Nachgefragt
: Schläger-Sozialtraining

■ Gerichte können schlagenden (Ehe-) Männern Sozialtraining auferlegen

taz: Kürzlich wurde der schlagende Lebenspartner einer jungen Bremerin zu einer Bewährungsstrafe verurteilt – nicht aber zu einer Therapie, obwohl Verteidiger und Staatsanwältin dafür plädierten. Was ist an Auflagen möglich?

Brigitte Melinkat, Juristin im Büro der Landesfrauenbeauftragten: Eine Therapie kann man natürlich zur Bewährungsauflage machen. Wenn es eine Therapie im Sinne einer psychologischen Behandlung sein soll, braucht man dafür allerdings die Zustimmung des Täters. Dabei hat ein Gericht aber ganz gute Karten. Wenn es meint, der Mann schlüge sonst wieder zu, würden die Richter die Strafe ja schließlich nicht zur Bewährung aussetzen ...

Welche Möglichkeiten gäbe es außerdem?

Die Auflage, ein Sozialtraining zu besuchen – um den Täter in die Lage zu versetzen, künftig ein straffreies Leben zu führen. Ein Anti-Gewalttraining, bei dem der Mann lernt, Konflikte anders zu lösen als zuzuschlagen, läge doch nahe.

Gibt es genügend Angebote?

Nach meinen Kenntnissen gibt es insbesondere einen Modellversuch im Bremer Westen*, bei dem Männer sich schon kurz nach der Tat für ein freiwilliges Training anmelden können.

Eine Idee dabei war auch, dass sich das strafmildernd auswirken könnte ...

... das kann natürlich kein Polizist versprechen, weil es im Ermessen des Gerichts steht. Aber wir kennen aus jedem Krimi, dass der vernehmende Kripobeamte sagt, wenn Sie jetzt gestehen, macht sich das vor Gericht gut. Es liegt im Grunde auch auf der Linie der Schadenswiedergutmachung, dass jemand hinterher sagen kann, es tut mir leid.

Auf Bundesebene wird derzeit an einem Gesetz gefeilt, das den Schutz von Opfern verbessern soll. Was zeichnet sich da ab?

Nach dem vorläufigen Referentenentwurf soll es einfacher werden, der geschlagenen Ehefrau die Wohnung zur alleinigen Nutzung zuzuweisen. Ähnliches soll im Fall von nichtehelichen Paaren möglich werden – ohne Rücksicht auf die Eigentumsverhältnisse. Gegen den Schläger sollen außerdem Wegeverbote ausgesprochen werden können – er darf dann beispielsweise nicht am Kindergarten oder bei der Wohnung auflaufen. Das wäre doch wunderbar.

*Verein Neue Wege 69 14 279

Fragen: Eva Rhode