AKW mit Geheimhaltung

■ Leck im Wasserkreislauf des AKW Gundremmingen war seit Oktober bekannt

Gundremmingen (taz) – Die jüngste Panne im Atomkraftwerk Gundremmingen kommt sowohl den Betreibern, also den Bayernwerken und der RWE, als auch dem neuen bayerischen Umweltminister Werner Schnappauf äußerst ungelegen. Gerade hatten sich die Diskussionen um verstrahlte Castor-Behälter beruhigt, da wird erneut heftig über einen Atomzwischenfall diskutiert. Atomkraftgegner werfen Betreibern und Aufsichtsbehörde vor, die Gefahr zu verharmlosen.

Am Montag hatte das Umweltministerium bekanntgegeben, daß Anfang Oktober aus einem Leck in einer Speisewasserleitung im größten deutschen Atomkraftwerk leicht radioaktives Wasser ausgetreten war. Nach Angaben von Werkssprecher Manfried Lasch handelte es sich „nicht um ein sicherheitstechnisch bedeutendes System“. Und obwohl das ausgetretene Wasser, etwa ein Tropfen pro Sekunde, schwach radioaktiv war, sei davon keine Gefahr ausgegangen.

Raimund Kamm, der Sprecher des Vereins Energiewende atomkraftfreies Schwaben, sieht den Vorgang nicht so gelassen. „Bisher war es so, daß die festgestellten Risse nicht durch den ganzen Rohrquerschnitt gingen, sondern es nur etwa zwei Millimeter tiefe Anrisse gab.“ Zum ersten Mal in Gundremmingen sei aber nun ein solches Rohr leck geworden und radioaktives Wasser ausgetreten. Es sei nur ein glücklicher Zufall, daß das Rohr vor dem Reaktor leckte und nicht danach, wo viel mehr Druck und Radioaktivität herrschen.

Der Ex-Landtagsabgeordnete von Bündnis 90/Die Grünen kritisierte ebenso wie seine Parteifreunde aus München und Bonn die späte Information. Nach dem Castor-Skandal habe man ein „gläsernes Atomkraftwerk“ versprochen, doch genau das sei nicht eingehalten worden. Es sei nicht zu verantworten, fünf, sechs Wochen lang einen solchen Zwischenfall unter der Decke zu halten.

Kraftwerksbetreiber und Umweltministerium verteidigen die Informationspolitik. Die Überprüfungen seien nicht abgeschlossen, und daher habe man der Öffentlichkeit noch nichts mitgeteilt. Sehr wohl aber sei innerhalb der vorgeschriebenen Sieben-Tage-Frist der Vorfall ans Umweltministerium gemeldet worden. Das Ministerium verweist darauf, man habe durch die jetzt veranlaßte Prüfung bei nur dreißig Prozent Kraftwerksleistung mehr getan, als eigentlich erforderlich wäre. Und man habe keinen Grund gehabt, die Öffentlichkeit zu informieren, weil man die Sache im Griff gehabt habe. Klaus Wittmann