Patent gestorben

Einspruch gegen Patent auf Chemiecocktail zum Töten von Menschen ist erfolgreich

BERLIN taz ■ Das Europäische Patentamt (EPA) hat das Patent auf ein Einschläferungsmittel zurückgezogen, weil es auch für die Tötung von Menschen vorgesehen ist. Damit gab das EPA den Einsprüchen zahlreicher Kritiker statt. Mitglieder der Deutschen Hospiz-Stiftung (DHS), der AG „Mut zur Ethik“ und der CDU-Bundestagsfraktion hielten das Patent für sittenwidrig, weil es unter anderem der Europäischen Menschenrechtskonvention widerspreche. „In Deutschland darf das Töten von Menschen nie wieder legal sein“, sagte DHS-Sprecher Eugen Brysch.

Unter dem Namen „Euthanasia Compositions“ („euthanasia“ englisch für „sanfter Tod, Sterbehilfe, Euthanasie“) war das Gemisch aus Embutramid und Cloroquin im Jahr 1992 von der Michigan State University zum Patent angemeldet worden. Eigentlich entwickelt zum Einschläfern von Säugetieren, ließen sich die Antragsteller das Mittel vorsichtshalber auch für die Anwendung beim Menschen patentieren, falls diese legalisiert würde. 1996 erteilte das Europäische Patentamt in München das beantragte Patent, seit 1997 lagen Einsprüche dagegen vor.

Initiator der Forschung war Hoechst, das die Entwicklung von „Euthanasia Compositions“ mit 350.000 Dollar unterstützt hatte. Nach Angaben von Hoechst-Sprecher Carsten Tilger hat das Unternehmen eine mögliche Anwendung beim Menschen jedoch stets abgelehnt und selbst Einspruch gegen das Patent erhoben. Nach der Fusion mit Rhone Poulenc hat Hoechst seine Veterinärsparte und damit die Rechte an der Nutzung des Patents verkauft. Die neuen Eigentümer Akzo-Nobel Intervet erklärte gestern, das Unternehmen stehe dem Patent ebenfalls ablehnend gegenüber.

Die Gegner des Patents hatten argumentiert, dass der Inhaber ein Interesse an einer raschen und umfassenden Verwertung des Patents habe. Daher müsse er darauf spekulieren, dass es bald einen Markt für das Töten von Menschen gebe, erklärte DHS-Sprecher Brysch. Ein geplantes „Geschäft mit dem Tod von Menschen“ widerspreche jedoch eindeutig den guten Sitten. Grundlage des Einspruchs war daher ein selten angewandter Paragraph im Patentgesetz, der sich gegen die Patentierung „sittenwidriger Erfindungen“ richtet.

Nach der Ablehnung des Patents muss die Michigan State University den Anwendungsbereich ihres Mittels „zum humanen Töten von Säugern“ neu formulieren – und den Patentschutz für Menschen eindeutig ausschließen. MALTE KREUTZFELDT