Auch zur äußeren Anwendung

■ Neuzeller Brauerei vertreibt ihr Schwarzbier jetzt auch über Apotheken

Berlin (taz) – Der Biermarkt siecht vor sich hin, doch jetzt könnte eine Brandenburger Innovation den Bierstandort Deutschland wieder aufpäppeln. Ab März verkauft die über 400 Jahre alte Klosterbrauerei Neuzelle ihren Gerstensaft auch in Apotheken – nach der Devise: Wenn Aldi die Medizin in den Supermarkt holt, bringen wir unser Lebensmittel eben in den Arzneihandel.

Daß das geht, erfuhr Brauereichef Helmut Fritsche auf Nachfrage beim brandenburgischen Landwirtschaftsministerium. Gemäß der Apothekenverordnung würde allein durch die Aufschrift „Auch zur äußeren Anwendung“ aus dem Genußmittel ein kosmetisches Mittel. Diese könne dann in Apotheken vertrieben werden.

Hauptsächlich jene in Ostbrandenburg, dem Hauptabsatzgebiet der Brauerei, werden fortan mit dem „schwarzen Elixier“ in der Halbliterflasche beliefert. Die Apotheken bieten das Gebräu rezeptfrei an. Sämtliche Inhaltsstoffe sind vorschriftsmäßig auf dem Etikett aufgeführt. Das Neuzeller Schwarzbier soll vor allem durchblutungsfördernd wirken und Hautkrankheiten vorbeugen.

Ein Gastwirt in Neuzelle bietet deshalb seit einiger Zeit Bierbadekuren an – mit derartigem Erfolg, daß die Klosterbrauerei nun auch für den Hausgebrauch ein „Original Badebier“ in der Dreiliterflasche auf den Markt bringt.

Brauereichef Helmut Fritsche will die ganze Aktion keineswegs als Werbegag verstanden wissen und verweist immer wieder auf jahrhundertealte Medizinererkenntnisse. Beispielsweise auf den Leipziger Stadtphysikus Dr. Johann Heckel, der Brauhäuser und Bierkeller 1725 die „vornehmsten Apotheken“ nannte. Aber nicht nur wegen dieser Fürsprache hofft Fritsche, daß die Apotheker fleißig ordern werden. „Die befinden sich doch auch in einem verschärften Wettbewerb, etwa mit Supermärkten.“ Angesichts dieser Entwicklung macht Fritsche sein Produkt den Apotheken auch dadurch schmackhaft, daß er ihnen den exklusiven Vertrieb des „schwarzen Elixiers“ zusichert.

Derweil beschäftigt der Streit zwischen den Brauern und den Lebensmittelwächtern im Brandenburger Landwirtschaftsministerium weiter die Gerichte. Verboten letztere dem untergärigen Gebräu doch die Bezeichnung Bier, weil es durch seinen speziellen Sirupzusatz nicht dem Reinheitsgebot entspricht. Die Neuzeller wollen notfalls bis vor den Europäischen Gerichtshof ziehen. Den Potsdamer Finanzbeamten ist's egal, sie kassieren – nach einer chemischen Getränkeanalyse – weiter Biersteuer. Gunnar Leue