Haftstrafe für Kurden

■ Erstes Urteil im Schnellverfahren. Berliner SPD und Grüne kritisieren Polizei

Berlin (dpa/AP/AFP/rtr) – Knapp eine Woche nach der Besetzung des griechischen Konsulats in Stuttgart durch Kurden ist gestern einer der Besetzer vom Stuttgarter Amtsgericht zu acht Monaten Gefängnis verurteilt worden. Das Gericht setzte die Strafe nicht zur Bewährung aus. Die Richter befanden den 28jährige Kurden im Schnellverfahren des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, der Sachbeschädigung, des schweren Hausfriedensbruchs und der versuchten Nötigung für schuldig. Das Verfahren gegen den Kurden war das erste in einer Reihe von Schnellverfahren gegen die mutmaßlichen Besetzer des Konsulats in Stuttgart. Insgesamt müssen sich deswegen 21 Kurden vor dem Amtsgericht verantworten.

Nach dem mißlungenen Schutz des israelischen Generalkonsulats in Berlin haben SPD und Grüne den Einsatz der Polizei kritisiert. „Der Schutz des israelischen Generalkonsulats war völlig dürftig und nicht angemessen“, sagte der SPD-Abgeordnete Hans-Georg Lorenz gestern im Innenausschuß des Abgeordnetenhauses. „Die Überraschung hätte nicht da sein müssen“, erklärte auch der Grünen-Politiker Wolfgang Wieland. Innensenator Eckart Werthebach (CDU) wies die Vorwürfe zurück. Der Polizei sei kein schuldhaftes Versagen vorzuwerfen. Bei der versuchten Erstürmung des Konsulats hatten israelische Sicherheitskräfte vorigen Mittwoch drei Kurden erschossen.

Die CDU hat im Zusammenhang mit der Verhaftung Öcalans Aufklärung von der Bundesregierung verlangt. Die Regierung müsse darstellen, was sie unternommen habe, damit Öcalan nach seinem Auftauchen in Rom vor ein internationales Gericht gestellt werde, sagte CDU-Generalsekretärin Angela Merkel gestern.