■ Anschläge auf türkische Einrichtungen
: Mehrjährige Haftstrafen für PKK-Funktionäre

Frankfurt/Main (dpa) – Drei Funktionäre der verbotenen kurdischen Arbeiterpartei PKK sind vom OLG Frankfurt zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt worden. Der Staatsschutzsenat war überzeugt davon, daß die drei Angeklagten für zahlreiche Anschläge auf türkische Unternehmen und Einrichtungen mitverantwortlich sind. Das Gericht verhängte Haftstrafen von elf und sechseinhalb Jahren sowie zwei Jahren und drei Monaten.

Die Anschlagsserie 1993 im Rhein-Main-Gebiet wird in Zusammenhang mit bundesweiten Demonstrationen gegen die Unterdrückung der kurdischen Minderheit in der Türkei gestellt. Nach Feststellung des Gerichts waren die Aktionen von der PKK-Führung zentral gesteuert. Als strafmildernd wurde das „leidenschaftliche Engagement der Angeklagten für die kurdische Sache“ gewertet. Den Angeklagten wird die Mittäterschaft bei verschiedenen Anschlägen zur Last gelegt, an denen sie nicht teilgenommen, die sie aber organisiert und befohlen hätten.