregierung die Vergesellschaftungspläne in Berlin durchkreuzen will, ist noch unklar. Fest steht: Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hat nach der Berliner Wahl den Plan bekräftigt. Zuständig für die Umsetzung ist das von Alexander Dobrindt (CSU) geführte Bundesinnenministerium. Doch das will noch keine Details verraten. Ein Sprecher des Ministeriums erklärte gegenüber der taz: „Die Abstimmungsprozesse zu dem Vorhaben innerhalb der Bundesregierung dauern an.“ Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) zweifelt zwar den Sinn von Vergesellschaftungen an, wies aber jüngst darauf hin, dass ein Sperrgesetz „verfassungsrechtlich nicht trivial“ wäre.

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40 Kommentare

  • Nachtsonne

    Wenn der Wille des Wählers verfassungswidrig ist, ist er mitnichten zu respektieren. Ob ein entsprechendes Bundesgesetz verfassungswidrig wäre in diesem Fall wäre durch das BVG zu bewerten. Allerdings steht die Vergesellschaftung dann von Anfang an still. Das macht in der Praxis aber ohnehin keinen Unterschied aufgrund der Ergebnisse der bisherigen Koalitionsgespräche, bei denen die Linke letztendlich einer Verzögerung zugestimmt hat: 2028 + 16 Mrd. Limit.

  • Zuversicht

    Vergesellschaftung ab Mitte 2028. Genug Zeit, daß es niemals geschehen wird.



    Ich persönlich wäre sogar neugierig darauf - sitze allerdings im abbezahlten Passivhaus.

  • Andi S

    Wenn ein solches Gesetz verfassungswidrig ist, wird das BVG es kassieren.

    Ausführungsgesetze zu GG-Artikel sind nicht ungewöhnliches und im Grunde begrüssenswert, da die Ausführung in einen Rahmen überführt wird.

    Und das beste: Gesetze des Bundestages sind zutiefst demokratisch!

  • Lowandorder

    🤖Da ein direktes Verbot rechtlich kaum haltbar ist, wird politisch diskutiert, die gesetzlichen Voraussetzungen bundesweit so stark zu verschärfen, dass eine Vergesellschaftung wirtschaftlich unattraktiv wird.



    Der Bund könnte versuchen, über ein Rahmengesetz festzulegen, dass bei jeder Vergesellschaftung zwingend der volle Marktwert (Verkehrswert) als Entschädigung gezahlt werden muss.



    Da die Berliner Initiative darauf setzt, die Entschädigung deutlich unterhalb des Marktwertes anzusetzen, um das Vorhaben bezahlbar zu halten, würde eine solche Bundesregelung das Projekt de facto stoppen.



    Aber auch ein solcher Ansatz gilt unter Experten als rechtlich riskant, da Art. 15 GG (über den Verweis auf Art. 14 GG) gerade eine Abwägung fordert, bei der die Entschädigung eben auch unter dem Verkehrswert liegen darf.

    Fazit

    Ein reines Sperrgesetz der Bundesregierung ist mit hoher Wahrscheinlichkeit verfassungswidrig, weil dem Bund dafür die Kompetenz fehlt und das Grundgesetz nicht durch einfache Gesetze umgangen werden darf.



    Sollte der Bund ein solches Gesetz beschließen, dürfte der Fall unmittelbar vor dem Bundesverfassungsgericht landen.“

    Na Mahlzeit

  • Ureinwohner

    Typisches Problem solcher Briefe: Vermischung verschiedener Tatbestände.



    1. Vergesellschaftung als ausdrücklich zulässige Option. - Wie inzwischen jeder weiß, ist diese im Artikel 15 GG enthaltene Option seit 1949 noch nie angewendet worden. Das bedeutet: es gibt noch keine Erfahrungen. Aber das Recht ist da.



    Wenn die Bundesregierung dieses Recht "abschaffen" oder nur "schmälern" will, wäre das scharf abzulehnen - insofern ok wenn sich Leute zu Wort melden.



    Wenn die Bundesregierung per Bundesgesetz Umsetzungsregeln für Artikel 15 aufstellt, wäre das kritisch zu diskutieren. So ein Gesetz könnte auch hilfreich sein, um den guten Gedanken von Gemeinwohlwirtschaft praxistauglicher zu machen. Insofern greift der Brief der Debatte etwas vor, denn es gibt noch keinen Gesetzentwurf. Eigene Vorschläge für ein solches "Anwendungsgesetz" wären vielleicht etwas klüger.

    2. Der landespolitische Umgang mit dem Entscheid von 2021. - Die Landespolitik quält sich seit bald 10 Jahren mit dem DWE-Volksentscheid. Die aktuellen RGR-Verhandlungen zeigen deutlich, dass der Entscheid Politik und Landeshaushalt überfordern. Der Brief ist hier zu nah bei DWE und offenbart die eigentliche Stoßrichtung.

  • Pfennig

    Egal ob mit oder ohne Gesetz: Hier wollen es Politiker, Bürokraten wieder besser wissen als die Allgemeinheit, also Planwirtschaft vor Marktwirtschaft. Informationen für eine rationale Wirtschaftsplanung liegen niemals an einer Stelle gebündelt vor. Stattdessen ist Wissen dezentral, unvollständig und widersprüchlich auf Millionen von Individuen in einer Gesellschaft verteilt. Preise fungieren als Informationssignale. Der Beweis daß Planwirtschaft nicht zu Wohlstand führt wurde mehrfach erbracht, damals in der DDR, aktuell z.B. in Kuba, in Venezuela.

  • Wunderwelt

    Es steht wirklich viel Gutes in unserem Grundgesetz. Insbesondere auch Dinge die über kurzsichtige oder egoistisch motivierte Interessen hinaus reichen.







    Denn nicht nur bei der momentan aktuellen Frage der Vergesellschaftung, geht es um das bekannte Phänomen übermäßiger Monopolisierung. So hat es in der Geschichte z.B. immer wieder sog. *Landreformen* gegeben, um die Quasimonopole des Landadels zu brechen und Landflächen besser im Sinne der Bauern und des Gemeinwohls zu bewirtschaften. Das diente auch dazu, die Macht kleiner Gruppen zu brechen und die Menschen aus ihrer de Facto Erpressungssituation zu befreien.







    Und es gibt Parallelen zu der heutigen Situation auf dem Wohnungsmarkt, in der sich zunehmend internationale Konzerne Quasimonopole aufbauen und ihre Mieter:innen weit über Gebühr auspressen.







    Insofern ist der Appel, den *Geist des Grundgesetzes* zu achten und zu ehren absolut richtig.

    Auch über die Frage nach einer Vergesellschaftung, in einem *Demokratischen Diskurs* zu entscheiden ist goldrichtig. Und alle die das jetzt per Gesetz abwürgen wollen, müssen sich die Frage gefallen lassen, ob sie dann noch als echte Demokraten im Sinne des GG bezeichnet werden dürfen..

  • Franz Hofer

    Nach Artikel 74, Absatz 1, Ziffer 15 des Grundgesetzes unterliegt die Überführung von Grund und Boden in Gemeineigentum der konkurrierenden Gesetzgebung. Wenn der Bund also ein Gesetz z.B. zur Höhe der Entschädigung beschliesst, hat dieses Gesetz Vorrang vor einem Berliner Landesgesetz. Wenn in diesem Gesetz (wie es auch schon in Artikel 15 GG angedeutet ist) eine Entschädigung wie sie bei Enteignungen üblich ist, also in etwa zum Verkehrswert, festgelegt wird, dann kann ich mir nicht vorstellen, dass das vor dem Bundesverfassungsgericht nicht Bestand hätte.

  • Dr Regina

    Die Blackrock-Cdu darf nicht durch ein einfaches Gesetz die Verfassung, auch nicht Teile davon, abschaffen. Das wäre verfassungswidrig.

    • DiMa

      @Dr Regina:

      Das hat sie doch auch gar nicht vor und wird auch nicht diskutiert. Es geht lediglich um die Frage, ob der Bund von seiner Gesetzgebungskompetenz Gebrauch macht und dabei regelt, dass von der Gebrauchsmöglichkeit des Art. 15 kein Gebrauch gemacht wird, womit dann das Land gesperrt wäre, ein entsprechendes Gesetz zu erlassen.

      Das Ganze ist im Grundgesetz geregelt und nennt sich konkurrierende Gesetzgebungskompetenz. Daran scheiterte ja bereits der Mietendeckel.

      Warum ein Haufen Nichtjuristen das jetzt für verfassungswidrig halten wollen, bleibt deren Geheimnis.

  • Lowandorder

    Ach was! “ Hans-Jochen Vogel sah die Hauptursache für explodierende Mieten und Wohnungsknappheit nicht bei den Vermietern, sondern in der massiven Verteuerung von Grund und Boden durch Bodenspekulation.



    Kernpositionen und Analysen



    • Boden als Gemeinwohl: Vogel vertrat die Ansicht, dass Grund und Boden keine gewöhnliche Ware sind. Sie unterliegen einer sozialen Bindung des Eigentums nach Art. 14 Abs. 2 des Grundgesetzes und müssen dem Gemeinwohl dienen. • Dramatischer Preisanstieg: Er wies darauf hin, dass die Baulandpreise weit stärker gestiegen sind als die Mieten. Zwischen 1962 und 2017 stiegen die Baulandpreise in Deutschland um rund 2.400 %, in München sogar um über 39.000 % (1950–2015). Der Kostenanteil des Bodens am Wohnungsbau kletterte dadurch von früher 8–10 % auf bis zu 50 %. • Kritik an reinem Symptom-Kampf: Den Berliner Mietendeckel und reine Mietpreisbremsen sah er kritisch, da sie das Problem nicht an der Wurzel packen, wie im Tagesspiegel berichtet wurde. … Seine späten Forderungen fasste er unter anderem in seinem 2019 erschienenen Buch „Mehr Gerechtigkeit!“ zusammen, welches unter anderem bei Amazon dokumentiert ist. Eine Einordnung seiner historischen Reformv…

    • FriedrichHecker

      @Lowandorder:

      Zu Zeiten von Hans-Jochen Vogel war ja auch die einzige wesentliche Voraussetzung, dass einem das Baugrundstück gehörte...



      Heute hat man beispielsweise auf fast jeder innerstädtischen Brachfläche das Thema Artenschutz zu beachten, Mauereidechsen und blauflüglige Ödlandschrecken sind generell geschützt und ganz schnell auf solchen Flächen heimisch - am Stadtrand kommen gerne noch Fledermäuse dazu.



      Es gibt Stadtbaudirektoren, die davon ausgehen, dass alleine der Bedarf an ökologischen Ausgleichsflächen dafür sorgt, dass gar nicht alle theoretisch bebaubaren Brachflächen neu bebaut werden können.



      In Basel wurde vor einigen Jahren der Faktor 3 genannt, um den die verfügbaren Ausgleichsflächen alleine durch die Maßnahmen des Halbkantons (also ohne SBB, Astra etc) überzeichnet wären.



      Und selbst wenn die Flächen ausreichen, muss man die zusätzlich kaufen und einrichten. Und so eine Eidechsenumsiedlung kostet einen deutlich vierstelligen Betrag pro Tier (bei Stuttgart 21 wurden schon Beträge von über 8000€ pro Eidechse genannt).



      Und das ist nur ein sehr kleiner Aspekt der aktuellen "Urbarmachung" von Baugrundstücken, die sich Vogel in seiner aktiven Zeit nie hätte vorstellen können.

    • Sam Spade

      @Lowandorder:

      Hat er durchaus richtig gesehen der gute Hans Jochen Vogel.

      Das Konsesjonsloven bei uns in Norwegen gibt dem Staat ein Mitspracherecht beim Erwerb von Grundstücken. Ab einer gewissen Größe ist der Erwerb genehmigungspflichtig. Auch bei Weiterveräusserung hat der Staat ein Vetorecht, auch hinlässlich des Verkaufspreises.

      In Regionen mit einer Verknappung an Mietobjekten, gilt zudem eine Wohnpflicht. Die Boplikt hier in Tromsø verpflichtet jeden Immobilienkäufer die Immobilie für fünf Jahre selbst zu bewohnen und seinen Hauptwohnsitz im Nationalregister einzutragen. Entzieht reinen Kapitalanlegern den Boden.

      Und auch dem reinen Erwerb von Boden aus Spekulationsgründen setzt das Driveplikt eine Grenze. Es besagt das erworbene landwirtschaftliche Flächen und auch Baugrundstücke nicht brach liegen dürfen sondern bewirtschaftet oder bebaut werden müssen, ansonsten droht die Enteignung.

      Auf Grundlage der strengen staatlichen Regulierungen meiden besonders internationale Spekulanten Norwegen, wie übrigens auch Dänemark die im Prinzip ähnlich verfahren und investieren lieber in deutschen und britischen Großstädten wegen freien Märkten und dergleichen nach US Vorbild.

    • Franz Hofer

      @Lowandorder:

      Wenn das Bauland in Berlin das Problem ist, dann verstehe ich nicht, warum man nicht einen Teil des Tempelhofer Feldes gemeinnützigen Wohnungsbaugesellschaften überlässt.

  • Dirk Osygus

    Warum sollte ein Bundesgesetz, das der Bundestag mit seiner Mehrheit verfassungswidrig sein, bevor es das Bundesverfassungsgericht bewertet hat?



    Das ist ja ein komisches Rechtsempfinden, das da an den Tag gelegt wird.

    • pumble

      @Dirk Osygus:

      Alle Beteiligten haben unmissverständlich klar gemacht, dass das möglicherweise beschlossene Gesetz den Zweck hat die Anwendung von Artikel 15 und die Vergesellschaftung in Berlin uinmöglich zu machen. Ein komisches Rechtsempfinden ist, wenn man das für vereinbar mit dem Grundgesetzt und dem Prinzip der Rechtsstaatlichkeit hält.

  • Ricky-13

    taz: *Über 200 Personen aus Gewerkschaften und Wissenschaft sprechen sich für das Recht auf Vergesellschaftungen aus. Das Grundgesetz müsse geachtet werden.*

    Leider begreifen viele Bürger immer noch nicht, dass die heutige CDU und auch die CSU keine echten Volksparteien mehr sind, sondern wohl eher Lobbyverbände der Superreichen und der Mächtigen.

    Merz ist jetzt in eine fatale Situation gekommen, denn das einfache Volk lehnt ihn ab, die AfD-Wähler hassen ihn sogar und jetzt kann er nicht einmal mehr seinen reichen Freunden aus der Immobilienwirtschaft aus der Patsche helfen. Friedrich Merz versucht es aber dennoch und möchte die Vergesellschaftung durch ein Bundesgesetz aushebeln. [Die Union ist mit Abstand der größte Empfänger von Parteispenden aus der Immobilienwirtschaft.]

    Dazu hat die Frankfurter Rundschau am 21.09.2026 aber schon geschrieben: "Merz will die Vergesellschaftung per Gesetz stoppen – doch Verfassungsrechtler sehen massive Probleme".

  • Lowandorder

    Ach was! Loriot

    "Artikel 15 ist jener heiß diskutierte Artikel des Grundgesetzes, der Vergesellschaftungen zwar explizit erlaubt, aber noch nie angewendet wurde."

    Na logo - listen -

    "Mach’s noch einmal Sam! 🙀🧐*



    Das war ja in Wahrheit auch nicht beabsichtigt - wa!



    Zitier mal Lovando “Helfe gern.



    Im Parlamentarischen Rat - sagte zu 15 GG Ol Conny zu Pferdmenges - beide CDU -



    “Das müssen wir machen. Das machen wir aber nicht!



    Du machst den Vorsitz!“ Däh •



    unterm——- de.wikipedia.org/wiki/Konrad_Adenauer & de.wikipedia.org/w...Robert_Pferdmenges (Immer + Abs = Deutsche Bank denken)🧐“



    ps inne Kantine unter die Räder gekommen - wa! 🫵 "

    So geht das - Kurt Vonnegut



    „Wahrer Terror ist, eines Morgens aufzuwachen und festzustellen, dass deine Highschool-Klasse das Land regiert.“ (Im englischen Original: „True terror is to wake up one morning and discover that your high school class is running the country.“)



    (taz.de/Debatte-in-Berlin/!6217918/) *

  • Aurego

    Mich wundert seit einiger Zeit, mit welcher Hingabe viele WählerInnen konservativer Parteien, die in ihrem Leben bisher nicht einmal geschafft haben, ein Nettovermögen von über einer Million Euro selbst zu erwirtschaften, gegen die Vergesellschaftungspläne in Berlin wettern. Das häufigste Argument ist, dass die Vergesellschaftung keinen zusätzlichen Wohnraum schaffe. Das stimmt zwar, aber ist das Schaffen von Wohnraum überhaupt der Zweck der Vergesellschaftsbestrebungen? Ich glaube nicht. Es geht eher darum, denen, die bereits als MieterInnen in Berlin wohnen, das Leben zu erleichtern und die Angst vor der nächsten saftigen Mieterhöhung zu nehmen.

    Ich selbst glaube nicht, das eine rot-rot-grüne Berliner Regierung auch nur eine einzige Vergesellschaftung hinbekommt. Die Gegenwehr der Betroffenen wird das zu verhindern und so lange hinauszuzögern wissen, bis es in Berlin eine neue Regierung gibt. Und selbst, wenn es gelänge, würde es Leute wie mich nicht stören, wenn nur Bestände von vielen tausend Wohnungen vergesellschaftet würden. Ich vermiete dort ja nur ein paar Wohnungen.

    • Walterismus

      @Aurego:

      Das hat viele Gründe:

      1. Die Vergesellschaftung führt allerdings mit hoher Wahrscheinlichkeit zu eben jenen saftigen Mieterhöhungen. Was ja auch Frau Schwerdtner einräumt.

      2. Berlin ist ein Nehmer des Länderfinanzausgleichs, wenn man solche Wohltaten machen Kann, dann wollen das andere Bundesländer nicht mitfinanzieren.

      3. Viele halten mittelbar oder unmittelbar Aktien von Voinovia und Co.

      Ich sage ganz ehrlich, wenn das Schief geht und Berlin sich finanziell übernimmt, dann erwarte ich, dass weder die anderen Ländern noch der Bund Berlin helfen soll. Berlin und die Berliner sollen dann den Mist auch ausbaden, wenn kein Geld mehr da ist und die Mieten trotzdem steigen.



      Das ist dann wie der Brexit und die Berliner müssen dann damit leben!

  • Pico

    Es ist richtig die Pläne von Enteignungen zu verhindern. Politisch und auch juristisch. Die Kommunen, den Städten, ja auch den Gewerkschaften ist es ja nicht verboten in den Wohnungsmarkt zu investieren. Dass dann die Wohnungen nicht unbedingt günstiger sind oder gar in guten Händen, zeigt doch das gescheiterte Unternehmen: Neue Heimat !

    • Aurego

      @Pico :

      Warum sollen Bestände großer Wohnungskonzerne nicht vergesellschaftet werden, wenn dies sogar durch das Grundgesetz gedeckt ist? Versuchen kann man das durchaus.

      Die Neue Heimat war eine Wohnungsbaugesellschaft, die dem DGB und Einzelgewerkschaften gehörte. Sie ist nicht am Wohnungsbau, sondern an Selbstbereicgerungsaktivitäten ihres eigenen Vorstands gescheitert.

  • Sebasti-i

    Hier wird sich auch ein Stück weit beweisen, inwiefern die gesellschaftlichen Strukturen der BRD eine (rechtmäßige) Abweichung von der neoliberal-kapitalistischen Hegemonie zulassen. Eine Unterbindung der Vergesellschaftungspläne wäre ein fatales Zeichen. Nicht nur, weil dies hieße, das die Grenzen nach links sehr eng gesteckt sind, sondern auch, weil gleichsam ein Rechtsdrift keine Abweichung von dieser Hegemonie darstellt. Die Richtung in der es in Krisenzeiten geht und weiter gehen wird, wäre somit weiter zementiert.

  • Jalella

    Natürlich! Muss man eigentlich gar nicht erwähnen - zumindest wenn man mal einen Blick ins Grundgesetz geworfen hat. Und das haben wir doch hoffentlich alle, oder? Wenigstens in der Schule?

    Aber was sagt uns das über Parteien, die das anzweifeln und uns obendrein weißmachen wollen, dass Menschen, die sich auf das GG berufen, Feinde unserer Demokratie sind?



    Scheinbar sagt uns das nichts, wenn man sieht, dass cdU/csU immer noch nicht bundesweit auf unter 5% gefallen sind. Da gehören sie nämlich als Partei des äußeren rechten Randes hin. Gleich neben der AfD, die jenseits des äußeren rechten Randes liegt und die selbstreden nach dem Grundgesetz verboten werden MUSS! Denn das GG ist nicht optional, sondern FORDERT von uns, antidemokratische Parteien zu verbieten.

    Das GG spricht ja auch nicht davon, dass wir möglicherweise wenn wir gerade nichts besseres zu tun haben, niemanden wegen Geschlecht, Sprache, Religion etc. bevorzugen oder benachteiligen (Art. 3). Es FORDERT das.

  • Hans Dampf

    Die Berliner wollten es so, also macht es so.



    Ich akzeptiere grundsätzlich den Willen der Wähler, auch wenn ich manchmal grauenhaft finde (Sachsen-Anhalt als Beispiel). Von dem her kann Berlin den Versuch der Enteignung ("Vergesellschaftung" verniedlicht ausgedrückt), meinetwegen durchführen. Ich prophezeie aber, dass der Schuss voll nach hinten losgehen wird. Wohnraum wird noch knapper, Mieten noch teurer, es ist kein Geld der Kommune zum bauen da, womit kein/kaum neuer Wohnraum entsteht, auch für Wohnbaugesellschaften fehlt das Geld. Schon in 5 Jahren nach der Enteignung, sorry "Vergesellschaftung", wird in Berlin das Chaos ausbrechen. Private Investoren werden nicht wieder zurückkehren, was ja vielen Linke sogar recht wäre. Hauptsache wir wissen, wer dies so wollte, damit man keine anderen Schuldigen dafür herziehen kann.

    • Aurego

      @Hans Dampf:

      Wenn Wohnraum knapper und damit teurer würde (ist in Berlin momentan aber nicht der Fall), wäre das ja gut für uns private Vermieter einiger weniger Wohnungen.



      Das Problem beim Bauen sind nicht die Vergesellschaftungen. Diese werden eher für ein größeres Angebot sorgen. Das Problem ist die Finanzierbarkeit bei den aktuellen Grundstückskosten und Zinsen.

  • Chaos-NRW

    1. Wie will man beurteilen, ob ein Gesetz verfassungswidrig ist, wenn man den Inhalt noch gar nicht kennt? Das ist maximal unseriös.



    2. Das GG sieht ausdücklich vor, dass die Vergesellschaftung durch ein Gesetz konkretisiert werden muss, dass "Art und Ausmaß der Entschädigung regelt". Es steht durchaus in der Gesetzgebungskompetenz des Bundes dies zu regeln. Was spricht also verfassungsrechtlich gegen ein Bundesgesetz, dass die Entschädigung bei Vergesellschaftungen auf den Marktwert festlegt? Das wäre de facto das Ende der Berliner Träume.



    3. Die Maßnahme, wie sie in Berlin vorgesehen ist, ist mutmaßlich selbst bereits verfassungswidrig.

  • Desdur Nahe

    Da ist die Rechtslage in meinen Augen recht eindeutig, und die Bundesregierung wird scheitern.



    Aber auch auf der anderen Seite wird es lange Gesichter geben:



    Alle, die aktuell Art. 15 GG vor sich hertragen, werden das GG plötzlich ganz böse finden, wenn das BVerfG hieraus den Teil "Entschädigung" in Verbindung mit "Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet" berücksichtigt, und eine dann doch recht hohe Summe als Entschädigung aufruft.

    • Aurego

      @Desdur Nahe:

      Für die Berechnung eines Immobilienwertes gibt es drei Standardverfahren. Wird das Ertragsverfahren angewendet, ist eine hohe Entschädigungssumme keineswegs garantiert.



      Zum Thema Entschädigung gilt der Satz 3 aus GG Art. 14, 3: "Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen."



      Tja, was ist jetzt eine "gerechte Abwägung der Interessen"?

  • Warim Wilke

    Ich kann überhaupt nicht beurteilen inwieweit eine Vergesellschaftung rechtlich umsetzbar sein, bei einer Umsetzung die erhoffte Wirkung haben wird, bin dafür aber immer wieder überrascht, wie sicher sich offensichtlich fachfremde Kommentatoren in den Kommentarspalten der taz und anderswo im Netz in ihren Urteilen zu diesem Thema sind. Aber, dass die Prioritäten dieser Regierung nicht darin liegen das Grundgesetz, die Demokratie, das Gemeinwohl zu stärken, sondern darin Lobbypolitik zu betreiben, das ist in dieser Offenheit neu. Denn, mit Rechtsbrüchen (etwa an den Grenzen) hat die Bundesregierung ebenso wenig ein Problem, wie mit Enteignungen von Privatpersonen - aber wehe es könnte statt von unten nach oben von oben nach unten verteilt werden. Das Problem dabei: man rechnet inzwischen schon gar nicht mehr damit, dass diese Regierung überhaupt noch den Schein zu wahren versucht. Die Versprechen auf eine Solidargemeinschaft, auf Rechtssicherheit, Gleichheit etc. werden aufgelöst - und ist das Versprechen weg, dann kann man eine Regierung nicht länger auf die Widersprüche zwischen Versprechen und Realität festnageln. So funktioniert Entrechtung.

  • taz.manien

    "Das Grundgesetz müsse geachtet werden."



    Für die die es nicht besser wissen, die Mütter und Väter des Grundgesetzes haben sich schon etwas dabei gedacht, bei der Beratung und Verfassungserstellung 1949 gab es unter den Politikern sehr unterschiedliche Auffassungen über die künftige Wirtschaftsordnung. Vor allem sozialdemokratische und christlich-soziale Kräfte forderten die Möglichkeit, wichtige Schlüsselindustrien, Bodenschätze oder Grund und Boden in Gemeineigentum oder Gemeinwirtschaft zu überführen. Um auch sozialistischere oder gemeinwirtschaftlich orientierte Wirtschaftsmodelle nicht von vornherein auszuschließen, wurde Art. 15 GG als Kompromiss neben die reine Eigentumsgarantie des Art. 14 GG gestellt. Das Grundgesetz blieb damit in Bezug auf das Wirtschaftssystem neutral.



    Der Markt regelt alles, bei den ganzen erlebten Finanzkrisen, die den Steuerzahler bis heute Billionen gekostet hat, komisch da hat keiner protestiert. In Berlin versagt der Markt, weil damals Berlin von Kriminelle heimgesucht wurde ( Bankenskandal ). Das war der Grund wieso die Wohnungen verkauft wurden. Kriminelle haben dieses Marktversagen verursacht, jetzt erfolgt die Korrektur, ganz einfach.

    • Ritchie

      @taz.manien:

      Die Wohnungen wurden verkauft, weil in Berlin zu der Zeit viele Wohnungen leerstanden, und die Stadt nicht das Geld hatte den heruntergekommenen Bestand zu sanieren.

      • taz.manien

        @Ritchie:

        Sie sollten sich immer über die ganzen Hintergründe erkundigen, dann sehen sie kein Mosaikstein sondern das gesamte Bild!

        In Berlin wurden seit den 1990er-Jahren massenhaft städtische Wohnungen und Sozialbestände verkauft, um Haushaltslöcher zu stopfen – insbesondere nach dem Berliner Bankenskandal (2001).

        Finanzkrise und Schulden: Nach dem Bankenskandal war das Land Berlin hochverschuldet. Der Senat setzte auf einen massiven Abbau öffentlicher Bestände. Der Fall GSW (2004): Der damalige Senat verkaufte die landeseigene Gemeinnützige Siedlungs- und Wohnungsbaugesellschaft (GSW) mit rund 65.700 Wohnungen für 405 Millionen Euro (plus Altschulden) an ein US-Finanzinvestorenkonsortium (Cerberus/Goldman Sachs). Im Abgeordnetenhaus stimmten neben SPD und PDS auch CDU und FDP für diesen Verkauf; nur die Grünen stimmten dagegen. Treiber aufseiten der SPD war unter anderem Finanzsenator Thilo Sarrazin.

  • CR43

    Ein reines Sperrgesetz geht in der konkurrierenden Gesetzgebung natürlich nie. Das weiß der Jurastudent ab Ende des ersten Semesters.



    Was immer geht, ist ein einfaches Gesetz, dass die Rahmenbedingungen in ganz Deutschland festlegt. Darin z.B. Bedingungen unter denen eine Vergesellschaftung stattfinden darf und z.B. eine Entschädigungsregelung. Das Ganze dann unter Beachtung des Art 72 GG, also mit Begründung warum dies für die Wahrung der z.B. wirtschaftlichen Ordnung in ganz Deutschland erforderlich ist.



    Das wäre dann übrigens auch im Sinne der Mehrheit der Bevölkerung von Gesamt-Deutschland (und nicht nur Berlins), da dort nämlich die Vergesellschaftung mehrheitlich (ca. 72%) schlichtweg ablehnen.

    • Josef 123

      @CR43:

      In Berlin scheint sich das Blatt auch gewendet zu haben:

      "Berlin-Wahl 2026 /



      Umfrage: Mehrheit gegen Vergesellschaftung großer Immobilienkonzerne /



      Mo 21.09.2026, 09:04 Uhr /



      Eine Mehrheit der Berliner (51 Prozent) ist dagegen, dass große private Wohnungsunternehmen gegen Entschädigung vom Land Berlin enteignet werden. Nur 37 Prozent sind laut der Nachwahlumfrage von Infratest Dimap vom Sonntag dafür. Beim Volksentscheid "Deutsche Wohnen & Co enteignen" im Jahr 2021 hatte noch eine deutliche Mehrheit der Berliner (57,6 Prozent) für das Vorhaben gestimmt." (RBB 24)

      Quo vadis, SPD und Grüne?

  • Bolzkopf

    Natürlich wissen unsere Gesetzesmacher sehr wohl dass das verfassungswidrig wäre.



    Aber sie wissen auch, dass der Weg durch die Instanzen Jahrzehnte dauert.



    Und dann ist der Zug abgefahren.

    Zudem verfassungswidriges Handeln ja für diese Menschen auch keinerlei Konsequenzen hat.

  • DiMa

    Ein Rahmengesetz wäre verfassungswidrig, weil Bund-Länderrahmen-Gesetze abgeschafft worden sind.

    Ein Sperrgesetz ist hingegen zulässig. Der Bund darf regeln, dass von einer Grundlage kein Gebrauch gemacht wird und die Länder wären daran gebunden. Das wäre auch demokratisch, den ein Bundesgesetz ist nicht weniger demokratisch als ein Landesgesetz.

    Es wäre auch begründbar, den ein berliner Vergesellschaftungsgesetz hat Auswirkungen auf das gesamte Land.

    Das Grundgesetz wird auch nicht ausgehebelt, den ein grundgesetzlich gegebene Gesataltungsmöglichkeit nicht zu gebrauchen ist genau so gestalterisch, wie die Entscheidung, Gebrauch zu machen.

  • Arne Babenhauserheide

    Selbst mit einer 2/3tel Mehrheit wäre eine Änderung verfassungswidrig, die eines der 19 Grundrechte in seinem Wesensgehalt antastet.

    "(2) In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden."

    ⇒ www.draketo.de/kre...drechte#artikel-19

    Die Gesellschaft hat ein Grundrecht auf Vergesellschaftung.

    Da ist das Grundgesetz bereits viel weiter als die Gesetzgebung.

    • Machiavelli

      @Arne Babenhauserheide:

      Ein Grundrecht der Gesellschaft gibt es so nicht. Die Gesellschaft ist kein Subjekt der Verfassung. Es gibt individuelle Rechte und staatliche Rechte. In diesem Fall ein staatliches, da der Staat vergesellschaftet, nicht die Gesellschaft.

    • Walterismus

      @Arne Babenhauserheide:

      Insofern aber auch das Recht auf Eigentum und das dieses geschützt ist und dementsprechend auch im Interesse der Wohnungskonzerne vergütet werden muss und eben nicht unter Marktwert vergesellschaftet wird.

      Man kann sich da nicht nur die Rosinen herauspicken.