die rechtslage

Heiraten in der Türkei

Kinderhochzeiten sind in ländlichen Gegenden der Türkei, vor allem im Osten, nicht ungewöhnlich. Die Familien regeln die Heirat häufig unter sich, manchmal wird ein Imam eingeschaltet. In der Regel legalisieren die „Eheleute“ ihre Heirat, wenn sie alt genug sind, um nach dem Gesetz heiraten zu können. Bisher durften Mädchen ab 15, Jungen ab 17 heiraten, Ausnahmegenehmigungen waren möglich.

Für die Mädchen bedeutet eine Heirat mit 14, dass sie jede Chance auf eine bessere Ausbildung verlieren. Auch deshalb, wurde in der Türkei nach jahrelangen Debatten ein neues Zivilrecht beschlossen, das zum Jahresbeginn in Kraft trat. Damit wurde das generelle Heiratsalter für beide Geschlechter auf 18 Jahre heraufgesetzt, in Ausnahmefällen dürfen Mädchen im Alter von 17 Jahren heiraten.

Auch in anderen Punkten wurde die Stellung der Frau verbessert. Der Mann ist nicht mehr gesetzlicher Haushaltsvorstand, sondern muss Entscheidungen in Abstimmung mit seiner Frau treffen. Die Frau darf auch ohne Einwilligung ihres Mannes arbeiten und kann die Bankgeschäfte der Familie regeln. Es gilt auch ein neues Scheidungsrecht: bislang gingen die Frauen nach einer Scheidung meist leer aus, jetzt muss das Vermögen der Familie geteilt werden. JG