Lebenslang für Mord an Studenten

■ Drei Jahre Haft für Ehefrau wegen Mittäterschaft

Im Prozeß um den gewaltsamen Tod eines Studenten hat das Oldenburger Landgericht den Schützen gestern wegen Mordes zu acht Jahren Jugendstrafe verurteilt. Der 34 Jahre alte Geliebte der Ehefrau des Opfers erhielt als Anstifter ebenfalls wegen Mordes eine lebenslange Haftstrafe. Die 26 Jahre alte Frau des Getöteten muß wegen gefährlicher Körpverletzung drei Jahre in Haft. Die Jugendkammer des Landgerichts folgte mit ihren Urteilen den Anträgen der Staatsanwaltschaft.

Die Richter sahen es als erwiesen an, daß die beiden aus der Türkei stammenden Männer den Studenten vorsätzlich getötet haben. Der vermutlich 21 Jahre alte Schütze, dessen Alter das Gericht nicht genau klären konnte, habe aus Habgier gehandelt, hieß es. Ihm seien für die Tat rund 70.000 Mark geboten worden. Nach langem Schweigen im Prozeß hatte der junge Mann ausgesagt, im Auftrag des Geliebten der Frau im September 1996 auf den Studenten geschossen zu haben. Nicht eindeutig geklärt werden konnte, ob die Ehefrau wußte oder wollte, daß ihr Mann getötet wird. Nach eigenen Angaben hatte sie ihm lediglich „einen Denkzettel“verpassen wollen, weil er sie geschlagen habe. Sie habe die Gespräche über die Tat in türkischer Sprache nicht verstanden.

dpa