10.000 Milliarden Mark pro Atommeiler

AKW-Kritiker fordern volle Haftung der Betreiber. Atomausstiegsgesetz passiert Anhörung im Bundestagsausschuss

BERLIN taz ■ Als viel zu gering hat gestern die Neue Richtervereinigung (NRV) die vom Atomausstiegsgesetz vorgesehene finanzielle Absicherung der AKWs kritisiert. „Die vom Gesetzgeber geplanten 2,5 Milliarden Euro können bei weitem nicht den Schaden decken, der bei einem Supergau eintritt“, erklärte NRV-Sprecher Peter Weber.

Nach Berechnungen der Internationalen Ärzteorganisation für die Verhütung eines Atomkrieges (IPPNW) liege der bei mehr als 10.000 Milliarden Mark für „400 Quadratkilometer, die im Katastrophenfall verstrahlt würden“, erläuterte der Strahlenmediziner Eduard Lengsfelder, der seit 15 Jahren in der Tschernobylregion forscht. Allein der Wert des Bodens schlage mit 1.000 Milliarden zu Buche, sagte Lengsfelder. Zusammen mit Beschädigungen an Eigentum komme man auf die Schadenssumme von 10.000 Milliarden Mark. Die IPPNW präsentierte 100.000 Unterschriften von Bundesbürgern, die in einem Brief an Entscheidungsträger die volle Haftpflicht der Kraftwerksbetreiber verlangen.

Unterdessen ging gestern in Berlin vor dem Umweltausschuss des Bundestags die öffentliche Anhörung zum Atomausstiegsgesetz über die Bühne. 17 Sachverständige von Eon oder Greenpeace, vom Chef der Reaktorsicherheitskommission Lothar Hahn bis zu Wolfram König, Präsident des Bundesamtes für Strahlenschutz, beleuchteten noch einmal die Aspekte des Gesetzestextes – etwa die Versorgungssicherheit, das Verfassungsrecht oder den Schutz vor Terrorismus. „Das Gesetz gestattet 20 weitere Jahre den Betrieb von Atomanlagen. Wir haben aber schon heute ein Nachwuchsproblem“, so Kurt Kugeler vom Kernforschungszentrum Jülich, der davor warnte, man werde bereits in wenigen Jahren kein fachkundiges Personal für Betreiber, Aufsichts- oder Gutachtergremien finden.

Anders als üblich ist diesmal nicht zu erwarten, dass die Anhörung auch nur ein Komma in dem mühsam ausgehandelten Text ändern wird. Nachdem der Bundesrat im Oktober festgestellt hatte, das das Ausstiegsgesetz nicht zustimmungspflichtig sei, kann es nun in zweiter Lesung vom Bundestag verabschiedet werden. NICK REIMER

Brief: www.ippnw.de/frieden/terroranschlag/appellatom.html

Anhörung: www.bundestag.de/gremien/a16/oeffa2.html