Atomopfer verklagt Siemens

Musterprozess um drei Millionen Schadenersatz wegen angeblichen Atomunfalls mit Uranmühle beginnt

NÜRNBERG dpa ■ In dem Schadenersatzprozess eines angeblichen Atomopfers vor dem Nürnberger Landgericht ging es gestern in der mündlichen Verhandlung um Vorbereitungsgespräche für eine Einigung zwischen dem Kläger und der Siemens AG gehen. Der 48-jährige ehemalige Siemens-Mitarbeiter Michael Weber fordert in dem Musterprozess drei Millionen Mark Schadenersatz und Schmerzensgeld von dem Weltkonzern. Siemens soll für eine Lungenerkrankung des früheren Leiharbeiters verantwortlich sein. Erstmals in Deutschland klagt damit ein mögliches Atomopfer vor Gericht auf Schadenersatz gegen ein Unternehmen.

Bei der Verhandlung vor der 12. Zivilkammer werden nach Angaben des Landgerichts voraussichtlich weitere Gutachter bestellt. Es könne Jahre bis zu einem Urteil dauern, hieß es. Der Abschluss eines Vergleichs sei nicht zu erwarten, da die Positionen seit Jahren fest seien.

Seit 1992 fordert der als Atomopfer von der Berufsgenossenschaft anerkannte Kläger von Siemens Schadenersatz. Das Unternehmen hatte diese Forderung 1997 erstmals abgelehnt und erklärt, Ansprüche würden auch künftig nicht anerkannt. Der Kläger wirft dem Konzern vor, 1971 in der hessischen Atomfabrik der Siemens-Tochter RBG in Hanau beim Bedienen einer Uranmühle mit Uran eingestäubt worden zu sein. Ohne ärztliche Versorgung sei er nach Hause geschickt worden. Heute leidet der Mann an Lungenfibrose, seine Lunge ist zu 85 Prozent zerstört. Die Klage beruft sich auf mangelnde Erfüllung der Sorgfaltspflicht.

Siemens-Vertreter haben diesen Vorwurf immer zurückgewiesen. Nach den Unterlagen und der Befragung der damaligen Mitarbeiter habe es diesen Unfall nicht gegeben. Das Ergebnis des ersten Verhandlungstages stand zu Redaktionsschluss noch nicht fest.