„Mal was Eigenes machen“

■ Sommersmog: Eine Verordnung zwischen Anspruch und Wirklichkeit / Kontrollen ohne Sanktionen und ohne Rechtsgrundlage Von Heike Haarhoff

Manchmal verkennt der Anspruch die Wirklichkeit. Die leidige Erfahrung könnte die Ozon-Verordnung machen, die Umweltsenator Fritz Vahrenholt (SPD) noch Ende Juni vom Hamburger Senat beschließen und möglichst zum 1. Juli in Kraft treten lassen möchte: Am Pfingstmontag, der in diesem Jahr praktischerweise auf den Tag der Umwelt fiel, verständigte sich der bekennende Sommersmog-Gegner Vahrenholt mit seinen elf AmtskollegInnen aus den SPD-regierten Bundesländern sowie dem von einer Großen Koalition regierten Baden-Württemberg in Kassel darauf, eigene Ozon-Verordnungen zu erlassen.

Denn: Ein bundesweites Gesetz, das Fahrverbote oder Tempolimits bei bestimmten Ozon-Konzentrationen in der Sommerluft erläßt, fehlt bislang. „Da ist es besser, etwas Eigenes zu machen“, meint Behörden-Sprecher Kai Fabig. Die von Vahrenholt vorgeschlagene Verordnung sieht ein zweistufiges Vorgehen vor (taz berichtete): Bei einem Wert von 180 Mikrogramm Ozon pro Kubikmeter Luft soll auf Autobahnen eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 90 Stundenkilometern für Pkw und Tempo 60 für Lkw gelten. Auf Landstraßen soll niemand schneller als 60 km/h fahren dürfen. Steigen die Ozonwerte auf über 240 Mikrogramm, sollen Laster nur noch in Ausnahmefällen und Autos ohne Katalysator gar nicht mehr fahren. „Natürlich müssen wir eine Übergangsfrist wahren. Deshalb soll das Fahrverbot für Nicht-Kat-Autos erst ab 1996 gelten“, räumt Kai Fabig ein und spricht damit zugleich die Schwierigkeit an, die Verordnung umzusetzen (zur Kritik von Umweltverbänden siehe Kasten rechts).

Probleme ergeben sich vor allem bei der Kontrolle, ob sich AutofahrerInnen tatsächlich an die Tempolimits halten. „Es ist zwar möglich, Geschwindigkeitskontrollen auf den Autobahnen durchzuführen“, kann sich Innenbehörden-Sprecher Peter Kelch vorstellen. Das bedeute aber keineswegs, daß es „irgendwelche Sanktionsmöglichkeiten“ gebe. Soll heißen: Solange eine Gesetzesgrundlage nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz fehlt, können keine Bußgelder oder andere Strafen verhängt werden. Und so bleibt es bei dem rein appellativen Charakter. „Wir setzen auf die Vernunft der Leute“, sagt Fabig. Das sei aber kein Dauerzustand. Polizei-Sprecher Werner Jantosch denkt, um eine wirkungsvolle Umsetzung zu gewährleisten, an Straßenkontrollen, bei denen überprüft würde, ob die FahrerInnen im Besitz einer Kat-Plakette sind. Aber auch hier gilt: „Es bleibt abzuwarten, auf welcher Grundlage wir das durchführen sollen.“

Die zuständigen Behörden-VertreterInnen wollen sich zumindest schon einmal Gedanken über die Umsetzung machen – damit der Anspruch auch Wirklichkeit wird.