UNFALL MIT KOPFVERLETZUNG
: Helmlose Radfahrer tragen Mitschuld

SCHLESWIG | Wenn ein Fahrradfahrer bei einem Zusammenstoß mit einem anderen Verkehrsteilnehmer stürzt und sich am Kopf verletzt, trägt er eine Mitschuld, wenn das Tragen eines Helms die Verletzungen ver- oder gemindert hätte. Dies gilt auch dann, wenn sich der Unfallgegner verkehrswidrig verhalten hat, so der 7. Zivilsenat des OLG Schleswig-Holstein. Für Radler bestehe zwar keine Helmpflicht, aber sie seien im Straßenverkehr einem besonderen Verletzungsrisiko ausgesetzt. Ein Helm schütze unzweifelhaft vor Kopfverletzungen, auch sei die Anschaffung wirtschaftlich zumutbar. (dpa)