Endlich Gerechtigkeit

■ UKE-Strahlenopfer bekommt Schmerzensgeld für amputiertes Bein

Die Hansestadt muß 70.000 Mark Schmerzensgeld an einen 51 Jahre alten Mann zahlen, der 1990 in der Universitätsklinik Eppendorf (UKE) als Patient von Professor Henning Hübener mit einer zu hohen Strahlendosis behandelt worden war. Die Stadt als Trägerin der Klinik muß jetzt für den Schaden aufkommen, nachdem sie ihre Berufung zurückgezogen hat und das Urteil im UKE-Strahlenskandal vom 10. Oktober 1997 somit rechtskräftig geworden ist.

Der Krebspatient war wegen eines bösartigen Weichteilgeschwürs im linken Oberschenkel bestrahlt worden. Im Urteil heißt es, daß die Gesamtdosis unvertretbar hoch gewesen sei und das Risiko für spätere Strahlenschäden nach einem Gutachten bei 65 Prozent gelegen habe. Deshalb spricht die Zivilkammer des Landgerichts hier von einem groben Behandlungsfehler.

Juristisch liegt ein grober Behandlungsfehler dann vor, wenn das ärztliche Handeln unter FachkollegInnen schlicht nicht mehr nachzuvollziehen ist und in ungewöhnlich grobem Maß gegen die Behandlungsregeln verstoßen wird. Der Behandlungsfehler hatte zur Folge, daß dem Patienten 1995 das Bein amputiert werden mußte. Außer Schmerzensgeld sieht das Urteil auch Schadenersatz für Einkommensverluste und Pflege vor.

Hübener war 1993 als Leiter der Strahlenklinik des UKE vom Dienst suspendiert worden, nachdem bekanntgeworden war, daß er zwischen 1986 und 1990 mit einer experimentellen Dosierungsmethode DarmkrebspatientInnen serienmäßig zu hoch bestrahlt hatte. Zwei Jahre später geriet Hans Joachim Frischbier von der gynäkologischen Radiologie ins Visier der Ermittler. Er soll zwischen 1989 und 1993 Brustkrebspatientinnen mit zu hohen Einzeldosen bestrahlt haben.

Der Patientenanwalt Wilhelm Funke vertritt mittlerweile die Forderungen der fast 400 PatientInnen aus dem UKE-Strahlenskandal. Die Stadt hat bisher rund 20 Millionen Mark Schadenersatz gezahlt, das UKE hat vorsorglich 57 Millionen zurückgelegt. Lisa Schönemann