Enge elf Monate

■ Senat: Verkürzung des Zivildienstes sorgt noch nicht für Probleme

Der Senat macht in Entwarnung: Bislang gebe es keine Anzeichen, dass die Verkürzung des Zivildienstes von 13 auf elf Monate, die seit dem 1. Juli gilt, größere Versorgungsprobleme bei sozialen Diens-ten hervorgerufen habe. Das teilt der Senat als Antwort auf Anfragen der Bürgerschaftsabgeordneten Willi Witte (SPD) und Rolf-Rüdiger Forst (CDU) mit. Allerdings sei die Situation gerade bei der so genannten Individuellen Schwerstbehindertenbetreuung ISB kritisch: Hier seien Engpässe durch die kürzeren Zivi-Zeiten nicht auszuschließen.

Bei der ISB werden behinderte Menschen oft rund um die Uhr betreut. Eine Aufgabe, die von sozialen Trägern schon traditionell gern Zivildienstleistenden übertragen wird, um das eigene Personal für andere Aufgaben einsetzen zu können. Hier sei „eine zeitnahe Nachbesetzung der Zivildienstplätze erschwert“, räumt der Senat ein. Dazu trägt bei, dass die Bundesregierung ab dem vergangenen Herbst den Wohlfahrtsverbänden die Zivistellen in festen Kontingenten zuteilt. Schon das hat zu Schwierigkeiten geführt: So klagt der Paritätische Wohlfahrtsverband in Hamburg, dass dadurch schon in diesem Sommer 900 Zivis in Hamburg fehlen. Der Verband, dem gut 340 Organisationen in 1000 Einrichtungen angeschlossen sind, hat daher schon mal die Alarmglocke geschwungen: „Die Versorgung hilfsbedürftiger Menschen in Hamburg ist akut gefährdet.“

Auch wenn der Senat das so nicht teilt, hat die Sozialbehörde zumindest für ISB von Juni bis Oktober eine Übergangsregelung geschaffen. Danach können die Träger kurzfristig auch Aushilfen einsetzen, falls keine Zivis zur Verfügung stehen. Eine Regelung, die laut Auskunft des Senates von den Trägern bislang jedoch noch nicht genutzt worden sei. Weder der Mobile Soziale Hilfsdienst MSHD noch das Deutsche Rote Kreuz hätten bisher entsprechende Anträge gestellt.

Ohnehin ist die Behörde zuversichtlich, dass es nicht zum Zivi-Notstand kommen werde. Sie beruft sich auf das Kölner Bundesamt für Zivildienst, dass „durch die Steuerung der Einberufungen keine Verminderung der Zahl der Zivildienstleistenden im Breich der ISB und in Pflege- und Betreuungsdiensten erfolgt“. aha