Maximal 20% Sex!

Memmingen (taz) – Wieviel Sex verträgt die mittelalterliche Innenstadt von Memmingen? Eine Frage, die inzwischen vom Landgericht der Allgäuer Kleinstadt beantwortet wurde. Konkreter Anlaß der ungewöhnlichen Auseinandersetzung war die Auslage eines Zeitschriftenladens, in der mit rund 250 Sexzeitschriften ein Blickfang geschaffen worden war. Das war vielen in Memmingen ein Dorn im Auge. Die Zivilkammer des Landgerichts entschied nun, fortan dürften „an einem bürgerlichen Ort wie dem Memminger Marktplatz“ nicht mehr als 20 Prozent der ausgestellten Medienprodukte Sexzeitschriften sein. Eine Entscheidung, wie es sie wohl nur in einer Kleinstadt geben könne, beurteilten die beiden Anwälte des Münchner Zeitschriftenhändlers die 20-Prozent-Klausel. Zwar kam auch der Vorsitzende Richter zu dem Schluß, daß es sich keineswegs um jugendgefährdende Schriften oder gar pornographische Werke handelt, aber – so seine Folgerung – für viele Bürger würde ein Schaufenster mit lauter Nackten anstößig wirken; vor allem an einem Ort, an dem eine solche Werbung „nicht der Verkehrssitte“ entspreche. Die Memminger Frauenbeauftragte hatte gegen das Sex-Fenster ebenso vehement protestiert wie der Pfarrgemeinderat einer benachbarten Kirche – und Feministinnen, die schon mal das Fenster überklebt hatten. Klaus Wittmann