Anklage gegen Bremer NPD-Spitzen

RECHTSEXTREME Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen wegen eines ausländerfeindlichen Online-Spiels Volksverhetzung vor. Eine Schülerzeitung der NPD soll zumindest jugendgefährdend sein

Wie die Schülerzeitung zielte das elektronische Werbematerial auf junge Menschen

Drei Bremer NPD-Spitzen hat die Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts auf Volksverhetzung und Verstoßes gegen das Jugendschutzgesetz vorm Amtsgericht Bremerhaven angeklagt. Auslöser der Ermittlungen war Propagandamaterial für die Bürgerschaftswahl im Mai.

Den Straftatbestand der Volksverhetzung erfüllt nach Einschätzung der Ermittler das auf der Partei-Website verankerte Online-Computerspiel „Faust räumt auf“. Als zumindest jugendgefährdend bewertet hat die Staatsanwaltschaft ein Hochglanz-Magazin mit dem Titel „Lehrerschreck“: Die NPD hatte geplant, es vor Schulen zu verteilen – allerdings war das Heft beschlagnahmt worden. Beschuldigte im Verfahren sind Wahlkampfleiter Jens Pühse, Spitzenkandidat Matthias Faust und der langjährige Landesvorsitzende Horst Görmann.

Der war auf Listenplatz zwei angetreten und wertet das Verfahren gegen sich selbst als eine Art Kollateralschaden. Er sei nur aus formalen Gründen angeklagt, „weil das meine IP-Adresse ist“, sagte der Bremerhavener der taz. Zu dem Spiel könne er inhaltlich „herzlich wenig sagen“. Es sei eben darum gegangen, Stimmen zu gewinnen.

Das Online-Spiel ließ seine Nutzer zu Avataren von NPD-Mann Faust werden. Ziel war es, möglichst viele als Ausländer markierte Figuren in Züge „nach Hause“ zu setzen, wie die Anleitung informierte. Wie auch die Schülerzeitung zielte das elektronische Werbematerial stark auf junge Menschen. Nachdem sie in mehreren östlichen Bundesländern bei den Erstwählern starke Ergebnisse eingefahren hatte, rechnete sich die NPD offenkundig gerade für Bremen viel aus: Das kleinste ist auch das erste Bundesland, in dem 16-Jährige den Landtag wählen dürfen. Profitiert haben die Extremisten davon allerdings nicht.

Görmann ist bereits zum zweiten Mal wegen Volksverhetzung angeklagt: 2008 nahm das Amtsgericht ein Verfahren gegen den Elektriker allerdings nicht zur Verhandlung an.  BES